--- name: dolmetscher-sonderfall-und-edge-case description: "Dolmetscher: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung im Plugin jveg kostenpruefer im Jveg Kostenpruefer." --- # Dolmetscher: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Dolmetscher: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung - **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Dolmetscher** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Dolmetscher-Edge-Cases - **Gebärdensprache (DGS):** § 9 Abs. 3 JVEG analog; in der Praxis je nach Bundesland separate Honorarordnungen / Rahmenverträge -- live prüfen. - **Seltene Sprache:** Zuschlag möglich, wenn Beschaffung schwierig (Begründung im Beschluss). - **Telefondolmetschen:** Zulässig nach § 185 GVG (richterliches Ermessen); Vergütung wie Anwesenheit, abzüglich Fahrtkosten. - **Konsekutiv mit langer Wartezeit:** Wartezeit nach § 19 JVEG; aktive Tätigkeit separat ausweisen. - **Mehrere Verfahren am selben Tag:** Reisekosten anteilig (§ 5 JVEG, § 8 JVEG). - **Übersetzungsauftrag mit elektronisch editierbarem Ausgangstext:** Reduzierter Satz nach § 11 Abs. 1 JVEG. - **Beglaubigte Übersetzung:** Beglaubigungsvermerk und Stempelgebühr separat; Vereidigung des Übersetzers gem. § 189 GVG. - **Dolmetscher in Untersuchungshaft (JVA):** zusätzliche Wegezeiten und ggf. Wartezeit infolge Sicherheitsprozeduren. ## Anti-Muster - Pauschalsatz statt detaillierter Zeitaufstellung (führt zu Kürzung im Festsetzungsverfahren). - Übersetzungsauftrag ohne Festlegung der Standardzeile (§ 11 JVEG).