--- name: fristen-erloeschen description: "Antragsfristen nach JVEG prüfen: drei Monate Ausschlussfrist für Verguetungsantrag. Normen: § 2 Abs. 1 JVEG. Prüfraster: Fristbeginn, Fristende, Wiedereinsetzungsmöglichkeit. Output: Fristenprüfung JVEG mit Empfehlung. Abgrenzung: nicht materiell-rechtliche Verguetungsberechnung im Jveg Kostenpru..." --- # JVEG-Fristen-Erloeschen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: JVEG-Fristen-Erloeschen - **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert. ## Triage — kläre vor der Prüfung 1. **Leistungsdatum:** Wann wurde die anspruchsbegründende Leistung erbracht (Beginn der Dreimonatsfrist)? 2. **Geltendmachungsdatum:** Wann wurde der Antrag beim Gericht eingereicht? 3. **Belehrung:** Wurde der Anspruchsberechtigte über die Dreimonatsfrist belehrt (§ 23 Abs. 1 S. 3 JVEG)? 4. **Wiedereinsetzung:** Liegen Hindernisse vor, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen? 5. **Verjährung:** Wurde die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) berücksichtigt, soweit § 23 JVEG nicht greift? ## Zentrale Normen - § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen) - § 23 Abs. 1 S. 3 JVEG (Belehrungspflicht des Gerichts) - § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte) - § 195 BGB (Regelverjährung — subsidiär) - § 233 ff. ZPO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — analog) ## Rechtsprechung 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Startet bei Jeder JVEG-Vorgang, bei dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und Antragstellung bekannt sind. ## Output-Template | Kriterium | Befund | |---|---| | Leistungserbringung | TT.MM.JJJJ | | Fristende § 23 JVEG | TT.MM.JJJJ | | Antrag eingereicht | TT.MM.JJJJ | | Frist gewahrt | Ja / Nein | | Belehrung erteilt | Ja / Nein / Unklar | | Wiedereinsetzungsrisiko | [Gering / Mittel / Hoch] | | Empfehlung | [Antrag stellen / Wiedereinsetzung prüfen / Anspruch erloschen] | ## Ausgabe Fristennotiz mit Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung. ## Leitplanken - Dreimonatsfrist ist absolut; keine Kulanzregelung ohne Wiedereinsetzung. - Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.