--- name: mandantenkommunikation-redteam-qualitygate description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Jveg Kostenpruefer." --- # Mandantenkommunikation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## JVEG-Kommunikation an Mandanten und Sachverständige - **Kostenrisiko erklären:** Sachverständigenkosten sind Gerichtskosten (§ 1 GKG iVm § 6 JVEG); bei vorgängigem Vorschuss § 17 GKG für Vorschusspflicht des Antragstellers. - **Erfolgsfall:** Erstattungsfähigkeit JVEG-Kosten nach § 91 ZPO (notwendige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung); bei Streitwerttreiber Sachverständiger frühzeitig hinweisen. - **Sachverständige als Auftragnehmer:** Auf Honorargruppen-Einordnung achten (M1/M2/M3); bei Streit Beweisbeschluss zitieren. - **Frist klar kommunizieren:** § 2 Abs. 1 JVEG drei Monate ab Auftragsbeendigung — Mandant/Sachverständiger informieren, sonst Anspruchsverlust. - **Vorschuss-Antrag:** § 12 JVEG erleichtert bei wirtschaftlich schwacher Lage des Sachverständigen; Antrag mit Zeitschätzung und Aufgabenbeschreibung. - Falle: Stundensatz aus Privatauftrag wird gegenüber Mandant als JVEG-Honorar dargestellt — Differenz zwischen Privat- und Gerichts-Sachverständigem ist erstattungsrechtlich nicht erstattbar.