--- name: uebernachtung-aufwand description: "Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach JVEG berechnen: Pauschalen und Einzelnachweise. Normen: § 6 JVEG. Prüfraster: Übernachtungserfordernis, Hotelkosten, Verpflegungspauschalen. Output: Übernachtungskosten-Nachweis JVEG. Abgrenzung: nicht Fahrtkosten § 5 JVEG im Jveg Kostenpruefer." --- # JVEG-Uebernachtung-Aufwand ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: JVEG-Uebernachtung-Aufwand - **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert. ## Triage — kläre vor der Prüfung 1. **Reisedauer:** Wie viele Tage und Nächte umfasst die Reise — ist Übernachtung notwendig oder nur wünschenswert? 2. **BRKG-Anknüpfung:** Gilt das Bundesreisekostengesetz als Obergrenze für Tagegeld und Übernachtung? 3. **Belegpflicht:** Liegt eine Hotelrechnung im Original vor? 4. **Obergrenzen:** Überschreitet die Übernachtungsrechnung die gerichtliche Höchstgrenze? 5. **Tagegelder:** Sind Anreise- und Abreisetag korrekt mit reduziertem Tagegeld angesetzt? ## Zentrale Normen - § 11 JVEG (Tagegeld — Verweis auf BRKG) - § 12 JVEG (Übernachtungsgeld — Höchstbetrag) - BRKG § 9 (Tagegeld-Staffelung) - BRKG § 8 (Übernachtungskosten — Bundesreisekostenrecht) - § 5 JVEG (Fahrtkostenabgrenzung) ## Rechtsprechung 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Startet bei Reise-/Übernachtungsposition in JVEG-Rechnung oder Kostenfestsetzungsantrag. ## Output-Template | Position | Geltend (EUR) | Norm | Obergrenze | Beleg | Anerkannt (EUR) | |---|---|---|---|---|---| | Tagegeld Tag 1 (An-) | 00,00 | § 11 JVEG, BRKG § 9 | 00,00 | — | 00,00 | | Tagegeld Tag 2 | 00,00 | § 11 JVEG, BRKG § 9 | 00,00 | — | 00,00 | | Tagegeld Tag 3 (Ab-) | 00,00 | § 11 JVEG, BRKG § 9 | 00,00 | — | 00,00 | | Übernachtung Nacht 1 | 00,00 | § 12 JVEG | 00,00 | Anlage X | 00,00 | | **Gesamt** | **00,00** | | | | **00,00** | ## Ausgabe Prüfergebnis für Tagegeld und Übernachtung mit BRKG-Abgleich und Belegnachweisen. ## Leitplanken - BRKG-Obergrenzen sind zwingend; Überschreitung ohne besondere Begründung wird nicht anerkannt. - Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.