--- name: verdienstausfall-haushalt-zeit description: "Verdienstausfall und Zeitversaeumnis nach §§ 20 ff. JVEG für Zeugen und Sachverständige berechnen. Normen: §§ 20 21 22 JVEG. Prüfraster: tatsaechlicher Verdienstausfall, Stundensatz, Haushaltsführung. Output: Verdienstausfall-Berechnung JVEG. Abgrenzung: nicht Sachverständigenverguetung im Jveg K..." --- # JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit - **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert. ## Triage — kläre vor der Prüfung 1. **Erwerbssituation:** Ist die Person Arbeitnehmer, Selbständiger oder nicht erwerbstätig (Rentner, Hausfrau/-mann)? 2. **Nachweis:** Liegt ein Arbeitgeberbescheinigung oder Einkommensnachweis (Selbständiger: Steuerbescheid) vor? 3. **Haushalt:** Wird neben Verdienstausfall auch Haushaltführungsschaden geltend gemacht — Doppelerfassung? 4. **Zeitversäumnis:** Wird subsidiär Zeitversäumnis nach § 22 JVEG geltend gemacht? 5. **Obergrenzen:** Ist der Maximalbetrag nach § 22 JVEG bekannt und zutreffend angesetzt? ## Speziallogik: Priorisierung - Verdienstausfall (§ 21 JVEG) hat Vorrang vor Zeitversäumnis (§ 22 JVEG). - Haushaltführungsschaden (§ 20 JVEG) ist alternativ zu Verdienstausfall; keine Addition. - Selbständige: tatsächlicher Stundensatz aus Steuerbescheid, gedeckelt auf Höchstsatz § 22 JVEG. ## Zentrale Normen - § 20 JVEG (Haushaltführungsschaden) - § 21 JVEG (Verdienstausfall — Arbeitnehmer und Selbständige) - § 22 JVEG (Zeitversäumnis — Auffangtatbestand) - § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten — abzugrenzen) ## Rechtsprechung 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 4. LG München I, Beschl. v. 15.04.2019 — Die Kombination von § 20 (Haushalt) und § 21 (Verdienstausfall) für verschiedene Zeiträume ist zulässig, sofern keine zeitliche Überschneidung besteht. ## Startet bei Zeuge oder Zeugensachwalter meldet sich wegen Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden oder Zeitversäumnis. ## Arbeitsweise 1. Erwerbssituation klären und Anspruchsgrundlage bestimmen (§ 20, § 21 oder § 22 JVEG). 2. Doppelerfassung ausschließen. 3. Zeitraum und Stundenzahl mit Beleg dokumentieren. 4. Stundensatz berechnen und auf Höchstsatz kappen. 5. Gesamtanspruch ausweisen. ## Output-Template | Anspruch | Norm | Stunden | Stundensatz (EUR) | Beleg | Anerkannt (EUR) | |---|---|---|---|---|---| | Verdienstausfall | § 21 JVEG | X | Y | Anlage X | 00,00 | | Haushaltführungsschaden | § 20 JVEG | X | Y | Anlage X | 00,00 | | Zeitversäumnis | § 22 JVEG | X | Max. | — | 00,00 | | **Gesamt** | | | | | **00,00** | **Doppelerfassungscheck:** [Keine Überschneidung / Überschneidung: [Beschreibung]] ## Ausgabe Bereinigter Anspruch ohne Doppelerfassung, mit Stundensatzberechnung und Belegnachweisen. ## Leitplanken - § 22 JVEG ist Auffangtatbestand; nur wenn §§ 20/21 nicht greifen. - Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.