--- name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Jveg Kostenpruefer." --- # Fristen- und Risikoampel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet. - Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## JVEG-Fristen und Risikoampel - **§ 2 Abs. 1 JVEG — Erlöschen:** Antrag binnen 3 Monaten nach Auftragsbeendigung schriftlich beim Gericht. Ampel ROT, wenn Frist abgelaufen — Anspruch ist erloschen, keine Wiedereinsetzung außer enge Ausnahmen (§ 224 Abs. 2 ZPO entsprechend). - **§ 4 Abs. 3 JVEG — Beschwerde:** 2 Wochen ab Festsetzungsentscheidung, Beschwerdewert über 200 EUR. Ampel GELB bei knappem Wert oder Fristnähe. - **§ 8a JVEG Kürzung / Wegfall:** Bei mangelhaftem Gutachten, verspäteter Ablieferung oder Falschangaben Kürzung möglich. Risiko-Faktor: Gericht entscheidet von Amts wegen oder auf Antrag. - **§ 12 JVEG Vorschuss:** Vorschuss vor Tätigkeit beantragen; bei Nichtbewilligung Tätigkeitsablehnung möglich. - **Risikofaktoren:** unvollständige Belege (§ 7 JVEG Nachweis Fahrtkosten), uneinheitliche Stundensätze, Sachverständigentyp nicht passend zur Honorargruppe, fehlender Zeitnachweis (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG Aufzeichnungspflicht). - Falle: § 2 Abs. 1 JVEG-Frist mit der Anspruchsverjährung (§ 195 BGB drei Jahre) verwechseln — JVEG-Frist ist 3 Monate, nicht 3 Jahre.