--- name: aktenzeichen description: "Erkennung Normalisierung und Verknuepfung von Aktenzeichen in der Kanzlei. Anwendungsfall beA-Nachricht oder Brief enthaelt Aktenzeichen das einer Akte zugeordnet werden muss. Normen § 51 BRAO Organisationspflicht § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO § 130a ZPO. Prüfraster Typen (eigenes gerichtliches behoerdl..." --- # Aktenzeichen und Verknüpfungen ## Arbeitsbereich Erkennung Normalisierung und Verknuepfung von Aktenzeichen in der Kanzlei. Anwendungsfall beA-Nachricht oder Brief enthaelt Aktenzeichen das einer Akte zugeordnet werden muss. Normen § 51 BRAO Organisationspflicht § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO § 130a ZPO. Prüfraster Typen (eigenes gerichtliches behoerdliches gegnerisches) Normalisierung Varianten Kollisionen Kontext. Output Verknuepfungstabelle mit Sicherheitsgrad Kollisionswarnungen Rückfragen bei Unsicherheit. Abgrenzung zu kanzlei-allgemein-akte und kanzlei-allgemein-intake. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StAG §§ 4, 5, 8-17, 25, 27, 30; DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Liegt ein eigenes Kanzlei-Aktenzeichen, ein gerichtliches Aktenzeichen oder ein behördliches Zeichen vor? 2. Gibt es Kollisionsgefahr bei aehnlichen Aktenzeichen-Varianten in derselben Akte? 3. Soll das Aktenzeichen einem bereits vorhandenen Mandat zugeordnet oder als neues Mandat angelegt werden? 4. Sind fremde Aktenzeichen (Gegner, Versicherung, Rechtsschutz) mit dem eigenen verknuepft? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 51 BRAO — Berufshaftpflicht des Rechtsanwalts; Aktenzeichen-Fehler als Pflichtverletzung - § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO — Bezeichnungspflicht der Parteien und Sache in der Klageschrift - § 319 ZPO — Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten in Urteilen (auch Aktenzeichen) - § 130a ZPO — Pflichtangaben beim elektronischen Dokument, inkl. Aktenzeichen ## Typen von Aktenzeichen - Eigenes Kanzlei-Aktenzeichen. - Gerichtliches Aktenzeichen. - Behördenzeichen. - Gegnerisches Aktenzeichen. - Versicherungs- oder Schadennummer. - Rechtsschutz-Schadennummer. - Mandanteninterne Projektnummer. - Altaktenzeichen. ## Ablauf 1. Alle Kandidaten extrahieren. 2. Varianten normalisieren: Leerzeichen, Schrägstrich, Bindestrich, führende Nullen. 3. Kontext prüfen: Name, Gericht, Gegner, Datum, Betreff. 4. Kollisionen markieren. 5. Eindeutige Verknüpfung vorschlagen. 6. Unsichere Zuordnung als Rückfrage ausgeben. ## Ausgabe ```markdown ## Aktenzeichen-Verknüpfung | Typ | Aktenzeichen | Quelle | Akte | Sicherheit | Notiz | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ``` ## Sicherheitsregel Wenn zwei Akten plausibel sind, nicht automatisch ablegen. Immer nachfragen.