--- name: bea-versand-pruefen description: "Prüft den beA-Versand nach Pflichten des § 130a ZPO § 32d StPO § 65d SGG § 55a VwGO § 52d FGO sowie § 31a BRAO. Erforderliche Beachtung sicherer Übermittlungsweg (sUW durch persönliches Versenden des beA-Inhabers) oder qualifizierte elektronische Signatur (qeS). Prüft Versand-Quittung Eingangsbes..." --- # beA-Versand prüfen ## Arbeitsbereich Prüft den beA-Versand nach Pflichten des § 130a ZPO § 32d StPO § 65d SGG § 55a VwGO § 52d FGO sowie § 31a BRAO. Erforderliche Beachtung sicherer Übermittlungsweg (sUW durch persönliches Versenden des beA-Inhabers) oder qualifizierte elektronische Signatur (qeS). Prüft Versand-Quittung Eingangsbestätigung und Verwertbarkeit für Fristnachweis. Hinweis Wiedereinsetzung bei beA-Stoerung mit Glaubhaftmachung. Pflichtschritt bei elektronischem Versand an Gerichte und Behörden. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StAG §§ 4, 5, 8-17, 25, 27, 30; DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Ueber welchen Versandweg soll der Schriftsatz eingereicht werden: sUW (persönliches Versenden des Inhabers) oder qeS (qualifizierte elektronische Signatur)? 2. Liegt eine beA-Versandquittung oder Eingangsbestaetigung vor, die die Fristwahrung belegt? 3. Gibt es Anzeichen für eine beA-Stoerung oder technische Uebermittlungspanne (§ 130a Abs. 6 ZPO Wiedereinsetzung)? 4. Muss ein elektronisches Empfangsbekenntnis (EB) erteilt werden? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 130a ZPO — Elektronische Einreichung Zivilprozess; sUW oder qeS als Pflichtalternativen - § 31a BRAO — beA-Nutzungspflicht für alle zugelassenen Rechtsanwaelte - § 12 ERVV — Technische Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr - § 130a Abs. 6 ZPO — Wiedereinsetzung bei nachgewiesener technischer Stoerung ## Rechtsgrundlagen - **§ 31a BRAO** beA-Pflicht für Rechtsanwälte. - **§ 130a ZPO** elektronische Einreichung Zivilprozess. - **§ 32d StPO** elektronische Einreichung Strafprozess. - **§ 65d SGG** Sozialgerichtsverfahren. - **§ 55a VwGO** Verwaltungsgerichtsverfahren. - **§ 52d FGO** Finanzgerichtsverfahren. - **§ 12 ERVV** Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung. ## Zwei zulässige Versandwege ### 1. Sicherer Übermittlungsweg (sUW) - Versand erfolgt persönlich durch den beA-Inhaber. - Anmeldung mit beA-Karte und PIN. - Keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich am einzelnen Schriftsatz. - Signatur durch sUW gilt als ausreichend (§ 130a Abs. 3 Satz 1 Var. 2 ZPO). ### 2. Qualifizierte elektronische Signatur (qeS) - Schriftsatz wird mit qeS unterzeichnet. - Versand durch eine andere Person (z. B. Sekretariat) zulässig. - qeS muss vom Anwalt mit beA-Karte erstellt sein. ## Pflichtprüfung ### Vor Versand - [ ] Schriftsatz unterzeichnet durch qeS **oder** Versand durch den beA-Inhaber selbst (sUW)? - [ ] Empfänger über das beA-Adressbuch identifiziert (SAFE-ID)? - [ ] PDF im Format PDF/A oder Standard-PDF (lesbar)? - [ ] Anlagen als einzelne PDF oder im Hauptdokument eingebunden? - [ ] Gesamtnachrichtgroesse unter beA-Limit (200 MB; bei sehr großen Anlagen sequenziell)? ### Nach Versand - [ ] **Versandbestätigung** des beA-Systems gespeichert? - [ ] **Eingangsbestätigung** des Empfangsgerichts / der Empfangsbehörde liegt vor? - [ ] Zeitstempel auf der Quittung passt zum Versand? - [ ] Bei Fristsache: Quittung **vor** Fristablauf erzeugt? ## Quittungsformate Das beA gibt zwei Quittungen: 1. **Sendebericht** der eigenen beA-Anwendung — Zeitpunkt der erfolgreichen Übertragung an den Server. 2. **Eingangsbestätigung** des Empfängers (Gericht) — bestätigt Eingang in der Posteingangsstelle. Beide gehören in die Mandatsakte unter `mandate//03_schriftsaetze/-bea-quittung.pdf`. ## Fristnachweis - **Eingang beim Gericht** bestimmt Fristwahrung (§ 130a Abs. 5 ZPO Eingang in die für das Gericht bestimmte Posteingangsstelle). - **Eigene Sendebestätigung allein** reicht nicht — entscheidend ist die Eingangsbestätigung beim Empfänger. ## Störung des beA - **Störungsdokumentation** Screenshot Fehlermeldung Datum Uhrzeit. - **Ersatzeinreichung** schriftlich + qeS gemäß § 130d Satz 3 ZPO. - **Glaubhaftmachung** der Störung unverzueglich nach Wegfall (§ 130d Satz 2 ZPO iVm § 67 SGG analog). - **Wiedereinsetzung** § 233 ZPO bei unverschuldetem Fristversäumnis. ## Audit - Eintrag im `versand-audit.jsonl`. - Quittungs-PDFs gesichert. - Verbindung zum Fristenbuch (Fristerledigung markiert). ## Sonderfälle ### Mehrere Anlagen - Inhaltsverzeichnis der Nachricht klar (Hauptschriftsatz + Anlagen K1 K2 ...). - Anlagen einzeln als PDF oder im Konvolut — je nach Gerichtspraxis. ### Empfänger ohne beA - Wenn die Empfänger-Behörde noch nicht über beA / EGVP erreichbar: Postversand mit qualifizierter Bestätigung (Bote Einschreiben). - Bei Gerichten in Deutschland generell EGVP-Eingang vorhanden — Prüfung im beA-Adressbuch. ### RA-zu-RA - Versand an gegnerischen Anwalt über beA ist zulässig. - Nicht Pflicht (§ 14 BORA gilt für Pflichten zwischen Anwälten; beA-Pflicht ist nur ggu. Gerichten und Behörden). ## Ausgabe - Eintrag im `versand-audit.jsonl`. - Quittungen unter Mandatsakte. - Bei Störung: Störungsdokumentation als PDF.