--- name: lohn-sv-kanzlei-rechnung description: "Bereitet Lohnabrechnung Sozialversicherungsmeldungen und Payroll-Übergabe für Kanzleimitarbeiter vor. Anwendungsfall monatliche Lohnabrechnung muss vorbereitet oder Daten für DATEV-Lohnsoftware oder Steuerkanzlei zusammengestellt werden. Normen SGB IV SGB V SGB VI EStG § 41b EStG Lohnsteuerbesche..." --- # Lohn, Sozialversicherung und Payroll ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StAG §§ 4, 5, 8-17, 25, 27, 30; DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Welcher Monat und welche Mitarbeiter werden abgerechnet? 2. Gibt es Sonderzahlungen (Bonus, Gratifikation, Weihnachtsgeld) in diesem Monat? 3. Sind Minijobber oder Werkstudenten dabei, für die Sonderregeln gelten? 4. Sollen die Daten an DATEV, Lexware oder einen Steuerberater uebergeben werden? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 1 MiLoG — Gesetzlicher Mindestlohn (12,82 EUR pro Stunde ab 01.01.2025) - §§ 14, 17 SGB IV — Arbeitsentgelt und Beitragsbemessungsgrundlage Sozialversicherung - § 38 EStG — Lohnsteuerabzug: Arbeitgeberpflicht bei Entgeltauszahlung - § 1 MiniJobG i.V.m. § 8 SGB IV — Minijob-Grenze: 556 EUR monatlich (ab 01.01.2025) ## Payroll-Daten Für jeden Abrechnungsmonat erfassen: - Mitarbeiter. - Bruttogehalt oder Stundenlohn. - Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge. - Bonus, Gratifikation, Sonderzahlung. - Sachbezüge. - Fehlzeiten: Urlaub, Krankheit, Kind krank, unbezahlter Urlaub. - Eintritt, Austritt, Unterbrechung. - Steuerklasse oder ELStAM-Status. - Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung. - Minijob-Status, Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppe, soweit relevant. - Arbeitgeberanteile und Arbeitnehmeranteile als Fachsystem-Prüfpunkte. ## Monatlicher Ablauf 1. Personalstamm prüfen. 2. Arbeitszeiten und Fehlzeiten übernehmen. 3. Sonderzahlungen, Bonus und Gratifikation erfassen. 4. Veränderungen im Monat markieren. 5. Lohnsoftware- oder Steuerberater-Übergabe vorbereiten. 6. Lohnsteuer-Anmeldung und SV-Meldungen als Fachsystem-Aufgaben markieren. 7. Zahlungs- und Freigabeliste erzeugen. 8. Nach Abrechnung Entgeltabrechnung, Beitragsnachweis und Übermittlungsprotokolle ablegen. ## Stoppschilder Immer anhalten bei: - neuer Beschäftigung, - Minijob-Grenze, - Krankheit über Entgeltfortzahlung hinaus, - Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, - Bonus oder Gratifikation mit unklarer Zusage, - Austritt, Kündigung, Freistellung, - fehlender Steuer-ID, Krankenkasse oder Sozialversicherungsnummer, - fehlender Betriebsnummer, - nicht angeschlossener Lohnsoftware. ## Ausgabe `assets/templates/lohnabrechnung-vorbereitung.md` verwenden.