--- name: mahnwesen-honorar description: "Mahnwesen für eigene Honorarforderungen der Kanzlei gegenüber Mandanten. Anwendungsfall Mandant hat Rechnung nicht bezahlt und Kanzlei muss mahnen oder klagen. Normen § 286 BGB Verzugsbeginn § 288 BGB Verzugszinsen § 23 Nr. 1 GVG AG-Zuständigkeit bis 10000 EUR ab 01.01.2026 § 688 ff. ZPO Mahnverf..." --- # Mahnwesen für Kanzleihonorar ## Arbeitsbereich Mahnwesen für eigene Honorarforderungen der Kanzlei gegenüber Mandanten. Anwendungsfall Mandant hat Rechnung nicht bezahlt und Kanzlei muss mahnen oder klagen. Normen § 286 BGB Verzugsbeginn § 288 BGB Verzugszinsen § 23 Nr. 1 GVG AG-Zuständigkeit bis 10000 EUR ab 01.01.2026 § 688 ff. ZPO Mahnverfahren. Prüfraster Stufen Zahlungserinnerung erste Mahnung zweite Mahnung dritte Mahnung Inkassouebergabe AG-Klage. Output Gestuftes Mahnschreibenpaket mit Verzugszinsen Mahnkosten Klagedrohung und Klageentwurf. Abgrenzung zu forderungsmanagement-klagewerkstatt-Plugin und kanzlei-allgemein-rechnung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StAG §§ 4, 5, 8-17, 25, 27, 30; DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Auf welcher Stufe befindet sich das Mahnverfahren: Zahlungserinnerung, erste, zweite oder dritte Mahnung? 2. Wann ist die Forderung faellig geworden und wann ist der Verzug eingetreten (§ 286 BGB)? 3. Besteht ein laufendes Mandatsverhältnis das die Eskalation taktisch beeinflusst? 4. Ist ein Inkasso- oder gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) bereits eingeleitet oder geplant? ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 286 BGB — Verzug: Voraussetzungen (Faelligkeit, Mahnung oder Kalendertermin) - § 288 Abs. 1, 2 BGB — Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte (B2C) bzw. 9 Prozentpunkte (B2B) ueber Basiszinssatz - §§ 688-703 ZPO — Gerichtliches Mahnverfahren: schnelles Inkasso-Instrument - § 23 Nr. 1 GVG — Sachliche Zuständigkeit des AG bis 10.000 EUR (ab 01.01.2026) ## Disclaimer Honorarforderungen gegen Mandanten sind besonders sensible Eskalationen — das laufende Mandatsverhältnis kann darunter leiden. Vor jeder Eskalation Rücksprache mit dem zuständigen Anwalt; nichts ohne anwaltliche Freigabe versenden. ## Stufenmodell ### Stufe 0 — Zahlungserinnerung (vor Verzug) - Etwa zehn Tage nach Fälligkeit der Rechnung. - Höflicher Hinweis dass die Rechnung noch nicht beglichen ist. - Kein Verzug; keine Mahnkosten; keine Verzugszinsen. ``` Sehr geehrter Herr Mueller, unsere Rechnung Nr. 2026/00123 vom (Datum) über (Betrag) EUR ist noch nicht ausgeglichen. Sicher haben Sie die Fälligkeit lediglich uebersehen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum (zwei Wochen) auf unser Konto (IBAN). Sollte sich die Zahlung mit diesem Schreiben gekreuzt haben betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen [Kanzlei] ``` ### Stufe 1 — Erste Mahnung (Verzug nach § 286 BGB) - Etwa 30 Tage nach Rechnung. - Verzug liegt vor — Verzugszinsen § 288 BGB beginnen. - Verzugszinsen: bei Verbraucher 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz § 288 Abs. 1 BGB; bei Unternehmer 9 Prozentpunkte § 288 Abs. 2 BGB. Bei B2B-Mandanten ggf. Pauschale 40 EUR § 288 Abs. 5 BGB. - Mahnkosten zulässig (z. B. 2,50 EUR Sachkosten). ``` Sehr geehrter Herr Mueller, unsere Rechnung Nr. 2026/00123 vom (Datum) über (Betrag) EUR ist trotz unserer Zahlungserinnerung vom (Datum) bis heute nicht beglichen. Sie befinden sich in Verzug. Wir berechnen ab dem (Datum) Verzugszinsen in Höhe von (Prozent) über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. Wir bitten Sie um Zahlung des Gesamtbetrags von (Betrag) EUR bis spaetestens (Frist) auf unser Konto (IBAN). Mit freundlichen Grüßen [Kanzlei] ``` ### Stufe 2 — Zweite Mahnung (mit konkreter Konsequenz) - Etwa zwei Wochen nach erster Mahnung. - Klare Konsequenzandrohung — gerichtliches Mahnverfahren / Klage. ``` Sehr geehrter Herr Mueller, trotz unserer Mahnung vom (Datum) ist die Rechnung Nr. 2026/00123 vom (Datum) über (Betrag) EUR bis heute nicht ausgeglichen. Wir setzen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist bis zum (zehn Tage). Sollte die Zahlung bis dahin nicht auf unserem Konto eingegangen sein werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage zum zuständigen Amtsgericht erheben. Rückstand und Verzugszinsen: - Rechnungsbetrag: (Betrag) EUR - Verzugszinsen seit (Datum): (Betrag) EUR - Mahnkosten: (Betrag) EUR - Gesamtsumme: (Betrag) EUR Mit freundlichen Grüßen [Kanzlei] ``` ### Stufe 3 — Klage oder Mahnbescheid - **Eigenes Mahnverfahren** über zentrales Mahngericht (online über www.online-mahnantrag.de). - **Direkte Klage** zum Amtsgericht — sachliche Zuständigkeit § 23 Nr. 1 GVG (bis 10.000 EUR seit 01.01.2026); über 10.000 EUR LG nach § 71 GVG. - **Inkasso** alternativ über externes Inkassounternehmen mit Kostenrisiko. ## Sonderfälle ### Pflicht zur Akteneinsicht des Mandanten Mandant kann verlangen Einsicht in die Akte (§ 50 Abs. 5 BRAO). Bei Streit über Honorar zuständig prüfen. ### Vergütungsklage gegen früheren Mandanten - Sachliche Zuständigkeit § 23 Nr. 1 GVG (bis 10.000 EUR seit 01.01.2026); darüber LG § 71 GVG. - Örtliche Zuständigkeit allgemeiner Gerichtsstand des Mandanten (§§ 12 13 ZPO). - Streitwert: Honorarforderung mit Nebenforderungen. ### Verjährung der Honorarforderung - Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB). - Beginn Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und der Anwalt Kenntnis hatte (§ 199 BGB). ## Audit - Eintrag pro Mahnstufe mit Datum und Versand. - Verbindung zur Akte des Mandanten. - Anteil der Honorarrückstaende kanzleiweit monatlich auswerten. ## Ausgabe - Mahnentwurf je Stufe. - Eintrag im Honorar-Tracker. - Eskalation an Anwalt bei Stufe 2 oder 3.