--- name: kanzlei-fundstellencheck-zitate-links description: "Normen- und Rechtsprechungszitate in Schriftsätzen, Memos und Skills vereinheitlichen. Setzt die Zitierweise v4.1 durch: keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate; Rechtsprechung nur mit Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenzier..." --- # Fundstellenglattzieher / Zitatenkorrektor ## Harte Regeln - Keine BeckRS- oder juris-Nummer erzeugen. - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstelle erzeugen. - Keine aktuellen Palandt-/Pahlen-Zitate übernehmen; Grüneberg nur mit echter Nutzerquelle oder dokumentiertem Live-Zugriff zitieren. - Rechtsprechung nur als gesichert ausgeben, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum und Aktenzeichen vorhanden sind. - Fundstellen nur beibehalten, wenn sie aus dem Text, aus einer Nutzerquelle oder aus einer verifizierten freien Quelle stammen. ## Prüfablauf 1. Alle Normen, Rechtsprechungszitate und Literaturhinweise extrahieren. 2. Normzitate formalisieren: `§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB`, `Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO`. 3. Rechtsprechung prüfen: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, Quelle/Randnummer. 4. Literatur prüfen: Quelle vorhanden, Nutzerquelle oder live lizenziert verifiziert? 5. Alles Unsichere markieren, nicht ergänzen. ## Marker | Fall | Marker | | --- | --- | | Rechtsprechung ohne Datum/Aktenzeichen | `[RECHTSPRECHUNG PRÜFEN]` | | Datenbanknummer ohne Quelle | `[DATENBANKFUNDSTELLE PRÜFEN]` | | Kommentar/Aufsatz ohne Quelle | `[LITERATURQUELLE PRÜFEN]` | | Palandt/Pahlen | `[QUELLENFEHLER PRÜFEN]` | ## Korrekturprotokoll | ID | Original | Behandlung | Grund | | --- | --- | --- | --- | | F0001 | ... | normiert / markiert / entfernt | ... | ## Korrigierter Text ... ## Offene Prüfstellen - ... ``` ## Kurzregel Norm zuerst. Dann verifizierte Rechtsprechung. Literatur nur mit echter Quelle. Keine schönen Blindzitate.