--- name: playbook-aus-eigenen-daten description: "Kanzleieigenes Playbook aus vorhandenen Musterdokumenten und Vorlagen automatisch erstellen. Normen: technisch/intern, BRAO. Prüfraster: Dokumentenqualitaet, Kategorisierung, Normverankerung. Output: Kanzlei-Playbook aus eigenen Daten. Abgrenzung: nicht Standardvorlagen aus Plugin-Bibliothek." --- # Skill: Playbook aus eigenen Daten ## Eingaben - **E-Mail-Korpus** (Outlook-Konnektor oder `.eml`/`.msg`-Exporte): typischerweise 20–200 Mails aus einem oder mehreren ähnlichen Mandaten. - **Schriftsätze und Anschreiben** (Word, PDF): mindestens 5 abgeschlossene Vergleichsfälle desselben Mandatstyps. - **Notizen** (Markdown, Notizbuch-Exporte, Sprachprotokoll-Transkripte). - **Tracking-Exporte** (Excel, CSV) aus Aktenverwaltung oder Fristenkalender — optional, schärft Fristenketten. - **Mandantenkommunikations-Logs** aus `mandantenkommunikation/` — falls vorhanden. Pflichtangabe der Nutzerin / des Nutzers: - **Mandatstyp** (z. B. "Kündigungsschutzklage Arbeitnehmer", "NDA-Review Inbound", "Mietkündigung Vermieter", "GmbH-Gründung"). - **Erwarteter Wiederverwendungs-Kontext** (Mandantenkommunikation vs. interne Bearbeitung vs. Schriftsatzentwurf). - **Vertraulichkeitsstufe** der Eingaben (anonymisiert vs. echte Mandantendaten — bei echten Daten greift § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB; siehe Risiken). ## Rechtlicher Rahmen - **§ 43a Abs. 2 BRAO** — anwaltliche Verschwiegenheitspflicht; gilt auch bei Aufbereitung eigener Mandatsdaten zu Trainings- oder Mustergenerierungszwecken. - **§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB** — strafbewehrte Verletzung von Privatgeheimnissen. - **§ 2 Abs. 3, § 50 BRAO** — Aktenführungs- und Aufbewahrungspflichten; Playbook-Ableitungen sind keine Akte, müssen aber nachvollziehbar bleiben. - **Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO** — berechtigtes Interesse an interner Arbeitsorganisation; Abwägung gegen schutzwürdige Mandanteninteressen. - **Art. 32 DSGVO** — technische und organisatorische Maßnahmen (Zugriffsbeschränkung, Pseudonymisierung). - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant (Vertraulichkeit auch gegenüber technischen Hilfsmitteln). - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Anforderungen an Anonymisierung in juristischen Veröffentlichungen, übertragbar auf interne Mustergenerierung. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO umfasst keine Geschäftsgeheimnisse (anwendbar bei Mandantenauskunftsersuchen zu intern abgeleiteten Spielbüchern). Kommentare: - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. (Reichweite der Verschwiegenheitspflicht bei interner Wissensverarbeitung). - Paal, in: Paal/Pauly, DS-GVO BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 6 Rn. 38 (berechtigtes Interesse bei interner Arbeitsorganisation). - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Aufbewahrungspflichten als Hintergrund anwaltlicher Aktenführung). - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. EDV-gestützter Verarbeitung). ## Ablauf 1. **Vorab-Trennung Vertraulichkeitsstufen.** Eingaben werden nach Quelle markiert: (a) bereits anonymisierte Muster, (b) eigene Notizen ohne Personenbezug, (c) echte Mandatsdaten. Stufe (c) wird vor der Mustererkennung pseudonymisiert (Namen → `[MANDANT_1]`, `[GEGNER_1]`, IBAN/AZ → Token). 2. **Korpus-Indizierung.** Mails werden nach Sender, Empfänger, Datum, Mandatsbezug (aus Betreff/Aktenzeichen) gruppiert; Schriftsätze nach Verfahrensstadium (Anhörung, Klageerwiderung, Replik usw.) sortiert. 3. **Phasen-Extraktion.** Aus jedem Vergleichsfall wird der zeitliche Verlauf rekonstruiert: Erstkontakt → Sachverhaltsaufnahme → rechtliche Prüfung → Mandantenrücksprache → Schriftsatz/Anschreiben → Fristen → Eskalation → Abschluss. Phasen werden über Fälle hinweg geclustert. 4. **Sprachmuster-Extraktion.** Wiederkehrende Formulierungen werden typisiert: (a) Anrede- und Schlussformeln; (b) Standardklauseln in Aufforderungsschreiben (§ 286 BGB); (c) Eskalationssignale gegenüber der Gegenseite; (d) Mandanten-Erklärungen schwieriger Punkte in einfacher Sprache. 5. **Entscheidungs-Punkt-Identifikation.** Wo verzweigt das Vorgehen? Typische Bedingungen: außergerichtliche Einigung vs. Klage, Frist gewahrt vs. nicht gewahrt, Mandant zahlungsfähig vs. nicht. Diese Verzweigungen werden als Entscheidungsbaum erfasst. 6. **Fristen-Skelett.** Aus den Vergleichsfällen werden typische Fristen-Ketten herausgezogen (z. B. Klagefrist § 4 KSchG = 3 Wochen, Verjährungsbeginn § 199 BGB, Berufungsfrist § 517 ZPO = 1 Monat). 7. **Playbook-Generierung.** Aus 3–6 ergibt sich ein strukturiertes Spielbuch im Format `.playbook.md` mit Phasen-Liste, Klausel-Bibliothek, Entscheidungsbaum, Fristen-Skelett und Eskalationsmatrix. 8. **Verifikation.** Spielbuch wird gegen 2 weitere, nicht für die Generierung verwendete Vergleichsfälle gespiegelt: passt die Phasenabfolge? Treffen die Klauselvorschläge? Fehlende Schritte werden ergänzt. 9. **Ablage und Versionierung.** Spielbuch wird unter `playbooks/.playbook.md` abgelegt; Generierungs-Log (welche Quelldateien, welche Anonymisierung) unter `playbooks/.generierungslog.json`. 10. **Aktivierung als wiederverwendbarer Auslöser.** Optional: aus dem Spielbuch wird ein leichtgewichtiger Skill oder ein Agentenrezept erzeugt, das das Vorgehen bei neuen, gleichartigen Mandaten automatisch vorschlägt. ## Beispiel **Eingabe:** Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht stellt einen Outlook-Ordner mit 47 Mails aus drei abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahren bereit, dazu vier Word-Klageschriften und ein Excel-Tracking mit Verfahrensdauern. **Ausgabe (Auszug aus `kündigungsschutz-arbeitnehmer.playbook.md`):** ```markdown ## Phase 2 — Sachverhaltsaufnahme (Tag 1–3 nach Erstkontakt) Eingaben: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen (letzte 6 Monate), Anhörungsprotokoll Betriebsrat (§ 102 BetrVG). Standardfragen an Mandant: - Datum des Zugangs der Kündigung? (Kritisch für § 4 KSchG, 3 Wochen). - Wurde der Betriebsrat angehört? Liegt Anhörungsprotokoll vor? - Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mandatsträger? (Sonderkündigungsschutz § 168 SGB IX, § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 15 KSchG) - Sozialauswahl: vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb? Entscheidungspunkt: - Frist § 4 KSchG noch offen? → Klagevorbereitung Phase 3. - Frist abgelaufen? → § 5 KSchG nachträgliche Zulassung prüfen, Mandant über Erfolgsaussichten aufklären. ``` **Fristen-Skelett-Auszug (`kündigungsschutz-arbeitnehmer.fristen.yaml`):** ```yaml phase: klageerhebung norm: § 4 Satz 1 KSchG dauer_tage: 21 fristbeginn: zugang_kündigung folge_bei_versaeumnis: fiktion_der_wirksamkeit_§7_kschg ausnahme: § 5 KSchG nachträgliche Zulassung ``` ## Risiken und typische Fehler - **Re-Identifikation trotz Pseudonymisierung.** Datums-Kombinationen, ungewöhnliche Sachverhalte und Standortangaben können Mandanten Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2956 Rn. 17). Anonymisierung muss mehrstufig sein. - **Übergeneralisierung.** Wenige Vergleichsfälle führen zu Spielbüchern, die seltene Konstellationen ignorieren — daher Mindestkorpus (≥ 5 Vergleichsfälle pro Mandatstyp) und Verifikationsphase. - **Klauselübernahme aus Mandantenkommunikation.** Wenn Standardklauseln aus realen Mails übernommen werden, können fremde Wortschöpfungen oder Mandanten-Geschäftsgeheimnisse mitwandern. Filterregel: nur generische Formulierungen ins Spielbuch. - **Vermischung mit aktuellem Mandat.** Wird ein Spielbuch parallel zu einem laufenden Mandat erstellt, droht Datenleck zwischen Mandaten — daher strikte Trennung der Generierungs-Workspaces. - **Veraltete Rechtsstände.** Spielbücher basieren auf Vergleichsfällen von gestern — Pflicht zur Auffrischung gegen aktuelle Rechtsprechung bei jedem Einsatz, gestützt durch den `regulierungs-aenderungs-monitor` und den `verlaengerungs-monitor`. - **§ 203 StGB-Risiko bei Cloud-Verarbeitung.** Wenn die Generierung in einer Cloud-Umgebung läuft, sind die Anforderungen aus lizenzpflichtige Literaturquelle, § 203 Rn. 6a einzuhalten (Auftragsverarbeitungsvertrag, Verschwiegenheitsverpflichtung der Auftragsverarbeiterin). ## Quellenpflicht Jedes generierte Spielbuch dokumentiert in `generierungslog.json`: - Hash-IDs der Quelldateien (kein Klarname). - Datum und Version der Generierung. - Eingesetzte Anonymisierungs-Regelsätze. - Verifikationsergebnisse gegen Vergleichsfälle. Beim Einsatz des Spielbuchs auf ein neues Mandat erfolgt im Mandatsworkspace ein Eintrag mit Spielbuch-Version und Treffer-Score. Rechtsprechung und Kommentarstellen aus dem Spielbuch werden im neuen Mandat auf Aktualität gegengeprüft (mindestens BGH/BAG/BFH der letzten 24 Monate).