--- name: alternative-marktdefinition-eng description: "Mandant will eine engere Marktabgrenzung argumentieren um niedrigere Marktanteile oder fehlende Marktbeherrschung zu zeigen. Generiert engere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begründung. Normen § 18 GWB Art. 102 AEUV EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024 ABl 2024/C..." --- # Alternative Marktdefinition — Enger ## Arbeitsbereich Mandant will eine engere Marktabgrenzung argumentieren um niedrigere Marktanteile oder fehlende Marktbeherrschung zu zeigen. Generiert engere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begründung. Normen § 18 GWB Art. 102 AEUV EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024 ABl 2024/C 1645. Prüfraster Nachfragesubstitution ausgeschlossene Produkte Regionen Begründung Ausschluss. Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB 40-Prozent-Schwelle. Output Argumentationsmemo mit Begründungs-Pyramide und Risikobewertung. Abgrenzung: alternative-marktdefinition-weit für die andere Richtung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Alternative Marktdefinition — Enger - **Normen-/Quellenanker:** Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis. - **Entscheidende Weiche:** Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Vorgehensweise ### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen Welche Produkte/Regionen sind in der vorgelegten Abgrenzung enthalten? ### Schritt 2: Ausschlusskandidaten identifizieren Welche Produkte werden bisher einbezogen, sind aber tatsächlich schwache Substitute? Kriterien für den Ausschluss: - Niedrige Kreuzpreiselastizität (< 0,3 als Indiz). - Deutlich unterschiedliche Verwendungszwecke (Konsumgut vs. Investitionsgut). - Unterschiedliche Regulierung (Verschreibungspflicht vs. frei verkäuflich). - Qualitätsgefälle (Premium vs. Standard, verschiedene Kundensegmente). - Räumliche Trennung durch Transportkosten oder regulatorische Grenzen. ### Schritt 3: Juristische Begründung Referenz auf Rechtsprechung, die engere Definitionen stützt: - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Schritt 4: Ökonomische Begründung - Diversion-Ratio-Analyse: Welche Diversion Ratio fließt aus dem engeren Markt heraus? - SSNIP-Test auf engem Markt: Ist 5-Prozent-Preiserhöhung profitabel? ### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil ``` Vorgelegter Marktanteil (weiter Markt): [X%] Marktanteil bei engerer Abgrenzung: [Y%] Änderung: [+Z Prozentpunkte] Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht] Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...] ``` ### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition Bewertung der Vertretbarkeit der engeren Definition: - **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz und konsistente Behördenpraxis. - **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, aber nicht eindeutig. - **Schwach**: Nur theoretisch argumentierbar. ## Leitentscheidungen Engere Marktdefinition - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Standardformulierung für Schriftsatz > "Selbst wenn man — entgegen der hier vertretenen Auffassung — den Markt enger definiert und [Produkt X] ausklammert, weil [Begründung], ergibt sich ein Marktanteil des Antragstellers von [Y%], was [Ergebnis] zur Folge hat." ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 101 AEUV (Kartellverbot) - Art. 102 AEUV (Marktbeherrschung) - § 1 GWB (Kartellverbot national) - §§ 18-21 GWB (Marktbeherrschung, Behinderungsverbot) - § 19 GWB (Missbrauchsverbot) - § 19a GWB (Plattformregulierung) - §§ 32, 33 GWB (Abstellungsverfügung, Schadensersatz) - §§ 81, 81a GWB (Bußgeld) - VO 1/2003 EG (Durchsetzung 101/102 AEUV) - FKVO (EG) 139/2004 (Fusionskontrolle) ### Leitentscheidungen - EuGH C-413/14 P (Intel, Treuerabatte) - BGH KZR 47/14 (Schienenkartell, passing-on) - BGH KZR 39/19 (Facebook, Marktmissbrauch DSGVO) - EuGH C-67/13 P (Cartes Bancaires, bezweckte Beschränkung) - BGH KRB 1/22 (Bußgeldbemessung Konzernhaftung) ### Anwendung im Skill - Marktabgrenzung nach SSNIP-Test sauber durchfuehren; Bekanntmachung der Kommission 2024/C berücksichtigen. - Bezweckte Beschraenkungen Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht vorschnell annehmen; EuGH C-67/13 P Cartes Bancaires-Linie pruefen. - § 19a GWB-Verfahren sind eigenstaendig vom Marktmissbrauch nach § 19 GWB; Befugnisse und Rechtsfolgen unterscheiden.