--- name: kartellverbot-modus description: "Kartellverbot Modus: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung im Kartellrecht (Marktabgrenzung): prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Kartellverbot — Modus ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Kartellverbot — Modus - **Normen-/Quellenanker:** Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis. - **Entscheidende Weiche:** Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Rechtsrahmen - Art. 101 AEUV: Verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen. - § 1 GWB: Nationales Pendant zu Art. 101 AEUV. - Art. 101 Abs. 3 AEUV: Freistellungsvoraussetzungen (Effizienzgewinne, fairer Verbraucheranteil, Unerlässlichkeit, kein Ausschalten des Wettbewerbs). ## Besonderheiten der Marktdefinition im Kartellverbot Im Kartellverbot dient die Marktdefinition primär dazu: 1. Festzustellen, ob eine Vereinbarung **spürbare** Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. 2. Den relevanten räumlichen Anwendungsbereich des Kartellverbots abzugrenzen (Zwischenstaatlichkeitsklausel). ### Spürbarkeit — Bagatellbekanntmachung Unterhalb bestimmter Marktanteilsschwellen keine spürbare Wettbewerbsbeschränkung (De-Minimis-Regel): - Horizontale Vereinbarungen: Kombinierter Marktanteil < 10 Prozent. - Vertikale Vereinbarungen: Jeder Beteiligte < 15 Prozent. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Horizontale Vereinbarungen Marktdefinition bestimmt: - Ob Vereinbarung zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen verschiedenen Marktstufen (vertikal). - Bei Horizontalvereinbarungen: Preisabsprachen, Marktaufteilung, Ausschreibungsbetrug. **Single-Brand vs. Inter-Brand-Wettbewerb:** - Vertikalbeschränkungen können Inter-Brand-Wettbewerb fördern, auch wenn sie Single-Brand-Wettbewerb einschränken. - Marktdefinition muss beide Ebenen erfassen. ## Vertikale Vereinbarungen Gruppenfreistellungsverordnung Vertikale Vereinbarungen (VO 2022/720): - Freistellung wenn Marktanteil Lieferant und Abnehmer jeweils < 30 Prozent auf den betroffenen Märkten. - Marktdefinition: Welcher Markt — Liefermarkt, Absatzmarkt? ## Technologietransfer-GVO (VO 316/2014) Marktanteilsschwellen 20 Prozent (Wettbewerber) und 30 Prozent (Nicht-Wettbewerber) auf dem Technologiemarkt und dem Produktmarkt. ## Leitentscheidungen Kartellverbot - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Prüfprotokoll Kartellverbot ``` Verbotsgegenstand: [Preisabsprache / Marktaufteilung / Vertikalbeschränkung / andere] Vereinbarungstyp: [horizontal / vertikal / gemischt] Marktanteil: [%] Bezweckt?: [ja → Spürbarkeit irrelevant / nein] Spürbar (De-Minimis)?: [ja / nein] GVO anwendbar?: [ja → VO-Nummer / nein] Art. 101 Abs. 3 Freistellung: [prüfen / nicht relevant] Ergebnis: [verboten / freigestellt / zweifelhaft] ```