--- name: mehrseitige-maerkte-plattformen description: "Mehrseitige Maerkte Plattformen: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung im Kartellrecht (Marktabgrenzung): prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Mehrseitige Märkte und Plattformen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Mehrseitige Märkte und Plattformen - **Normen-/Quellenanker:** Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis. - **Entscheidende Weiche:** Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Grundproblem Klassische Marktdefinition setzt einen Preis voraus. Plattformmärkte sind häufig zweiseitig: Eine Seite erhält Dienste kostenlos (Nutzer), die andere Seite zahlt (Werbetreibende, Entwickler). Keine der klassischen Marktdefinitionsmethoden greift ohne Anpassung. ## Rechtliche Einordnung ### Getrennte Märkte Der EuGH tendiert dazu, die Marktseiten als getrennte Märkte zu definieren: - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Integrierte Betrachtung Alternativ: Plattform als Gesamtprodukt, Preis = Summe der Preise beider Seiten (Rochet/Tirole, 2003). ## Prüfungsschritte ### 1. Identifikation der Marktseiten - Welche Nutzergruppen interagieren über die Plattform? - Welche Seite zahlt, welche erhält kostenlose Dienste? - Asymmetrie: Wer profitiert von Netzwerkeffekten der anderen Seite? ### 2. Direkte vs. indirekte Netzwerkeffekte | Typ | Beschreibung | Marktdefinitionsrelevanz | |-----|-------------|--------------------------| | Direkt | Mehr Nutzer → Mehrwert für alle Nutzer | Gleiche Seite | | Indirekt | Mehr Nutzer (Seite A) → Mehrwert für Seite B | Kreuzeffekt | ### 3. SSNIP-Test auf Plattformen Probleme: - Preiserhöhung auf Seite A kann durch Erhöhung der Attraktivität auf Seite B ausgeglichen werden. - Plattform kann Preiserhöhung für Werbetreibende profitabel halten, auch wenn Nutzerabwanderung einsetzt. - Lösung: Beidseitiger SSNIP-Test (Kommission 2024 Rn. 93 ff.). ### 4. Relevante Märkte auf Plattformen (Praxis) | Plattform | Typische Marktdefinition EU-Praxis | |-----------|-----------------------------------| | Google Search | Markt für allgemeine Suchdienste; Markt für Online-Suchwerbung | | App Store | Markt für iOS App-Distribution; kein Android-Substitute | | Facebook/Meta | Markt für soziale Netzwerke; Markt für Online-Werbung | | Amazon Marketplace | Markt für Online-Marktplatzdienste; Markt für Onlineeinzelhandel | ### 5. Bewertung der vorgelegten Abgrenzung - Wurden alle Marktseiten identifiziert? - Wurde die Entscheidung für getrennte oder integrierte Betrachtung begründet? - Netzwerkeffekte in der Abgrenzung berücksichtigt? - DMA-Gatekeeper-Designierung als Referenzpunkt verwendet? (vgl. Skill `dma-und-gatekeeper-markt`) ## Leitentscheidungen Mehrseitige Maerkte - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - BKartA, Beschl. v. 01.02.2022 — B6-22/21 (Facebook/Meta) — Plattformmacht; Social-Network-Markt; Nutzerdaten als Wechselkostenfaktor.