--- name: produktmarkt-nachfragesubstitution description: "Kernschritt jeder Marktabgrenzung: sachlicher Markt aus Nachfragersicht bestimmen. Prüft funktionale Austauschbarkeit Preisreagibilitaet qualitative Unterschiede Verwendungszweck Bedarfsdeckungsaequivalenz. Normen § 18 GWB Art. 102 AEUV EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024 ABl 2024/C 1645. Prüf..." --- # Produktmarkt — Nachfragesubstitution ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Produktmarkt — Nachfragesubstitution - **Normen-/Quellenanker:** Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis. - **Entscheidende Weiche:** Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Rechtlicher Rahmen Die Nachfragesubstituierbarkeit ist das primäre Instrument der sachlichen Marktabgrenzung. Die Kommission folgt in ihrer Bekanntmachung zur Marktdefinition (2024) dem Grundsatz: Ein Markt umfasst alle Produkte, die aus Sicht der Nachfrager funktionell austauschbar sind. Einschlägige Prüfmaßstäbe: - EU-Kommission, Bekanntmachung zur Marktdefinition, ABl. 2024/C 1645 (Nachfolger Bekanntmachung 1997, ABl. C 372/5). - § 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Nachfrager können nicht auf andere Anbieter ausweichen. - EuGH, Rs. 27/76 — *United Brands*: Bananen als eigener Markt wegen Besonderheiten für Kleinkinder, Kranke und ältere Menschen. ## Prüfungsschritte ### 1. Funktionale Austauschbarkeit - Decken die Produkte denselben Bedarf? - Können Nachfrager ohne erhebliche Anpassungskosten wechseln? - Wird derselbe Verwendungszweck erfüllt? Dokumentation: Auflistung aller Produkte, die als Substitute behauptet werden, mit Begründung für Einschluss/Ausschluss. ### 2. Preisreagibilität - Führt eine Preiserhöhung von 5–10 Prozent für Produkt A zu einer spürbaren Abwanderung zu Produkt B? - Sofern Elastizitätsdaten vorhanden: Kreuzpreiselastizität-Schwelle (in der Praxis: > 0,5 als Indiz für Substitution). - Wenn keine Daten: Begründung der Substitutionsvermutung durch qualitative Indikatoren. ### 3. Qualitative Unterschiede Checkliste zu trennenden Merkmalen: - Technische Standards und Normen (z.B. Medizinproduktezulassung) - Marken- und Wahrnehmungsunterschiede (sog. "commercial reality") - Regulatorische Anforderungen für Einsatz des Produkts - Kundensegmentierung (Konsumenten vs. professionelle Verwender) ### 4. Verallgemeinerungscheck Häufige Fehler: - Aggregation heterogener Produkte zu einem Markt ohne Begründung. - Vernachlässigung von Primär- vs. Sekundärmarktstruktur. - Fehlende Differenzierung nach Kundensegmenten mit unterschiedlichen Ausweichmöglichkeiten. ### 5. Bewertungsmatrix | Kriterium | Erfüllt | Nicht erfüllt | Offen | |-----------|---------|--------------|-------| | Funktionale Deckung | | | | | Preisreagibilität | | | | | Qualitative Äquivalenz | | | | | Kundensegmentierung | | | | | Methodische Begründung | | | | ## Zwischenergebnis Stufe: **eng / angemessen / zu weit** — mit Kurzformulierung der Hauptschwäche. ## Leitentscheidungen Nachfragesubstitution - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.