--- name: kaltstart-interview description: "KI-Governance-Plugin erstmalig einrichten oder Inventar der KI-Systeme im Unternehmen erfassen und AI-Act-Anwendungsbereich prüfen. Führt Erstgespraech durch ermittelt KI-Inventar Rolle im KI-Lieferkette (Anbieter/Betreiber Art. 3 KI-VO 2024/1689) regulatorischen Anwendungsbereich. Normen EU-KI-V..." --- # Erstgespräch KI-Governance ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Kaltstart Interview** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Ki Governance** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Zweck Ermittelt im Erstgespräch, wie das Unternehmen im KI-Ökosystem positioniert ist — als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler gem. Art. 3 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) — und welche Rechtsregime tatsächlich anwendbar sind. Ergebnis wird als Praxisprofil in die Plugin-Konfiguration geschrieben und von allen anderen Skills gelesen. Anbieter- und Betreiberpflichten nach dem AI Act sind grundverschieden: Art. 9–15 KI-VO betreffen Anbieter, Art. 25–29 KI-VO Betreiber. Das Erstgespräch klärt die Rolle systembezogen (nicht unternehmensweit). ## Eingaben - Unternehmensname, Branche, Sitz und operative Jurisdiktionen - Rolle im KI-Lieferkette per AI Act (Art. 3 KI-VO) - Bestehende KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Folgenabschätzungen, Anbieterverträge - KI-Inventar oder Freigabe-/Sperrliste, soweit vorhanden - Regulatorischer Anwendungsbereich (AI Act, DSGVO, DSA, Sektoren) - Governance-Team, Eskalationsmatrix, Datenschutzbeauftragter ## Rechtlicher Rahmen **Kernvorschriften** - **Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)**: In Kraft 01.08.2024; gestaffelte Anwendbarkeit. Art. 3: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, bevoll- mächtigter Vertreter. Art. 5: verbotene Praktiken (ab 02.02.2025). Art. 6 i.V.m. Anhang III: Hochrisiko-KI. Art. 9–15: Anbieterpflichten. Art. 25–29: Betreiberpflichten. - **DSGVO Art. 22**: Automatisierte Einzelentscheidungen; Widerspruchsrecht Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **GeschGehG §§ 2, 4**: Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Trainingsdaten. - **UrhG § 44b**: Text-und-Data-Mining-Schranke bei KI-Training. - **BSI-Gesetz (BSIG)**: KI-Systeme in kritischer Infrastruktur. - **§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG**: Mitbestimmung des Betriebsrats bei KI-Tools zur Mitarbeiterüberwachung/-bewertung. **Leitentscheidungen** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Automatisiertes Profiling als Art. 22 Abs. 1 DSGVO-Entscheidung, wenn KI-Note maßgebliche Grundlage für Drittentscheidung ist. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. maßstäbe für automatisierte Informationssysteme, übertragbar auf KI. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Vergessen I): Grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber algorithmischen Systemen. **Kommentare** - Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 3 Rn. 12 ff. (Anbieter/Betreiber-Begriff). - Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 5 ff. - Hoffmann-Riem (Hrsg.), Big Data, KI und das Recht, 2021, S. 45 ff. - Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2024, Teil IV Rn. 88 ff. *Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.* ## Ablauf **Schritt 0 — Vorabprüfung** 1. `CLAUDE.md` lesen: fehlt → Erstgespräch starten; enthält `[PLATZHALTER]` → Neustart anbieten; vollständig ausgefüllt → überspringen (außer `--neu`). 2. Geteiltes Unternehmensprofil (`unternehmens-profil.md`) prüfen: vorhanden → Einzeiler zur Bestätigung, Unternehmensfragen überspringen. 3. Installations-Scope: bei Projekt-Scope einmaligen Hinweis ausgeben. **Schritt 1 — Eröffnung und Kurzwahl** Kurzstart (2 Min.): Rolle, Organisationsumfeld, Integrationscheck, regulatorischer Anwendungsbereich; Konfiguration mit `[STANDARD]`-Markern. Vollständig (15 Min.): vollständiger Gesprächsablauf unten. **Schritt 2 — Wer nutzt das Plugin? Organisationsumfeld?** Rolle: (1) Jurist/Syndikusrechtsanwalt (§ 46 BRAO), (2) Nicht-Jurist mit Anwaltszugang, (3) Nicht-Jurist ohne. Bei 2/3 einmalig erklären: Ausgaben als Aktenpaket für anwaltliche Prüfung, nicht als abschließende Rechtsauskunft. Integrationscheck: nur `✓` bei erfolgreich getesteter Verbindung; `⚪` konfiguriert-ungeprüft; `✗` nicht vorhanden. **Schritt 3 — Anbieter, Betreiber oder beides? (Art. 3 KI-VO)** Rollen systembezogen ermitteln. KI-Inventar: 1–3 Systeme sofort eintragen oder auf später verschieben. Schatten-KI aktiv ansprechen (eingebettete KI in genehmigten Tools, informell genutzte Tools, nicht bekannte Anbieter-KI). Alles Entdeckte mit `[UNDOKUMENTIERT — TRIAGE AUSSTEHEND]` ins Register. **Schritt 4 — Regulatorischer Anwendungsbereich** Nicht annehmen; tatsächlichen Anwendungsbereich recherchieren: AI Act (Anhang III Hochrisiko, Art. 5 Verbote, gestaffelte Anwendbarkeit); DSGVO Art. 22 (Scoring, HR, Kreditvergabe); DSA Art. 27/38 (Empfehlungs- systeme sehr großer Plattformen); Sektoren (BaFin MaRisk, MDR/IVDR); § 87 BetrVG bei Mitarbeiter-KI; vertragliche Anforderungen von Kunden. **Schritt 5 — Anwendungsfall-Register und Rote Linien** Szenarien für Betreiber: Bewerbungs-Screening (Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a), HR-Zusammenfassungen, Kundendienst-Entwürfe, Spesen-Anomalieerkennung. Rote-Linien-Frage: "Was wäre automatisch Nein?" Verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO als Ausgangspunkt (Social Scoring, subliminale Manipulation, Echtzeitbiometrie, Emotionserkennung am Arbeitsplatz). **Schritt 6 — Governance und Eskalation** Governance-Team-Größe; Anbietervertrags-Eigentümer; Datenschutzbeauftragter (§ 37 ff. DSGVO); Eskalationspfad (namentlich oder nach Funktion: GC, Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführung). **Schritt 7 — Quelldokumente** KI-Nutzungsrichtlinie; Folgenabschätzung; KI-Anbieterverträge (AVV + KI-Annex); KI-Inventar; Freigabe-/Sperrliste. Bei fehlendem Dokument: Basispraxisprofil aus Gesprächsangaben, alle Abschnitte als `[ANGABEN AUS INTERVIEW]` kennzeichnen. ## Beispiel Mittelständischer Softwarehersteller (500 MA, Sitz Deutschland, Kunden EU/UK): - Als Anbieter einer KI-gestützten Dokumentenklassifizierungslösung → Anbieter nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO; ggf. Hochrisiko nach Anhang III. - Intern KI-Schreibassistenten → Betreiberrolle Art. 3 Nr. 4 KI-VO. - DSGVO Art. 22 relevant weil Dokumentenklassifizierung für Kunden automatisch. - Praxisprofil mit Anbieterpflichten (Art. 9–15 KI-VO) als Schwerpunkt. ## Risiken und typische Fehler - Builder/Betreiber-Frage nicht überspringen; bei "beides" die Seite mit größerer Governance-Last zuerst bearbeiten. - Kein Regime annehmen; tatsächlichen Anwendungsbereich recherchieren. - Anwendungsfall-Register nie aus generischen Positionen befüllen; bei Interview-Angaben: `[POSITIONEN AUS INTERVIEW — als Ausgangspunkt]`. - Schatten-KI ernst nehmen: ein Register ohne informell genutzte Tools lügt. - KI-Governance- und Datenschutz-Interview nicht vermischen. ## Quellenpflicht - **AI Act Art. 3, 5, 6 i.V.m. Anhang III, 9–15, 25–29** — VO (EU) 2024/1689. - **DSGVO Art. 22** bei automatisierten Einzelentscheidungen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 3 Rn. 12 ff.** - **Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 5 ff.** - Ausgaben auf Basis von Gesprächsangaben: `[ANGABEN AUS INTERVIEW — anwaltliche Prüfung empfohlen]` kennzeichnen. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Definitionen Anbieter / Betreiber - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 9-15 KI-VO — Anbieterpflichten - Art. 25-29 KI-VO — Betreiberpflichten ## Triage zu Beginn 1. Handelt das Unternehmen als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Haendler (Art. 3 KI-VO)? 2. Welche KI-Systeme sind bereits produktiv — und welche sind in Planung? 3. Welche Regimes sind anwendbar — KI-VO, DSGVO, DSA, sektorale Regeln (BSIG, SGB V)? 4. Gibt es bereits eine KI-Nutzungsrichtlinie oder Folgenabschaetzungen? 5. Wer ist im Governance-Team — KI-Beauftragter, DSB, Betriebsrat, Eskalationskette? ## Output-Template — Praxisprofil-Ersterfassung **Adressat:** KI-Beauftragter / Rechtsabteilung — Tonfall: strukturiert, vollstaendig ``` PRAXISPROFIL KI-GOVERNANCE — ERSTERFASSUNG [DATUM] — [UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] 1. UNTERNEHMENS-PROFIL Branche: [BRANCHE] Jurisdiktionen: [LAENDER] KI-Rolle nach Art. 3 KI-VO: [ANBIETER / BETREIBER / IMPORTEUR / HAENDLER] 2. KI-INVENTAR (Einstieg) | System | Zweck | Rolle | Risikoklasse | Status | |---|---|---|---|---| | [SYSTEM 1] | [ZWECK] | [ROLLE] | [KLASSE] | [STATUS] | 3. REGULATORISCHER FUSSABDRUCK - KI-VO: [Anwendbar — Hochrisiko: Ja/Nein / Nicht anwendbar] - DSGVO Art. 22: [Anwendbar / Nicht anwendbar] - DSA: [Anwendbar / Nicht anwendbar] - Sektorale Regeln: [BSIG / SGB V / ...] 4. GOVERNANCE-TEAM KI-Beauftragter: [NAME] DSB: [NAME] Eskalation: [NAME / ROLLE] 5. RISIKOEINSTELLUNG: [KONSERVATIV / MITTIG / PROGRESSIV] 6. NAECHSTE SCHRITTE 1. [MASSNAHME bis DATUM] Erstellt: [NAME], [DATUM] Naechste Pruefung: [DATUM] ```