--- name: ki-inventar-marketing-werbung-rote-linien description: "KI-System-Inventar nach EU-KI-VO (VO 2024/1689) – erfasst je KI-System Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller) und Risikoklasse (verboten, hochrisiko, begrenzt, minimal, Allzweck-KI, systemisch). Rolle und Klasse werden je System bewertet, nicht je Unt..." --- # /ki-inventar ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Geltungsbeginn gestaffelt (02.02.2025 Verbote, 02.08.2025 GPAI, 02.08.2026 Hochrisiko Anhang III), schwerwiegender Vorfall 15 Tage, DSGVO DPIA vorab. - Tragende Normen verifizieren: EU KI-VO 2024/1689 Art. 9, 10, 14, 22, 27, 50, ISO/IEC 42001, NIST AI RMF 1.0, OECD AI Principles, DSGVO Art. 22, 35, Produkthaftungs-RL 2024/2853 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsleitung, KI-Officer, Datenschutzbeauftragter, Compliance, Aufsichtsrat, Marktüberwachung, externer Auditor, betroffene Personen. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: KI-Inventar, Risikoanalyse, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment), AI Governance Policy, Modellkarten, Audit-Bericht, DSGVO-DPIA, Schulungsnachweis — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: **Rolle und Risikoklasse werden je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen.** Eine Organisation kann Anbieter von System A, Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber). Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten; die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle. ## Eingaben - Konfiguration aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md` - Bestehendes Inventar unter `ki-systeme.yaml` (gleicher Konfigurationspfad) - Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge) ## Ablauf 1. **Konfiguration lesen.** Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen `[PLATZHALTER]`-Marker, Nutzer an `/ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview` verweisen. 2. **Inventar lesen.** Liegt unter `ki-systeme.yaml`. Existiert die Datei nicht, bei erstem `add`-Befehl mit leerem `systeme:`-Block anlegen. 3. **Befehl ausführen:** - Kein Argument oder `list` → Inventartabelle anzeigen (siehe **Listenformat**) - `add` → **Aufnahmefluss** starten - `edit ` → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern, bestätigen, schreiben - `classify ` → **Klassifizierungsdurchlauf** für bestehenden Datensatz starten, `rolle`, `klasse`, `rollenbasis` und `klassenbasis` aktualisieren - `show ` → vollständigen Datensatz anzeigen 4. **Nach `list` Dashboard anbieten:** "Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch." 5. **Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:** > Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie > einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung > Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil > die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist. ## Listenformat Kompakte Tabelle: | ID | Name | Eigentümer | Status | EU-Nexus | Rolle | Klasse | Nächste Prüfung | |----|------|-----------|--------|----------|-------|--------|-----------------| | sys-001 | Lebenslauf-Screening | HR / Schmidt | in_produktion | ja | Betreiber | hochrisiko | 2026-08-01 | | sys-002 | E-Mail-Drafting-Assistent | IT / Meier | in_produktion | nein | Betreiber | begrenzt | 2026-12-01 | Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen." Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken. ## Aufnahmefluss (Interview) Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: `name`, `eigentümer`, `beschreibung`, `status`, `eu_nexus`. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit `/ki-governance:ki-inventar classify ` nachholen." 1. **Name.** Kurzbezeichnung des Systems. 2. **Eigentümer.** Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist. 3. **Beschreibung.** Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten? 4. **Status.** `geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert` 5. **EU-Nexus.** Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO. Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots, Deepfake-Kennzeichnung). 6. **Klassifizierung jetzt?** Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen. ID vergeben: `sys-NNN` (nächste aufsteigende Nummer in der Datei). ## Klassifizierungsdurchlauf Der Durchlauf ergibt `rolle`, `rollenbasis`, `klasse`, `klassenbasis`. Beide Begründungen brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung. ### Schritt 1: Rolle > **Wer macht was mit diesem System?** Optionen mit unterscheidendem Merkmal: - **Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO)** – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln) und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb. - **Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO)** – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung, nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO. - **Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO)** – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter in die EU/EWR. - **Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO)** – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar, ohne Anbieter oder Einführer zu sein. - **Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO)** – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters und sind in der EU/EWR ansässig. - **Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO)** – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt. **Doppelrollen-Flag.** Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum **Anbieter** des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. `[gegen aktuellen KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]` Rolle schreiben. `rollenbasis` in einem Satz schreiben. ### Schritt 2: Risikoklasse > **Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?** In dieser Reihenfolge prüfen: **A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken** Zusammenfassungen, kein endgültiger Text: - Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren - Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen Verhaltensbeeinflussung - Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen - Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur Strafverfolgung (enge Ausnahmen) - Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben oder sexueller Orientierung - Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit) - Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV - Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen Trifft zu → Klasse ist `verboten`. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben. **B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche** 1. Biometrische Identifizierung und Kategorisierung 2. Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung, Strom) 3. Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf unerlaubtes Verhalten) 4. Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung 5. Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement) 6. Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von Beweisen, Profiling) 7. Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung) 8. Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen) Trifft zu → Klasse ist `hochrisiko`. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren. Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte). **C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)** - **Allzweck-KI:** Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt, in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen. - **Allzweck-KI + systemisches Risiko:** Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von der Kommission als systemisch eingestuft. **D. Begrenzte Risikoklasse.** Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten. **E. Minimale Risikoklasse.** Alles andere. Klasse schreiben. `klassenbasis` in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten. ### Schritt 3: Empfehlungen Drei nächste Schritte anbieten: 1. "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im Gespräch – keine Tabelle." 2. "Möchten Sie `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung` starten, um eine vollständige KI-Folgenabschätzung zu erstellen?" 3. "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu." ## Datensatzformat ```yaml systeme: - id: sys-001 name: "Lebenslauf-Screening-Tool" eigentuemer: "HR / Schmidt" beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien" status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt" klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl" pflichten_bewertet: false pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern." art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren" naechste_pruefung: "2026-08-01" pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich" erstellt: "2026-05-18" aktualisiert: "2026-05-18" ``` ## Quellen und Zitierweise Verbindliche Zitierweise gemäß `../references/zitierweise.md`. **Leitende Normen:** - Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen `[Primärquelle – EUR-Lex]` - Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken `[Primärquelle – EUR-Lex]` - Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme `[Primärquelle – EUR-Lex]` - Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]` - Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA) `[Primärquelle – EUR-Lex]` - Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]` - Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen `[Primärquelle – EUR-Lex]` ## Beispiel ``` /ki-governance:ki-inventar classify sys-001 ``` > **Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool** > > **Schritt 1: Rolle** > Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den > Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → **Betreiber** nach Art. 3 Nr. 4 > KI-VO. > Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team." > > **Schritt 2: Risikoklasse** > Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar). > Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → **hochrisiko** > Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl." > > **Empfehlungen:** > 1. Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO) > 2. KI-Folgenabschätzung erstellen? `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung` > 3. Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)? ## Risiken / typische Fehler - **Stille Klassifizierung.** Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren aus einer Systembeschreibung. - **Quellenbasis unterschlagen.** Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe; keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker. - **Wesentliche Änderung ignorieren.** Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert wird, `/ki-inventar classify` erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben. - **Pflichten aus Tabelle ableiten.** Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und an `/ki-folgenabschaetzung` für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt. - **Art. 99 KI-VO unterschätzen.** Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung erwähnen. `[Modellwissen – prüfen]` ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen - Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung) - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung) - Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt? 2. Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert? 3. Hat das Unternehmen EU-Nexus für jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)? 4. Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen? 5. Ist für jedes System ein Systemeigentuemer benannt? ## Output-Template — KI-System-Inventar **Adressat:** KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch ``` KI-SYSTEM-INVENTAR [UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM] | ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung | |---|---|---|---|---|---|---|---| | sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] | | sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] | ZUSAMMENFASSUNG: - Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme - Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme - Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme - Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL] AUSSTEHENDE PFLICHTEN: - [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM] Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM] ```