--- name: auftragsverarbeitungsvertrag-pruefen description: "Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bei KI-Anbietern prüfen: Anwendungsfall Kanzlei schließt Vertrag mit KI-Dienstleister und muss AVV auf DSGVO-Konformität prüfen. Art. 28 DSGVO AVV-Pflicht, § 43e BRAO IT-Dienstleister, AI Act Betreiberpflichten. Prüfraster Subprozessoren-Genehmigung..." --- # Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen ## Arbeitsbereich Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bei KI-Anbietern prüfen: Anwendungsfall Kanzlei schließt Vertrag mit KI-Dienstleister und muss AVV auf DSGVO-Konformität prüfen. Art. 28 DSGVO AVV-Pflicht, § 43e BRAO IT-Dienstleister, AI Act Betreiberpflichten. Prüfraster Subprozessoren-Genehmigung, technisch-organisatorische Massnahmen TOMs, Drittlandtransfer SCC, Auditrrechte, Löschpflichten, Training-Opt-out. Output AVV-Prüfprotokoll mit Lueckenliste und Nachverhandlungsbedarf. Abgrenzung zu Musterklauseln-IT-Vertrag und zu Dienstleister-Due-Diligence. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen Jeder KI-Dienstleister, der im Auftrag der Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, muss als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden werden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine datenschutzrechtliche Pflichtgrundlage — sein Fehlen begründet einen DSGVO-Verstoß. Dieser Skill stellt eine strukturierte Prüfcheckliste bereit. ## Rechtlicher Hintergrund Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Beauftragung nur von Auftragsverarbeitern mit hinreichenden Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Pflichtinhalt des AVV (Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Löschung/Rückgabe, Audits). Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Unterauftragsverarbeiter müssen denselben Pflichten unterliegen. Art. 46 DSGVO: Anforderungen für Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschluss). Art. 83 Abs. 4 DSGVO: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes bei AVV-Verstößen. Art. 82 DSGVO: Schadensersatzhaftung. ## Vorlagentext / Bausteine **AVV-Prüfcheckliste:** ☐ Schriftliche AVV-Vereinbarung liegt vor (Art. 28 Abs. 9 DSGVO: auch elektronische Form genügt) ☐ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sind definiert ☐ Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sind spezifiziert ☐ Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters ist vereinbart ☐ Vertraulichkeitspflicht für alle zugriffsberechtigten Personen ist geregelt ☐ Konkrete TOMs sind beschrieben oder als Anlage beigefügt ☐ Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter liegt vor und wird aktuell gehalten ☐ Kanzlei-Genehmigung bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter ist vereinbart ☐ Unterstützungspflicht bei Betroffenenanfragen und Datenschutzbehörden ist geregelt ☐ Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO ist vereinbart ☐ Datenschutz-Folgenabschätzung-Unterstützung nach Art. 35 DSGVO ist zugesagt ☐ Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende ist geregelt ☐ Audit- und Kontrollrechte der Kanzlei sind vereinbart ☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage ist dokumentiert (falls anwendbar) ☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung ist zusätzlich abgeschlossen (berufsrechtliche Anforderung) ## Hinweise zur Aktualisierung Die Anforderungen an AVV können sich durch Entscheidungen der Datenschutzbehörden oder neue EuGH-Rechtsprechung ändern. Ebenso müssen AVV bei wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitungstätigkeit aktualisiert werden. Bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter des KI-Anbieters ist zu prüfen, ob eine erneute Risikobeurteilung erforderlich ist. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitung (Pflichtinhalt AVV) - Art. 46 DSGVO — Drittlandtransfer-Garantien (SCC, Angemessenheitsbeschluss) - Art. 82 DSGVO — Schadensersatz - Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bussgelder bis 10 Mio. EUR - § 43e BRAO — Berufsrechtliche IT-Dienstleister-Anforderungen ## Triage zu Beginn 1. Besteht ein schriftlicher AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem KI-Anbieter? 2. Sind alle Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthalten? 3. Verarbeitet der Anbieter Daten ausserhalb des EWR — ist eine TIA durchgefuehrt? 4. Sind Unterauftragsverarbeiter benannt und durch eigenen AVV gebunden? 5. Sind Auditrechte der Kanzlei nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO vereinbart? ## Output-Template — AVV-Pruefungsprotokoll **Adressat:** Kanzlei intern / DSB — Tonfall: checklisten-strukturiert ``` AVV-PRUEFUNGSPROTOKOLL [DATUM] — Anbieter: [ANBIETERNAME] — Anwendungsfall: [BESCHREIBUNG] Ergebnis: [WIRKSAMER AVV / LUECKEN / KEIN AVV — EINSATZ UNZULAESSIG] Pflichtinhalte Art. 28 Abs. 3 DSGVO: ☑/☐ Gegenstand und Dauer der Verarbeitung ☑/☐ Weisungsgebundenheit ☑/☐ Vertraulichkeitspflicht ☑/☐ TOMs (konkret oder als Anlage) ☑/☐ Unterauftragsverarbeiter-Liste ☑/☐ Unterstuetzung Betroffenenrechte ☑/☐ Meldepflicht Datenpanne Art. 33 DSGVO ☑/☐ Loeschung / Rueckgabe nach Vertragsende ☑/☐ Auditrecht Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO ☑/☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage (Art. 46 DSGVO) § 43e BRAO Berufsrechts-AVV: ☑/☐ vorhanden Naechste Pruefung: [DATUM] Geprueft von: [NAME] ``` ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 28 DSGVO - § 203 StGB - Art. 22 DSGVO - Art. 9 DSGVO - Art. 6 DSGVO - § 2 UrhG - Art. 30 DSGVO - Art. 46 DSGVO - Art. 13 DSGVO - § 44b UrhG - Art. 35 DSGVO - § 5 UrhG ### Leitentscheidungen - BGH VI ZR 273/16