--- name: biometrie-emotionserkennung-polizei-grenzen description: "Biometrie, Gesichtserkennung und Emotionserkennung im KI-VO-Grenzbereich: Art. 5 Verbote, Anhang III, Strafverfolgungsausnahmen, öffentlicher Raum, Schule/Arbeitsplatz, Transparenz, Datenschutz und Beweisverwertungsrisiken." --- # Biometrie und Emotionserkennung ## Prüfziel Dieser Skill trennt biometrische Identifizierung, biometrische Kategorisierung, Emotionserkennung und allgemeine Bildanalyse. Diese Unterscheidung entscheidet über Verbote, Hochrisiko und Transparenz. ## Entscheidungsbaum 1. Identifiziert das System eine konkrete Person? 2. Kategorisiert es Personen nach sensiblen Merkmalen? 3. Erkennt es Emotionen oder Absichten? 4. Findet der Einsatz im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in Bildung oder Strafverfolgung statt? 5. Greifen Art.-5-Verbote oder eng gefasste Ausnahmen? 6. Ist Anhang III einschlägig? ## Risikofelder - Live-Fernidentifikation im öffentlichen Raum. - Emotionserkennung bei Beschäftigten oder Lernenden. - biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale. - polizeiliche Trefferlisten ohne hinreichende menschliche Nachprüfung. - Zweckwechsel von Zugangskontrolle zu Überwachung. ## Warnung Bei biometrischen Systemen reicht ein allgemeiner "Security"-Zweck nie. Der konkrete Ort, Zweck, Personenkreis und Entscheidungsbezug müssen sauber feststehen.