--- name: code-of-practice-und-harmonisierte-normen description: "Normen- und Standards-Landkarte für KI-VO-Compliance: Art. 40 harmonisierte Normen, Art. 41 gemeinsame Spezifikationen, Art. 56 GPAI Code of Practice, ISO/IEC 42001 / 23894 / 22989 / 23053 sowie Sicherheits- und Datenschutzstandards. Erklaert Vermutungswirkung nur bei im EU-Amtsblatt referenziert..." --- # Verhaltenskodizes, harmonisierte Normen und ISO-Standards ## Zweck Dieser Skill unterstützt die Compliance-Strategie für KI-Systeme, Hochrisiko-KI und GPAI-Modelle. Er trennt sauber: - harmonisierte Normen nach Art. 40 KI-VO - gemeinsame Spezifikationen nach Art. 41 KI-VO - GPAI Code of Practice nach Art. 56 KI-VO - internationale ISO/IEC-Standards als Orientierung Wichtig: Nicht jede ISO-Norm ist automatisch eine harmonisierte Norm im Sinne der KI-VO. Eine Vermutungswirkung entsteht nur, soweit eine harmonisierte europäische Norm im Amtsblatt der EU referenziert ist und die einschlägigen Anforderungen abdeckt. ## Art. 40 KI-VO — harmonisierte Normen Harmonisierte Normen konkretisieren KI-VO-Anforderungen technisch. Bei vollständiger Konformität mit einschlägigen, im EU-Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Normen wird die Konformität mit den abgedeckten Anforderungen vermutet. Prüffragen: - Gibt es für die konkrete KI-VO-Anforderung bereits eine harmonisierte Norm mit Amtsblatt-Fundstelle? - Welche Anforderungen deckt sie ab: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Logging, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Qualitätsmanagement? - Wurde die Norm vollständig umgesetzt oder nur als Orientierung genutzt? - Gibt es Lücken, weil die Norm nicht alle Anforderungen abdeckt? Dokumentationsregel: - Nie pauschal schreiben "ISO-konform = KI-VO-konform". - Immer benennen, welche Norm welche Anforderung abdeckt und ob eine EU-Vermutungswirkung besteht. ## Art. 41 KI-VO — gemeinsame Spezifikationen Wenn harmonisierte Normen fehlen oder unzureichend sind, kann die Kommission gemeinsame Spezifikationen erlassen. Auch diese können für die praktische Compliance maßgeblich sein. Prüffragen: - Gibt es eine einschlägige gemeinsame Spezifikation? - Ist sie verpflichtend oder gibt es eine begründete alternative technische Lösung? - Wie wird Abweichung dokumentiert? ## Art. 56 KI-VO — GPAI Code of Practice Für Anbieter von GPAI-Modellen ist der GPAI Code of Practice besonders relevant. Er kann als Brücke dienen, bis harmonisierte Normen und weitere sekundäre Rechtsakte die Pflichten konkretisieren. Prüffragen: - Ist der Mandant Anbieter eines GPAI-Modells? - Hat er den Code of Practice gezeichnet oder befolgt? - Deckt der Code technische Dokumentation, Copyright-Policy, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Safety, Evaluierung und systemisches Risiko ab? - Welche Lücken bleiben trotz Code? ## Standards-Landkarte Diese Standards können als Arbeitsrahmen dienen, ohne automatisch KI-VO-Konformität zu beweisen: | Standard | Nutzen im KI-VO-| Vorsicht | |---|---|---| | ISO/IEC 42001:2023 | AI Management System, Governance, Rollen, Richtlinien, kontinuierliche Verbesserung | nicht identisch mit allen KI-VO-Pflichten; keine Vermutungswirkung ohne harmonisierte Referenz | | ISO/IEC 23894:2023 | AI Risk Management, Risikoidentifikation, Bewertung, Behandlung, Monitoring | an Art. 9 KI-VO anpassen, Grundrechte ausdrücklich ergänzen | | ISO/IEC 22989:2022 | AI Concepts and Terminology | hilfreich für Begriffe, ersetzt nicht Art. 3 KI-VO | | ISO/IEC 23053:2022 | Framework für KI-Systeme mit maschinellem Lernen | gut für technische Architektur- und Lifecycle-Beschreibung | | ISO/IEC 27001:2022 | Informationssicherheits-Management | unterstützt Cybersicherheit, aber nicht spezifisch KI-VO | | ISO/IEC 27701 | Datenschutz-Management als Erweiterung zu 27001/27002 | unterstützt DSGVO/Privacy, ersetzt keine KI-VO- oder DSFA-Prüfung | | ISO/IEC 38507 | Governance implications of AI | Orientierung für Leitungs- und Aufsichtsgremien | ## Standards in die Sachprüfung einbauen ### Art. 3 KI-System-Check Nutze ISO/IEC 22989 und 23053 nur als technische Begriffshilfe. Die rechtliche Definition bleibt Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Dokumentiere besonders: - maschinenbasiertes System - Autonomiegrad - Inferenz - Output - Umgebungseinfluss ### Art. 6 Abs. 2 / Anhang III Standards helfen bei Risikomanagement und Kontrollen, entscheiden aber nicht allein über Hochrisiko. Die Hochrisiko-Klassifikation folgt Zweckbestimmung und Anhang III. ### Hochrisiko-Pflichten Zuordnen: - Art. 9 Risikomanagement: ISO/IEC 23894 plus KI-VO-Grundrechte - Art. 10 Daten/Data Governance: Datenqualitäts- und Bias-Prozesse ergänzen - Art. 11/Anhang IV Dokumentation: ISO/IEC 23053 als technische Strukturhilfe - Art. 12 Logging: Sicherheits- und Audit-Standards ergänzend - Art. 14 menschliche Aufsicht: Governance- und Human-oversight-Konzept gesondert - Art. 15 Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit: 27001/Threat-Modeling/Testkonzept ergänzend - Art. 17 Qualitätsmanagement: ISO/IEC 42001 als Rahmen, KI-VO-spezifische Lücken schließen ## Output-Template — Normen- und Standardsplan ```text NORMEN- UND STANDARDSPLAN KI-VO Datum: [DATUM] System / Modell: [NAME] Risikoklasse: [Hochrisiko / begrenzt / GPAI / unklar] 1. Harmonisierte Normen Art. 40 [vorhanden / nicht vorhanden / Amtsblatt-Fundstelle offen] [abgedeckte KI-VO-Anforderungen] 2. Gemeinsame Spezifikationen Art. 41 [vorhanden / nicht vorhanden / prüfen] 3. GPAI Code of Practice Art. 56 [einschlägig ja/nein; Umsetzung] 4. ISO/IEC-Arbeitsrahmen - ISO/IEC 42001: [Governance-Maßnahmen] - ISO/IEC 23894: [Risikomanagement-Maßnahmen] - ISO/IEC 22989/23053: [Begriffe/Architektur] - Sicherheits-/Datenschutzstandards: [27001/27701/weitere] 5. KI-VO-Lücken trotz Standards [Grundrechte, Zweckbestimmung, Art. 6, Art. 10, Art. 14, Art. 26/27, Dokumentation] 6. Konformitätsaussage [Welche Norm begründet Vermutungswirkung? Welche Standards sind nur Orientierung?] ``` ## Quellen- und Aktualitätshinweis Stand: 05/2026. Maßgeblich sind Art. 40, 41, 56 und 95 KI-VO sowie die jeweils aktuell im Amtsblatt der EU referenzierten harmonisierten Normen. Vor jeder finalen Aussage ist der Normenstand zu aktualisieren. Keine Rechtsberatung.