--- name: gpai-modelle-art-51-bis-55 description: "Entwickler oder Anbieter eines Sprachmodells oder Basismodells fragt: Fallen wir unter die GPAI-Pflichten der KI-VO und was muessen wir konkret tun? Art. 51 bis 55 KI-VO GPAI-Modelle. Prüfraster: technische Dokumentation Anhang XI Urheberrechts-Compliance-Strategie Art. 53 Abs. 1 lit. c Zusammenf..." --- # GPAI-Modelle — Art. 51 bis 55 KI-VO ## Abgrenzung: GPAI-Modell versus GPAI-System **GPAI-Modell (Art. 3 Nr. 63 KI-VO):** Ein KI-Modell, das mit großer Datenmenge mit selbstüberwachtem Lernen in großem Maßstab trainiert wird und eine Reihe von allgemeinen Aufgaben erfüllen kann, auch wenn es für einen bestimmten spezifischeren Zweck eingesetzt wird. **GPAI-System (Art. 3 Nr. 66 KI-VO):** Ein KI-System, das auf einem GPAI-Modell basiert und für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden kann. **Praxisrelevanz:** Das GPAI-Modell ist die Grundlage (z.B. ein Foundation-Modell); das GPAI-System ist die Anwendung darauf (z.B. ein Chatbot oder eine spezifische Anwendung). Pflichten treffen primär den Modellanbieter. → Detailprüfung: `gpai-vorliegen-art-3-nr-63` ## Pflicht 1 — Technische Dokumentation (Art. 53 Abs. 1 lit. a KI-VO i.V.m. Anhang XI KI-VO) Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine technische Dokumentation erstellen und aktuell halten. Der Inhalt richtet sich nach Anhang XI KI-VO und umfasst: - Allgemeine Beschreibung des GPAI-Modells einschließlich seines Bestimmungszwecks - Beschreibung der Modellarchitektur und der Anzahl der Parameter - Informationen über Trainingsverfahren und -daten (auf hoher Abstraktionsebene) - Beschreibung des Leistungsniveaus anhand geeigneter Metriken - Bekannte Grenzen und Schwächen **Prüffragen:** - Liegt eine vollständige technische Dokumentation nach Anhang XI vor? - Wurde die Dokumentation bei wesentlichen Modellanpassungen aktualisiert? ## Pflicht 2 — Informationen und Dokumentation für nachgelagerte Anbieter (Art. 53 Abs. 1 lit. b KI-VO) Anbieter von GPAI-Modellen müssen nachgelagerten Anbietern, die das Modell in ihre KI-Systeme integrieren, ausreichende Informationen und Dokumentation bereitstellen, damit diese ihre eigenen Pflichten nach der KI-VO erfüllen können. **Prüffragen:** - Stellen Sie Ihren Nutzern (Entwicklern, Integrierern) ausreichende technische Informationen bereit? - Enthält Ihre Dokumentation Hinweise auf bekannte Risiken und Einschränkungen, die für Hochrisiko-Einsätze relevant sein könnten? ## Pflicht 3 — Urheberrechts-Compliance-Strategie (Art. 53 Abs. 1 lit. c KI-VO) Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union implementieren. Diese Pflicht ist eng mit Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie) verknüpft. **Inhalt der Strategie:** - Maßnahmen zur Erkennung und Respektierung von Text-und-Data-Mining-Vorbehalten (TDM-Vorbehalte nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie) - Verfahren zur Überprüfung von Trainingsdaten auf urheberrechtlich geschützte Inhalte - Dokumentation, welche Quellen für das Training verwendet wurden **Prüffragen:** - Wurde bei der Datenerhebung für das Training geprüft, ob Webseiten oder Quellen einen TDM-Vorbehalt haben (z.B. robots.txt, Nutzungsbedingungen)? - Wie wird mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten umgegangen? ## Pflicht 4 — Summary of Training Content (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO) Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte veröffentlichen, gemäß einem Format, das das Europäische KI-Büro bereitstellt. **Inhalt:** - Wesentliche Datenquellen - Verarbeitungsschritte - Umfang der Trainingsdaten (Größenordnung) **Prüffragen:** - Liegt eine solche Zusammenfassung vor und ist sie veröffentlicht? ## Open-Source-Erleichterungen (Art. 53 Abs. 2 KI-VO) Für GPAI-Modelle mit offenen Gewichten (Open-Source-Modelle) gelten reduzierte Dokumentationspflichten — sofern das Modell kein systemisches Risiko darstellt (unter 10^25 FLOP) und unter freier und offener Lizenz veroeffentlicht wird (Parameter, Architektur, Nutzung). ## Faktische Updates (Stand 05/2026) - **02.08.2025 — Anwendung Kapitel V KI-VO:** Die Pflichten für GPAI-Modellanbieter (Art. 51-55) sind seit dem 02.08.2025 verbindlich. Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 113 lit. b — eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj. - **Trainingsdaten-Zusammenfassung (Art. 53 Abs. 1 lit. d):** Die Veroeffentlichung erfolgt nach dem von der Kommission/EU-AI-Office bereitgestellten Template. Stand der Template-Bereitstellung und ggf. Updates live pruefen ueber digital-strategy.ec.europa.eu. - **GPAI Code of Practice (Art. 56 KI-VO):** Der General-Purpose-AI-Code-of-Practice strukturiert sich in den Saeulen Transparenz, Urheberrecht und Safety/Security. Anbieter, die den Code zeichnen, geniessen Vermutung der Pflichtenkonformitaet. Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu (live pruefen). - **Systemisches Risiko Art. 51 KI-VO:** Bei Trainings-Compute >= 10^25 FLOPs gilt die Vermutung des systemischen Risikos; zusaetzliche Pflichten nach Art. 55 (Modellbewertungen, adversarial testing, Meldepflicht bei schweren Vorfaellen, Cybersicherheit). - **EU AI Office:** Zustaendig für GPAI-Durchsetzung, Modellbewertung und Code-of-Practice (Art. 64 KI-VO). --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — GPAI MODELLE ART 51 BIS 55 [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 51 Rn. 4] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```