--- name: hochrisiko-art-6-abs-1-sicherheitsbauteil description: "Unternehmen integriert KI-Komponente in ein reguliertes Produkt (Medizinprodukt Maschine Fahrzeug) und fragt: Wird das Gesamtprodukt dadurch zum Hochrisiko-KI-System? Art. 6 Abs. 1 KI-VO Sicherheitsbauteil Anhang I. Prüfraster: ist Produkt in Anhang I gelistet (MDR IVDR Luftfahrt Kfz Spielzeug Ma..." --- # Hochrisiko-KI: Sicherheitsbauteil — Art. 6 Abs. 1 KI-VO ## Zwei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen ### Voraussetzung 1 — Sicherheitsbauteil oder Produkt selbst **Frage:** Ist das KI-System: - (A) Ein Sicherheitsbauteil eines Produkts? Ein Sicherheitsbauteil ist nach Art. 3 Nr. 14 KI-VO eine Komponente eines Produkts oder Systems, die eine Sicherheitsfunktion für das Produkt oder System erfüllt, oder deren Ausfall oder Fehlfunktion die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet. - (B) Oder selbst ein Produkt, das unter Anhang-I-Sektorrecht fällt? **Abgrenzung:** - Ein KI-System zur Qualitätskontrolle in einer Maschine: Sicherheitsbauteil, wenn es die Maschinensicherheit gewährleistet - Ein autonomes Fahrzeugsystem: Kann selbst Produkt nach Anhang I sein - Ein KI-System für die Verwaltung (z.B. HR-Software): Kein Sicherheitsbauteil ### Voraussetzung 2 — Anhang-I-Sektorrecht Das Produkt (oder der Bereich des Sicherheitsbauteils) muss unter eines der in Anhang I aufgeführten Sektorrechtsakte fallen. Vollständige Liste: | Nr. | Sektorrechtsakt | |---|---| | 1 | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | | 2 | Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG | | 3 | Richtlinie 2006/42/EG (aufgehoben durch Maschinenverordnung, Übergangsregeln beachten) | | 4 | Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen) | | 5 | Richtlinie 2014/34/EU (ATEX — Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen) | | 6 | Richtlinie 2006/42/EG (Druckgeräte) — Verordnung (EU) 2014/68/EU | | 7 | Verordnung (EU) 2016/424 (Seilbahnen) | | 8 | Richtlinie 2013/29/EU (pyrotechnische Gegenstände) | | 9 | Richtlinie 2014/90/EU (Schiffsausrüstung) | | 10 | Richtlinie 2016/797/EU (Eisenbahnsystem) | | 11 | Verordnung (EU) 2018/858 (Kraftfahrzeuge) | | 12 | Verordnung (EU) 2019/2144 (Fahrzeugsicherheit) | | 13 | Verordnung (EU) 2018/1139 (Luftfahrt) | | 14 | Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte — MDR) | | 15 | Verordnung (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika — IVDR) | **Prüffragen:** - Fällt das Produkt, in das das KI-System integriert ist, unter einen dieser Sektorrechtsakte? - Falls ja, welcher konkret? ### Voraussetzung 3 — Drittprüfung nach Sektorrecht erforderlich Die dritte kumulativ erforderliche Voraussetzung: Das Produkt oder das KI-System als Sicherheitsbauteil muss nach dem einschlägigen Sektorrechtsakt einer Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei (benannte Stelle) unterzogen werden. **Prüffragen:** - Sieht das einschlägige Sektorrecht eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vor? - Ist die benannte Stelle für das KI-System zuständig oder nur für das Gesamtprodukt? **Wenn nur Selbstkonformitätsbewertung vorgesehen:** Art. 6 Abs. 1 KI-VO greift nicht. Prüfen Sie Art. 6 Abs. 2 KI-VO. ## Ergebnis des Entscheidungsbaums **Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 KI-VO, wenn:** - KI-System ist Sicherheitsbauteil oder Produkt nach Anhang I UND - Einschlägiges Sektorrecht erfordert Drittkonformitätsbewertung **Keine Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 1, wenn:** - KI-System ist kein Sicherheitsbauteil oder kein Produkt nach Anhang I (→ prüfe Art. 6 Abs. 2) - Sektorrecht erfordert keine Drittprüfung **Folge bei Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 1:** - Konformitätsbewertung durch benannte Stelle (kein reines Selbstbewertungsmodul möglich für das KI-System) - Koordination zwischen KI-VO-Konformitätsbewertung und Sektorrechts-Konformitätsbewertung --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO ART 6 ABS 1 SICHERHEITSBAUTEIL [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 6 Abs. 1 Rn. 5] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```