--- name: hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii description: "Vertiefter Hochrisiko-Checker für Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III KI-VO. Prueft alle acht Anhang-III-Bereiche mit Untertatbestaenden, Zweckbestimmung, konkretem Einsatzkontext, GPAI/Chatbot-Abgrenzung und Mitarbeitenden-Fehlgebrauch. Erklaert, warum ein allgemeiner Chatbot nicht automatisch Hochr..." --- # Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III KI-VO ## Vorfragen Vor der Anhang-III-Prüfung immer erfassen: 1. Welches KI-System wird geprüft: Modell, API, Chatbot, Agent, Workflow, Fachmodul, Gesamtprodukt? 2. Wer bestimmt den Zweck: Anbieter, Betreiber, Fachabteilung, Kunde, öffentliche Stelle? 3. Was steht in Gebrauchsanweisung, Leistungsbeschreibung, Marketing, Prompt-Bibliothek, Systemrollen, Berechtigungskonzept und technischer Dokumentation? 4. Welche tatsächlichen Nutzungsszenarien sind erlaubt, geduldet, technisch möglich oder ausdrücklich verboten? 5. Betrifft die Ausgabe natürliche Personen oder kritische Infrastrukturen? 6. Wird die Ausgabe nur allgemein assistierend genutzt oder beeinflusst sie Entscheidung, Bewertung, Zugang, Priorisierung, Zuweisung oder Rechtsanwendung? ## Kernlogik: Zweckbestimmung vor Tool-Label Prüfe getrennt: | Ebene | Frage | Bedeutung | |---|---|---| | Anbieter-Zweckbestimmung | Für welchen konkreten Kontext wird das System laut Anbieter bestimmt? | Ausgangspunkt der Klassifikation | | Betreiber-Zweck | Wofür nimmt der Betreiber das System in Betrieb? | Kann eigenen Hochrisiko-Einsatz begründen | | Tatsächlicher Organisationsgebrauch | Wird ein kritischer Einsatz erlaubt, verlangt, geduldet oder systematisch genutzt? | Kann Zweckbild prägen und Pflichten auslösen | | Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch | Ist Off-label-Nutzung naheliegend, obwohl nicht intendiert? | Governance, Warnungen, Kontrollen, Re-Evaluation | | Isolierter Regelverstoß | Nutzt ein Mitarbeiter das Tool entgegen klarer Regeln und Kontrollen? | Vorfall/Compliance-Thema, nicht automatisch neue Anbieter-Zweckbestimmung | ## Chatbot-/GPAI-Grundsatz Ein General-Purpose-AI-Modell oder allgemeiner Chatbot ist typischerweise breit verwendbar. Die Hochrisiko-Einstufung knüpft aber an das KI-System und seine Zweckbestimmung in einem Anhang-III-Kontext an. Prüfe deshalb: - **Allgemeiner Assistent:** Textgenerierung, Recherche, Zusammenfassung, Übersetzung, Entwurfshilfe ohne Einsatz zur Entscheidung über natürliche Personen: regelmäßig nicht allein Hochrisiko; Art. 50 und ggf. GPAI-Pflichten prüfen. - **Fachlich eingebetteter Assistent:** LLM wird in Recruiting, Kredit, Bildung, Justiz, Notfalltriage, Migration oder Strafverfolgung integriert: Anhang III konkret prüfen. - **Nur theoretische Möglichkeit:** Mitarbeitende könnten ChatGPT missbrauchen, aber Zweck, Richtlinie, technische Sperren und Schulungen schließen dies aus: kein automatisches Hochrisiko, aber dokumentierte Governance nötig. - **Geduldeter oder funktional angelegter Hochrisiko-Einsatz:** Tool wird trotz allgemeiner Bezeichnung faktisch für Bewerberranking, Leistungsbewertung, Kreditwürdigkeit, Rechtsanwendung usw. genutzt: Hochrisiko sehr naheliegend. - **Zweckänderung oder wesentliche Änderung:** Betreiber, Importeur oder Händler kann nach Art. 25 KI-VO Anbieterpflichten auslösen; zusätzlich `anbieter-werden-art-25`. ## Anhang III: vollständige Bereichsmatrix ### Bereich 1 — Biometrie Nur soweit der Einsatz nach Unions- oder nationalem Recht überhaupt erlaubt ist. Hochrisiko-Tatbestände: - Remote biometric identification, außer reine biometrische Verifikation zur Bestätigung, dass eine bestimmte Person die behauptete Person ist. - Biometrische Kategorisierung nach sensiblen oder geschützten Attributen oder Merkmalen, soweit diese Attribute oder Merkmale inferiert werden. - Emotionserkennung. Prüffragen: - Wird eine natürliche Person aus der Entfernung identifiziert? - Geht es nur um 1:1-Authentifizierung oder um Identifikation gegen Referenzdatenbank? - Werden sensible/protected attributes aus biometrischen Daten abgeleitet? - Wird Emotion, Absicht oder innerer Zustand aus biometrischen Daten inferiert? - Greift zusätzlich ein Verbot nach Art. 5, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Bildung oder verbotene biometrische Kategorisierung? ### Bereich 2 — Kritische Infrastruktur Hochrisiko sind KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Management und Betrieb folgender Bereiche eingesetzt werden: - kritische digitale Infrastruktur - Straßenverkehr - Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme oder Elektrizität Prüffragen: - Ist die KI-Komponente sicherheitsrelevant oder nur kaufmännisch/administrativ? - Kann Fehlfunktion Gesundheit, Sicherheit, Versorgung, Verkehr oder Grundrechte ernsthaft beeinträchtigen? - Steuert oder priorisiert das System Betrieb, Lasten, Warnungen, Zugriff, Wartung oder Ausfälle? ### Bereich 3 — Bildung und berufliche Ausbildung Hochrisiko-Tatbestände: - Zugang, Zulassung oder Zuweisung zu Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen - Bewertung von Lernergebnissen, auch wenn diese den Lernprozess steuern - Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus oder Zugangs - Überwachung und Erkennung verbotenen Verhaltens bei Prüfungen Prüffragen: - Bewertet das System Schüler, Studierende, Prüflinge oder Bewerber? - Fließt die Ausgabe in Zulassung, Einstufung, Noten, Lernpfad, Prüfungsüberwachung oder Sanktion ein? - Ist der Output nur redaktionelle Hilfe oder tatsächlicher Bewertungs-/Steuerungsfaktor? ### Bereich 4 — Beschäftigung, Arbeitnehmermanagement und Zugang zur Selbständigkeit Hochrisiko-Tatbestände: - Rekrutierung oder Auswahl natürlicher Personen, insbesondere gezielte Stellenanzeigen, Analyse/Filterung von Bewerbungen, Bewertung von Kandidaten - Entscheidungen über Bedingungen arbeitsbezogener Beziehungen - Beförderung oder Beendigung arbeitsbezogener Vertragsbeziehungen - Aufgabenverteilung auf Grundlage individuellen Verhaltens oder persönlicher Eigenschaften/Merkmale - Überwachung und Bewertung von Leistung oder Verhalten Prüffragen: - Wird das System für Bewerberfilter, Ranking, Shortlisting, Interviewauswertung oder Eignungsbewertung eingesetzt? - Betrifft es Zielgruppensteuerung von Jobanzeigen? - Beeinflusst es Einsatzplanung, Schicht, Aufgaben, Beförderung, Kündigung, Vergütung oder Performance-Management? - Nutzt die Organisation einen allgemeinen Chatbot, um HR-Entscheidungen faktisch vorzubereiten? Dann Zweck und Governance streng prüfen. ### Bereich 5 — Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Dienstleistungen und Leistungen Hochrisiko-Tatbestände: - Öffentliche Stellen oder deren Beauftragte bewerten Anspruch/Berechtigung natürlicher Personen auf wesentliche öffentliche Unterstützungsleistungen und Dienste, einschließlich Gesundheitsdienste, oder gewähren, reduzieren, widerrufen oder fordern solche Leistungen zurück. - Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder Erstellung eines Credit Score, ausgenommen Betrugsaufdeckung. - Risikoabschätzung und Preisgestaltung gegenüber natürlichen Personen bei Lebens- und Krankenversicherung. - Bewertung/Klassifizierung von Notrufen natürlicher Personen, Disposition oder Priorisierung von Notfalleinsätzen, einschließlich Polizei, Feuerwehr, medizinischer Hilfe und Notfall-Gesundheitstriage. Prüffragen: - Geht es um natürliche Personen, nicht nur Unternehmen? - Ist der Output entscheidungsnah für Zugang, Preis, Leistung, Priorität oder Rückforderung? - Ist Fraud Detection tatsächlich der Zweck oder nur Vorwand für Bonitätsbewertung? - Bei Versicherungen: betrifft es Leben/Kranken und natürliche Personen? ### Bereich 6 — Strafverfolgung Nur soweit der Einsatz nach Unions- oder nationalem Recht erlaubt ist. Hochrisiko-Tatbestände: - Risiko, Opfer einer Straftat zu werden - Polygraphen oder ähnliche Werkzeuge - Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln in Ermittlung oder Strafverfolgung - Risiko, dass eine natürliche Person Straftaten begeht oder erneut begeht, sofern nicht ausschließlich auf Profiling nach Richtlinie (EU) 2016/680 gestützt, oder Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen, Eigenschaften oder früherem strafrechtlichem Verhalten natürlicher Personen oder Gruppen - Profiling natürlicher Personen im Zuge der Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten Prüffragen: - Nutzt eine Strafverfolgungsbehörde oder jemand in ihrem Auftrag das System? - Geht es um Personenrisiken, Beweisbewertung, Profiling oder kriminalitätsbezogene Einschätzung? - Ist ein scheinbar allgemeines Analyse-/Chat-System in polizeiliche Fallbearbeitung integriert? ### Bereich 7 — Migration, Asyl und Grenzkontrolle Nur soweit der Einsatz nach Unions- oder nationalem Recht erlaubt ist. Hochrisiko-Tatbestände: - Polygraphen oder ähnliche Werkzeuge - Risikobewertung natürlicher Personen, die in das Gebiet eines Mitgliedstaats einreisen wollen oder eingereist sind, einschließlich Sicherheits-, irreguläre Migrations- oder Gesundheitsrisiken - Unterstützung bei Prüfung von Asyl-, Visa- oder Aufenthaltstitelanträgen und zugehörigen Beschwerden hinsichtlich Anspruch/Berechtigung, einschließlich Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln - Erkennung, Wiedererkennung oder Identifizierung natürlicher Personen im Kontext von Migration, Asyl oder Grenzkontrolle, ausgenommen Überprüfung von Reisedokumenten Prüffragen: - Unterstützt das System die Entscheidung über Status, Einreise, Aufenthalt, Beschwerde oder Risiko? - Bewertet es Glaubhaftigkeit, Dokumente, Beweise oder persönliche Risiken? - Geht es nur um technische Dokumentenprüfung oder um Personenidentifikation/Bewertung? ### Bereich 8 — Rechtspflege und demokratische Prozesse Hochrisiko-Tatbestände: - Nutzung durch oder im Auftrag einer Justizbehörde zur Unterstützung bei Recherche und Auslegung von Tatsachen und Recht und bei Anwendung des Rechts auf einen konkreten Sachverhalt; ähnlich auch in alternativer Streitbeilegung. - Beeinflussung des Ergebnisses einer Wahl oder eines Referendums oder des Wahlverhaltens natürlicher Personen. Nicht erfasst sind rein administrative/logistische Kampagnentools, deren Output natürlichen Personen nicht direkt ausgesetzt wird. Prüffragen: - Nutzt Gericht, Spruchkörper, Behörde mit Rechtsprechungsnähe oder ADR-Stelle das System? - Unterstützt das System konkrete Rechtsanwendung, Tatsachenwürdigung oder Entscheidungsvorschlag? - Ist der Output nur allgemeine Recherche für Anwälte/Parteien oder justizielle Entscheidungsassistenz? - Wird politisches Verhalten direkt beeinflusst oder nur Kampagnenlogistik intern optimiert? ## Zweckbestimmung und Fehlgebrauch in der Organisation ### Fallgruppe A — Hochrisiko ausdrücklich intendiert Beispiel: Anbieter bewirbt "KI für Bewerberranking" oder "KI für richterliche Entscheidungsunterstützung". Ergebnis: Anhang-III-Prüfung regelmäßig positiv; Art. 6 Abs. 3 nur gesondert und eng prüfen. ### Fallgruppe B — Allgemeines Tool, Betreiber setzt es bewusst hochriskant ein Beispiel: Unternehmen nutzt ChatGPT-ähnliches System systematisch zur Bewertung von Bewerbern oder Beschäftigten. Ergebnis: Der konkrete Einsatz kann Hochrisiko sein, auch wenn das Basismodell/allgemeine System nicht als Hochrisiko vermarktet wird. Betreiberpflichten und ggf. Anbieterwerden nach Art. 25 prüfen. ### Fallgruppe C — Mitarbeitende handeln entgegen Zweckbestimmung Prüfe: - Gibt es klare KI-Richtlinie, Schulung nach Art. 4, Sperren, Rollenrechte, Logging und Kontrollen? - Ist der Fehlgebrauch technisch möglich, naheliegend und bekannt? - Wird er geduldet oder nur isoliert sanktioniert? Bewertung: - **Isolierter Verstoß trotz klarer Governance:** dokumentierter Compliance-Vorfall, Nachschulung, Sperre, Logging, Löschung/Separierung fehlerhafter Outputs; nicht automatisch Hochrisiko-Klassifikation des Systems. - **Duldung oder systematische Praxis:** faktische Zweckbestimmung des Betreibers kann kippen; Hochrisiko neu prüfen. - **Technisch angelegte Nutzung ohne Kontrollen:** vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch; Warnhinweise, Gebrauchsanweisung, Zugriffsbeschränkung und Re-Evaluation erforderlich. ### Fallgruppe D — Wesentliche Änderung oder Zweckänderung Wenn ein Betreiber das System so verändert oder zweckentfremdet, dass eine neue Hochrisiko-Zweckbestimmung entsteht, zusätzlich prüfen: - `anbieter-werden-art-25` - `betreiber-deployer-pflichten-art-26` - `hochrisiko-bestaetigt-end-to-end-roadmap` ## Art. 6 Abs. 3 nicht vergessen Wenn ein Anhang-III-Tatbestand passt, ist die Prüfung noch nicht fertig: 1. Profiling natürlicher Personen? Wenn ja, keine Rückausnahme. 2. Kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte? 3. Eine der vier Fallgruppen: enge Verfahrensaufgabe, Verbesserung bereits abgeschlossener menschlicher Tätigkeit, Mustererkennung ohne Ersatz/Einfluss auf frühere menschliche Bewertung, vorbereitende Aufgabe? 4. Dokumentationspflicht und Registrierung nach Art. 6 Abs. 4 beachten, wenn Anbieter das System trotz Anhang III als nicht Hochrisiko einstuft. Weiter: `rueckausnahme-art-6-abs-3`. ## Output-Template — Anhang-III-Zuordnungsvermerk ```text ANHANG-III-ZUORDNUNGSVERMERK — ART. 6 ABS. 2 KI-VO Datum: [DATUM] System: [NAME] Geprüfter Einsatz: [KONKRETER USE CASE] Rolle des Mandanten: [ANBIETER / BETREIBER / IMPORTER / HAENDLER / UNKLAR] 1. Zweckbestimmung und Nutzung - Anbieter-Zweckbestimmung: [...] - Betreiber-Zweck / tatsächliche Nutzung: [...] - Gebrauchsanweisung / Marketing / technische Dokumentation: [...] - Erlaubte, geduldete und verbotene Nutzungen: [...] - Vorhersehbarer Fehlgebrauch: [...] 2. GPAI/Chatbot-Abgrenzung [Allgemeiner Assistent / eingebettetes Fachsystem / hochriskanter Zweck / nur theoretische Möglichkeit] 3. Anhang-III-Matrix Nr. 1 Biometrie: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 2 Kritische Infrastruktur: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 3 Bildung: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 4 Beschäftigung: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 5 Wesentliche Dienste/Leistungen: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 6 Strafverfolgung: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 7 Migration/Asyl/Grenze: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] Nr. 8 Rechtspflege/demokratische Prozesse: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung] 4. Ergebnis Art. 6 Abs. 2 [Hochrisiko nach Anhang III wahrscheinlich / nicht ersichtlich / offen] 5. Art. 6 Abs. 3 [Rückausnahme zu prüfen / Profiling sperrt Rückausnahme / Rückausnahme offensichtlich fernliegend] 6. Governance bei Off-label-Nutzung [Richtlinie, Sperren, Logging, Schulung, Freigabeprozess, Re-Evaluation, Incident Handling] 7. Nächste Skills [rueckausnahme-art-6-abs-3 / betreiber-deployer-pflichten-art-26 / anbieter-werden-art-25 / begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten / gpai-vorliegen-art-3-nr-63 / output-pruefdokument-ki-vo-mit-warnhinweisen] ``` ## Quellen- und Aktualitätshinweis Stand: 05/2026. Maßgeblich sind Art. 3 Nr. 12, Nr. 13 und Nr. 23, Art. 6 Abs. 2 bis 5 und Anhang III KI-VO sowie die Kommissionsmaterialien zur Hochrisiko-Klassifikation. Die im Mai 2026 veröffentlichten Hochrisiko-Leitlinien waren zum Stand dieses Skills als Entwurf/Konsultationsmaterial zu behandeln, bis sie formal angenommen sind. Keine Rechtsberatung.