--- name: hochrisiko-genauigkeit-robustheit description: "Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Leistungsstandards für Genauigkeit Robustheit und Cybersicherheit muessen wir nachweisen und dokumentieren? Art. 15 KI-VO Mindeststandards. Prüfraster: Genauigkeitsmetriken und Leistungserklärung Fehlertoleranz-Anforderungen Resilienz gegen adversarielle E..." --- # Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit — Art. 15 KI-VO ## Anforderung 1 — Angemessene Genauigkeit (Art. 15 Abs. 1 KI-VO) Hochrisiko-KI-Systeme müssen hinsichtlich ihrer Leistung, einschließlich der Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit, auf das Niveau gebracht werden, das im Hinblick auf ihren Verwendungszweck angemessen ist und dem Stand der Technik entspricht. **Prüffragen:** - Wurden Leistungsmetriken definiert und gemessen (Genauigkeit, Präzision, Recall, F1-Score, AUC usw.)? - Entspricht die erzielte Leistung dem Stand der Technik für den jeweiligen Anwendungsfall? - Wurden Leistungsniveaus im Vergleich zu Baseline-Systemen oder Industriestandards gemessen? **Hinweis:** Die KI-VO schreibt keine konkreten Schwellenwerte vor — dies soll durch harmonisierte Normen und technische Spezifikationen konkretisiert werden. Bis dahin gilt der Stand der Technik als Maßstab. ## Anforderung 2 — Robustheit und Fehlertoleranz (Art. 15 Abs. 3 KI-VO) Das System muss so resilient wie möglich gegen Fehler, Störungen oder Inkonsistenzen sein, die innerhalb des Systems oder in seiner Umgebung auftreten können. Es muss vorhersehbaren Fehlerszenarien standhalten. **Maßnahmen zur Robustheit:** - Redundanz-Mechanismen für kritische Systemfunktionen - Fallback-Verhalten bei Datenmängeln oder Systemausfällen - Graceful Degradation: Das System reagiert auf Störungen geordnet, ohne kritische Fehler zu verursachen - Out-of-Distribution-Erkennung: Das System erkennt Eingaben, die außerhalb seiner Trainingsdaten liegen **Prüffragen:** - Gibt es definierte Fallback-Verhalten für den Fall von Systemausfällen? - Wird Out-of-Distribution-Input erkannt und entsprechend behandelt? - Wurden Stress-Tests und Adversarial-Tests durchgeführt? ## Anforderung 3 — Cybersicherheit (Art. 15 Abs. 4 und 5 KI-VO) Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie widerstandsfähig gegen den unbefugten Zugriff Dritter sind, der die Nutzung, das Verhalten, die Leistung oder die Sicherheit des Systems gefährden könnte. **Spezifische Bedrohungsszenarien, die adressiert werden müssen:** - **Datenvergiftung (Data Poisoning):** Manipulation von Trainingsdaten, um das Systemverhalten zu beeinflussen - **Modelldiebstahl (Model Extraction):** Unbefugtes Auslesen von Modelleigenschaften durch gezielte Anfragen - **Adversarielle Eingaben (Adversarial Attacks):** Gezielt veränderte Eingaben, die das System täuschen - **Backdoor-Angriffe:** Einschleusung versteckter Verhaltensweisen in das trainierte Modell - **Inferenzangriffe (Membership Inference):** Rekonstruktion von Trainingsdaten aus Modellantworten **Prüffragen:** - Gibt es eine dokumentierte Bedrohungsanalyse (Threat Model) für das KI-System? - Wurden Maßnahmen gegen die oben genannten Angriffsvektoren implementiert? - Ist das System regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft worden? - Gibt es ein Incident-Response-Verfahren für Cybersicherheitsvorfälle? ## Verhältnis zum Cyber Resilience Act Wenn das Hochrisiko-KI-System unter den Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) fällt, gelten dessen Anforderungen zusätzlich. Die Anforderungen von Art. 15 KI-VO und des Cyber Resilience Act sind kumulativ zu erfüllen. ## Technische Nachweise Für die Konformitätsbewertung sind folgende Nachweise in der Regel erforderlich: - Dokumentierte Leistungsmetriken aus Validierungs- und Testverfahren - Ergebnisse von Robustheits- und Stresstests - Ergebnisse von Sicherheits-Audits oder Penetrationstests - Dokumentation der implementierten Cybersicherheitsmaßnahmen --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO GENAUIGKEIT ROBUSTHEIT CYBERSICHERHEIT ART 15 [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 15 Rn. 4] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```