--- name: hochrisiko-konformitaetsbewertung-art-43 description: "Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Muessen wir eine benannte Stelle einschalten oder koennen wir die Konformitätsbewertung selbst durchführen? Art. 43 bis 49 KI-VO Konformitätsbewertung. Prüfraster: Entscheidungsbaum Selbstbewertung Modul A vs. Drittstellenprüfung Modul H vollständiges QMS. CE-Ken..." --- # Konformitätsbewertung — Art. 43 bis 49 KI-VO ## Entscheidungsbaum — Selbstbewertung oder benannte Stelle? ### Schritt 1 — Anhang-I-Systeme oder Anhang-III-Systeme? **Anhang-I-Systeme (Art. 6 Abs. 1 KI-VO):** KI-Systeme als Sicherheitsbauteil in Produkten, die unter Anhang-I-Sektorrecht fallen. Für diese Systeme richtet sich das Konformitätsbewertungsverfahren nach dem jeweiligen Sektorrecht (z.B. MDR, Maschinenverordnung). Wenn das Sektorrecht eine Konformitätsbewertung durch Dritte vorschreibt, gilt diese auch für das KI-System. In diesem Fall ist die Einbindung einer benannten Stelle obligatorisch. **Anhang-III-Systeme (Art. 6 Abs. 2 KI-VO):** KI-Systeme, die in einem der acht Hochrisiko-Bereiche des Anhangs III tätig sind. → weiter zu Schritt 2. ### Schritt 2 — Biometrische Fernidentifikation? Wenn das Hochrisiko-KI-System zur biometrischen Fernidentifikation von Personen verwendet wird: - **Verpflichtend: Konformitätsbewertung durch benannte Stelle (Modul H)** — keine Selbstbewertung möglich (Art. 43 Abs. 1 lit. a KI-VO) → weiter zu Modul H. ### Schritt 3 — Alle anderen Anhang-III-Systeme Für alle anderen Hochrisiko-KI-Systeme aus Anhang III besteht eine Wahlmöglichkeit: **Option A — Selbstbewertung (Modul A nach Art. 43 Abs. 2 KI-VO)** - Der Anbieter bewertet das System selbst anhand der in Art. 9 bis 15 KI-VO und Anhang IV festgelegten Anforderungen - Interne Kontrolle der technischen Dokumentation - Erstellung der EU-Konformitätserklärung - CE-Kennzeichnung **Voraussetzung:** Das System muss vollständig mit harmonisierten Normen (Art. 40 KI-VO) oder gemeinsamen Spezifikationen (Art. 41 KI-VO) konform sein. **Option B — Konformitätsbewertung durch benannte Stelle (Modul H)** - Vollständiges Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach Anhang IX KI-VO - Oder Bewertung der technischen Dokumentation durch benannte Stelle nach Anhang X KI-VO - Benannte Stelle prüft, ob die Anforderungen erfüllt sind, und stellt eine Bescheinigung aus - Anbieter erstellt EU-Konformitätserklärung und bringt CE-Kennzeichnung an **Prüffragen:** - Liegt für alle wesentlichen Anforderungen eine vollständige Abdeckung durch harmonisierte Normen vor? - Hat der Anbieter ausreichende interne Kapazitäten für eine belastbare Selbstbewertung? - Fordern Vertragspartner oder Kunden eine unabhängige Zertifizierung? ## EU-Konformitätserklärung (Art. 47 KI-VO / Anhang V KI-VO) Nach erfolgter Konformitätsbewertung muss der Anbieter eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Diese enthält: - Name und Anschrift des Anbieters - Name und Nummer der benannten Stelle (falls zutreffend) - Bezeichnung des KI-Systems - Erklärung, dass das System den Anforderungen der KI-VO entspricht - Verweis auf angewandte harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen - Ort und Datum der Ausstellung - Unterschrift Die EU-Konformitätserklärung wird zehn Jahre aufbewahrt. ## CE-Kennzeichnung (Art. 48 KI-VO) Nach ausgestellter Konformitätserklärung ist am Hochrisiko-KI-System die CE-Kennzeichnung anzubringen. Bei rein digital bereitgestellten Systemen ist die CE-Kennzeichnung in der Benutzeroberfläche oder Begleitdokumentation anzubringen. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft sein. ## Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49 und 71 KI-VO) → Detailskill: `eu-datenbank-registrierung-art-49-und-71` Kurzüberblick: - Anbieter registrieren vor Inverkehrbringen - Betreiber (öffentliche Stellen) registrieren vor Nutzung - Inhalte nach Anhang VIII KI-VO - Datenbank ist öffentlich zugänglich (soweit nicht als vertraulich eingestuft) --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO KONFORMITAETSBEWERTUNG ART 43 BIS 49 [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 43 Rn. 3] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```