--- name: hochrisiko-technische-art-11-anhang-iv description: "Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Was muss die technische Dokumentation enthalten und wie aktuell muss sie sein? Art. 11 i.V.m. Anhang IV KI-VO. Prüfraster: vollständiger Inhaltskatalog nach Anhang IV Systembeschreibung Entwicklungsprozess Datensaetze Leistungsmetriken Risikomanagement Konformitä..." --- # Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV KI-VO ## Zeitpunkt der Erstellung Die technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Hochrisiko-KI-Systems erstellt sein. Sie ist bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren. ## Inhalt der technischen Dokumentation nach Anhang IV KI-VO ### Abschnitt 1 — Allgemeine Beschreibung des KI-Systems - Name, Version und Zweck des Systems - Vorgesehene Verwendung und bestimmungsgemäßer Einsatz - Beschreibung der Wechselwirkungen mit Hardware oder Software, mit der das System zusammenarbeitet - Kategorien natürlicher Personen, die vom System betroffen sind - Beschreibung der Ausgaben und deren Verwendung - Hardware-Anforderungen ### Abschnitt 2 — Detaillierte Beschreibung von Elementen und Entwicklungsprozess - Entwicklungsmethoden und Verfahren (einschließlich Software-Entwicklungsverfahren) - Systembeschreibung: Architektur, Methoden und Modelle - Trainingsverfahren und -methodiken - Beschreibung der Trainingsdaten und ihrer Eigenschaften (Herkunft, Umfang, Verarbeitungsschritte) - Informationen über vortrainierte Modelle und externe Tools - Ergebnisse der Validierungs- und Testverfahren - Validierungs- und Testprotokolle ### Abschnitt 3 — Informationen über die Überwachung, den Betrieb und die Kontrolle - Leistungsmetriken und Messmethoden - Leistungsniveaus und Schwellenwerte - Annahmen und Einschränkungen des Systems - Bekannte oder vorhersehbare Risiken - Datenpflege und Datenpipeline - Mögliche Einsatzszenarien außerhalb der vorgesehenen Verwendung ### Abschnitt 4 — Überwachung nach dem Inverkehrbringen - Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Art. 72 KI-VO) ### Abschnitt 5 — Konformitätsbewertungsverfahren - Ergebnisse der Konformitätsbewertung - Beteiligung benannter Stellen (falls zutreffend) - EU-Konformitätserklärung ### Abschnitt 6 — EU-Konformitätserklärung Verweis auf die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V KI-VO. ### Abschnitt 7 — Einfache Beschreibung für Betreiber Kurzfassung der wesentlichen Merkmale des Systems, die für Betreiber verständlich sein muss. ## Besonderheiten für GPAI-Modelle als Grundlage Wenn das Hochrisiko-KI-System auf einem GPAI-Modell aufbaut, sind in der technischen Dokumentation auch die Eigenschaften des GPAI-Modells zu dokumentieren — soweit der Anbieter des GPAI-Modells entsprechende Informationen bereitgestellt hat (Art. 11 Abs. 3 KI-VO). ## Aktualisierungspflichten Die technische Dokumentation ist aktuell zu halten. Eine Aktualisierung ist insbesondere erforderlich: - Bei wesentlichen Änderungen des Systems - Bei Änderungen des vorgesehenen Verwendungszwecks - Wenn neue Risiken bekannt werden - Bei Änderungen der Marktüberwachungsvorschriften ## Aufbewahrungspflichten Die technische Dokumentation ist zehn Jahre nach Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme aufzubewahren (Art. 18 KI-VO). Bei Hochrisiko-KI in sicherheitskritischen Bereichen können längere Fristen gelten. ## Prüffragen - Liegt eine schriftliche, aktuelle technische Dokumentation vor, die alle Abschnitte nach Anhang IV abdeckt? - Wurde die Dokumentation bei der letzten wesentlichen Systemänderung aktualisiert? - Ist die Dokumentation für die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage bereit? - Liegt eine verständliche Kurzbeschreibung für Betreiber vor? --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO TECHNISCHE DOKUMENTATION ART 11 UND ANHANG IV [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 11 Rn. 5] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```