--- name: hochrisiko-transparenz-zuordnung-art description: "Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Informationen muessen wir dem Betreiber in der Gebrauchsanweisung zur Verfuegung stellen? Art. 13 KI-VO Transparenz und Informationspflichten. Prüfraster: Gebrauchsanweisung Mindestinhalt Art. 13 Abs. 3 Systembeschreibung Zweck Genauigkeitsmetriken Risiken..." --- # Transparenz und Informationen für Betreiber — Art. 13 KI-VO ## Arbeitsbereich Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Informationen muessen wir dem Betreiber in der Gebrauchsanweisung zur Verfuegung stellen? Art. 13 KI-VO Transparenz und Informationspflichten. Prüfraster: Gebrauchsanweisung Mindestinhalt Art. 13 Abs. 3 Systembeschreibung Zweck Genauigkeitsmetriken Risiken menschliche Aufsicht Verstaendlichkeitsanforderungen Sprachanforderungen Aktualisierungspflichten. Output: Vorlage Gebrauchsanweisung Hochrisiko-KI. Abgrenzung zu hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv (interne Doku) und begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten (Endnutzer-Transparenz). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang I ab 02.08.2027, schwerwiegender Vorfall 15 Tage / 2 Tage (Tod). - Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Grundprinzip: Transparenz durch Design Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert und entwickelt werden, dass ihr Betrieb für Betreiber in ausreichendem Maß transparent ist, sodass diese die Ausgaben des Systems interpretieren und angemessen nutzen können. ## Mindestinhalt der Informationen für Betreiber (Art. 13 Abs. 3 KI-VO) ### Pflichtinhalt 1 — Identität und Kontaktdaten des Anbieters Name und Anschrift des Anbieters sowie gegebenenfalls seines in der EU ansässigen Bevollmächtigten. ### Pflichtinhalt 2 — Merkmale, Fähigkeiten und Grenzen - Verwendungszweck des Systems - Leistungsniveau, einschließlich Genauigkeitsmetriken und Robustheit - Bekannte Grenzen und Einschränkungen - Umstände, die die Leistung des Systems beeinflussen können - Auswirkungen auf betroffene Personen oder Gruppen, die als relevant erkannt wurden ### Pflichtinhalt 3 — Eingaben und Ausgaben - Eingabedaten, für die das System ausgelegt ist - Beschreibung der Ausgaben und ihrer Bedeutung - Hinweise zur Interpretation der Ausgaben ### Pflichtinhalt 4 — Menschliche Aufsicht - Beschreibung der erforderlichen menschlichen Aufsichtsmaßnahmen - Technische Maßnahmen für menschliche Aufsicht (Stopp-Funktion, manuelle Übersteuerung) - Anweisungen für das Eingreifen ### Pflichtinhalt 5 — Änderungen nach Inverkehrbringen Wenn das System nach dem Inverkehrbringen verändert wurde oder werden kann, sind die Auswirkungen auf die Informationen für Betreiber entsprechend anzupassen. ### Pflichtinhalt 6 — Computerressourcen und IT-Sicherheit Anforderungen an Hardware und Software sowie bekannte Cybersicherheitsmaßnahmen. ## Sprache und Format Die Informationen müssen: - In einer für Betreiber verständlichen Sprache verfasst sein — in der oder den Sprachen, die im jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschrieben oder üblich sind - Klar und prägnant formuliert sein - In maschinenlesbarer Form vorliegen (soweit technisch sinnvoll) - Klare Anweisungen für den sicheren Einsatz enthalten **Prüffragen:** - In welcher Sprache ist die Gebrauchsanweisung verfasst? - Ist sie für Betreiber ohne Fachjargon verständlich? - Enthält sie alle Pflichtinhalte nach Art. 13 Abs. 3 KI-VO? ## Abgrenzung — Betreiber versus Endnutzer Die Informationspflicht nach Art. 13 KI-VO richtet sich an Betreiber (Organisationen, Unternehmen), nicht an Endnutzer (natürliche Personen, die das System nutzen). Informationspflichten gegenüber Endnutzern können aus Art. 50 KI-VO (Chatbot-Hinweis, Deepfake-Kennzeichnung) oder der DSGVO folgen. ## Verhältnis zur menschlichen Aufsicht Die Informationen für Betreiber sind die Grundlage, damit Betreiber die menschliche Aufsicht nach Art. 14 KI-VO wirksam ausüben können. Eine Gebrauchsanweisung, die keine konkreten Anweisungen zur Aufsicht enthält, erfüllt Art. 13 KI-VO nicht vollständig. ## Typische Praxisprobleme - Gebrauchsanweisung beschreibt nur technische Funktionen, nicht die Grenzen und Risiken. - Informationen sind auf Englisch, obwohl Betreiber in Deutschland sitzen (nationale Sprachanforderungen beachten). - Angaben zu Genauigkeit und Leistung fehlen oder sind zu allgemein. - Keine Anweisungen für menschliche Aufsicht oder für den Fall von Systemfehlern. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO TRANSPARENZ UND INFORMATIONEN FUER BETREIBER ART 13 [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 13 Rn. 4] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```