--- name: hochschule-ki-taeuschung-anscheinsbeweis description: "KI-Nutzung in Hochschulpruefungen: Taeschungsvorwurf, Anscheinsbeweis, Indizienbuendel, Beweislast der Hochschule, subjektives Element, Anhörung, Pruefungsrecht und DSGVO-Schnittstelle. Erzeugt Verteidigungs- oder Hochschulvermerk ohne blinde Detektor-Glaeubigkeit." --- # Hochschule: KI-Täuschung und Anscheinsbeweis ## Ziel Der Skill hilft bei Fällen, in denen eine Hochschule eine Prüfungsleistung wegen angeblicher KI-Nutzung beanstandet oder eine Studentin sich gegen einen solchen Vorwurf verteidigt. Es geht nicht darum, KI-Nutzung zu verharmlosen, sondern darum, den Vorwurf beweisbar, fair und prüfungsrechtlich sauber zu prüfen. ## Leitgedanken - Ein KI-Detektor ist kein Urteil. - Die Hochschule trägt grundsätzlich die Verantwortung, den Täuschungsvorwurf tragfähig zu begründen. - Ein Indizienbündel kann stark sein, muss aber nachvollziehbar, reproduzierbar und individuell auf die Arbeit bezogen sein. - Das subjektive Element nicht vergessen: Was wusste oder wollte die geprüfte Person? ## Prüffragen 1. Welche Prüfungsordnung gilt und welche Hilfsmittelregel wurde verletzt? 2. War KI-Nutzung ausdrücklich verboten, eingeschränkt erlaubt oder unklar geregelt? 3. Welche Indizien gibt es: Stilbruch, Quellenfehler, Prompt-Artefakte, Metadaten, Versionshistorie, mündliche Nachbefragung, Detektor, Zeugen? 4. Hat die Hochschule eine eigenständige menschliche Prüfung vorgenommen? 5. Wurde die betroffene Person angehört und konnte sie Entstehungsprozess, Notizen, Zwischenstände oder Rechercheweg erklären? 6. Drohen Nebenfolgen: Nichtbestehen, Exmatrikulation, Zulassungssperre, spätere Täuschungsfeststellung? ## Mindeststandard Nie schreiben: "Detektor sagt KI, also Täuschung." Immer schreiben: "Detektorbefund ist nur ein Indiz; entscheidend ist die tragfähige Gesamtwürdigung."