--- name: mandatsabbruch-empfehlung-komplexe-faelle description: "Mandatsabbruch-Empfehlung bei komplexen KI-VO-Fällen im EU KI-VO (AI Act): Dieser Skill erkennt Situationen, in denen ein Mechanik-nicht mehr ausreicht und professionelle juristische Beratung zwingend erforderlich ist. Er gibt klare Indikatoren und benennt die relevanten Fachrichtungen." --- # Mandatsabbruch-Empfehlung bei komplexen KI-VO-Fällen ## Grundprinzip Der vorliegende ist ein mechanisches Prüfinstrument. Er kann prüfen, ob bestimmte Tatbestandsmerkmale nach Maßgabe der vom Nutzer geschilderten Tatsachen erfüllt sind. Er kann nicht: - Sachverhalte würdigen, die rechtlich komplex oder widersprüchlich sind - Ermessen ausüben, das Rechtsanwendung erfordert - Strategische Compliance-Beratung leisten - Haftungsrisiken quantifizieren - Behördliche Verfahren begleiten - Verhandlungen mit Aufsichtsbehörden führen ## Indikatoren für zwingenden Fachanwalt-Bedarf ### Indikator 1 — Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO) Wenn das System Anzeichen aufweist, dass eine verbotene Praktik nach Art. 5 KI-VO vorliegen könnte, ist sofortiger Rechtsrat erforderlich. Das Inverkehrbringen oder der Betrieb eines verbotenen KI-Systems ist mit Bußgeldern bis zu 35 Mio EUR oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht. **Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Öffentliches Recht ### Indikator 2 — Hochrisiko-KI in sensiblen Bereichen Wenn das System für biometrische Identifizierung, Strafverfolgung, Justiz, kritische Infrastruktur, Bildung oder Beschäftigung eingesetzt wird, reicht eine mechanische Selbsteinschätzung nicht aus. Die Konformitätsbewertung nach Art. 43 bis 49 KI-VO erfordert in vielen Fällen eine benannte Stelle. **Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht, ggf. Fachanwalt Öffentliches Recht ### Indikator 3 — GPAI-Modelle mit systemischem Risiko Wenn das System ein General-Purpose-KI-Modell mit einer Trainingsrechenleistung von mehr als 10e25 FLOP ist oder sein könnte, gelten besondere Pflichten nach Art. 55 KI-VO, deren Ausgestaltung noch durch Leitlinien und Codes of Practice konkretisiert wird. **Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Urheberrecht (Trainingsdaten) ### Indikator 4 — Grenzüberschreitende Lieferketten Wenn das System in einer Lieferkette eingesetzt wird, bei der Anbieter, Einführer, Händler und Betreiber in verschiedenen Rechtsordnungen sitzen, ist die Rollenabgrenzung nach Art. 3 KI-VO und die Pflichtenzuweisung komplex. **Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht ### Indikator 5 — Behördliche Anfragen oder Inspektionen Wenn die Marktüberwachungsbehörde bereits Anfragen gestellt hat, Informationen angefordert hat oder eine Inspektion ankündigt, ist sofortiger Rechtsrat erforderlich. **Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Verwaltungsrecht ### Indikator 6 — Zweifelhafte Ausnahmen (Art. 2 Abs. 3 bis 12 KI-VO) Wenn Ausnahmen wie militärische Nutzung, nationale Sicherheit oder Open-Source in Anspruch genommen werden sollen, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich — diese Ausnahmen haben enge Voraussetzungen und können schnell nicht mehr greifen. **Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Öffentliches Recht ### Indikator 7 — Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Stellen Wenn der Nutzer eine öffentliche Stelle oder ein im öffentlichen Auftrag handelnder Betreiber ist und Hochrisiko-KI einsetzt, ist die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO ein komplexer Prozess, der juristische und technische Expertise erfordert. **Fachrichtung:** Fachanwalt Öffentliches Recht / Datenschutzrecht ## Empfehlung Wenn ein oder mehrere dieser Indikatoren vorliegen, empfiehlt dieses System: 1. Den Mechanik-für orientierende Selbsteinschätzung weiter nutzen — aber keine abschließenden Compliance-Entscheidungen darauf stützen. 2. Einen auf IT-Recht, Datenschutz oder Produktsicherheit spezialisierten Anwalt hinzuziehen. 3. Die Fachkenntnisse einer benannten Stelle oder akkreditierten Prüfeinrichtung in Betracht ziehen. ## Keine Einschränkung des Workflows Die Empfehlung eines Fachanwalts schließt die weitere Nutzung dieses Workflows nicht aus. Der kann als strukturierte Vorbereitung für ein Beratungsgespräch dienen. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — MANDATSABBRUCH EMPFEHLUNG KOMPLEXE FAELLE [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 9 Rn. 1] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```