--- name: output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v description: "Anbieter benoetigt das fertige Musterdokument für die EU-Konformitätserklärung zum Ausfuellen und Unterzeichnen. Art. 47 i.V.m. Anhang V KI-VO EU-Konformitätserklärung. Pflichtinhalt Anhang V: eindeutige Systemidentifikation Anbieter Bevollmaechtigter Verweis auf harmonisierte Normen gemeinsame S..." --- # Output: EU-Konformitätserklärung — Art. 47 und Anhang V KI-VO ## Rechtliche Grundlage Art. 47 KI-VO verpflichtet Anbieter, für jedes Hochrisiko-KI-System eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Diese Erklärung bestätigt, dass das System die Anforderungen der KI-VO erfüllt. Inhalt und Format sind in Anhang V KI-VO festgelegt. **Wichtiger Hinweis:** Die EU-Konformitätserklärung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn tatsächlich eine vollständige Konformitätsbewertung nach Art. 43 bis 49 KI-VO durchgeführt wurde. Die Erklärung ist kein Ersatz für die Konformitätsbewertung. ## Muster EU-Konformitätserklärung (Anhang V KI-VO) ``` EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG nach Anhang V der Verordnung (EU) 2024/1689 Nr.: [Eindeutige Erklärungsnummer] 1. Bezeichnung des KI-Systems: [Produktname, Modellbezeichnung, Version] 2. Name und Anschrift des Anbieters: [Firma] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] [EU-Mitgliedstaat] 3. Name und Anschrift des Bevollmächtigten (falls außerhalb EU): [Name und Anschrift des Bevollmächtigten] 4. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Anbieter. 5. Gegenstand der Erklärung (Identifikation des KI-Systems, das eine Rückverfolgung ermöglicht): [Beschreibung des KI-Systems] [Verwendungszweck] [Versionsnummer oder Seriennummer] 6. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung entspricht den einschlägigen Unionsrechtsvorschriften: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) 7. Angaben zu den angewandten harmonisierten Normen, gemeinsamen Spezifikationen oder sonstigen Spezifikationen, auf die sich die Konformitätserklärung bezieht: [Harmonisierte Norm nur nennen, wenn einschlaegige Fundstelle im Amtsblatt der EU veroeffentlicht ist] [Verweis auf gemeinsame Spezifikationen, falls einschlaegig] [Verweis auf sonstige technische Spezifikationen, z.B. interne Tests oder ISO/IEC-Standards ohne Vermutungswirkung] 8. Angaben zur beteiligten benannten Stelle (falls zutreffend): [Name der benannten Stelle] [Kennnummer der benannten Stelle] [Art der Konformitätsbewertung] [Bescheinigungsnummer und -datum] 9. Zusätzliche Informationen [Besondere Einsatzbedingungen, Einschränkungen oder Hinweise] Unterzeichnet für und im Namen des Anbieters: Ort: _____________________ Datum: _____________________ Name: _____________________ Funktion: _____________________ Unterschrift: _____________________ ``` ## Pflichtinhalt nach Anhang V KI-VO Die Erklärung muss mindestens enthalten: - Name und Anschrift des Anbieters und seines Bevollmächtigten - Eine Beschreibung des Hochrisiko-KI-Systems, einschließlich seiner Bezeichnung und Version - Eine Erklärung, dass das KI-System den Anforderungen der KI-VO und gegebenenfalls anderer einschlägiger Unionsrechtsakte entspricht - Verweis auf die angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen - Gegebenenfalls Name und Kennnummer der beteiligten benannten Stelle, Verweis auf die ausgestellten Bescheinigungen - Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift ## Aufbewahrung Die EU-Konformitätserklärung ist zehn Jahre ab dem Datum des Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme aufzubewahren. Marktüberwachungsbehörden müssen auf Anfrage Zugang erhalten. ## Verbindung zum Evidence-Pack Wenn nicht nur die Erklärung, sondern eine druckreife Konformitätsbescheinigung, ein Art.-43-Nachweis, ein Evidence Index und eine Lückenliste gebraucht werden, nutze `output-konformitaetsbescheinigung-evidence-pack`. Dieser Skill verhindert, dass eine interne Readiness-Bewertung fälschlich als finale Konformität oder als Bescheinigung einer notifizierten Stelle ausgegeben wird. ## Aktualisierung Die Erklärung ist zu aktualisieren, wenn: - Das KI-System wesentlich verändert wurde - Neue harmonisierte Normen auf das System angewendet werden - Die Bescheinigung der benannten Stelle erneuert wurde --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — OUTPUT KONFORMITAETSERKLAERUNG EU ANHANG V [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Anhang V Rn. 2] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```