--- name: persoenlicher-anwendungsbereich-rollen-art-3 description: "Erster Schritt der KI-VO-Prüfung: Wer ist betroffen? Unternehmen fragt welche Rolle es in der KI-VO einnimmt. Art. 3 KI-VO Rollendefinitionen. Prüfraster: Anbieter Art. 3 Nr. 3 Betreiber Art. 3 Nr. 4 Einführer Art. 3 Nr. 6 Haendler Art. 3 Nr. 7 Produkthersteller Art. 25 Bevollmaechtigter Art. 22...." --- # Persönlicher Anwendungsbereich — Rollen nach Art. 3 KI-VO ## Rollen im Überblick ### Anbieter (provider) — Art. 3 Nr. 3 KI-VO Wer ein KI-System oder ein GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und es unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — entgeltlich oder unentgeltlich. Detailprüfung: `rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3` ### Betreiber (deployer) — Art. 3 Nr. 4 KI-VO Wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das System wird für persönliche, nicht berufliche Tätigkeiten genutzt. Detailprüfung: `rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4` ### Einführer (importer) — Art. 3 Nr. 6 KI-VO Wer ein in einem Drittland in Verkehr gebrachtes KI-System in der EU in Verkehr bringt. Detailprüfung: `einfuehrer-importer-pflichten-art-23` ### Händler (distributor) — Art. 3 Nr. 7 KI-VO Wer ein KI-System in der Lieferkette zur Verfügung stellt, ohne Anbieter oder Einführer zu sein, und wer das System nicht wesentlich verändert. Detailprüfung: `haendler-distributor-pflichten-art-24` ### Bevollmächtigter — Art. 3 Nr. 5 KI-VO Eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Anbieter eines in einem Drittland ansässigen schriftlich bevollmächtigt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Detailprüfung: `bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25` ### Produkthersteller — Art. 3 in Verbindung mit Art. 25 Abs. 1 KI-VO Wer ein KI-System als Sicherheitsbauteil in ein Produkt integriert, das unter Anhang I gelistete Unionsvorschriften fällt, und das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Detailprüfung: `bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25` ## Mehrfachrollen In der Praxis sind Mehrfachrollen häufig: - Wer ein fremdes KI-System wesentlich verändert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, wird zum Anbieter (Art. 25 KI-VO) → `anbieter-werden-art-25` - Wer ein System selbst entwickelt und auch selbst einsetzt, ist gleichzeitig Anbieter und Betreiber. - Einführer können unter bestimmten Bedingungen als Anbieter behandelt werden (Art. 23 Abs. 4 KI-VO). ## Routing | Rolle | Nächster Skill | |---|---| | Anbieter | `rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3` | | Betreiber | `rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4` | | Einführer | `einfuehrer-importer-pflichten-art-23` | | Händler | `haendler-distributor-pflichten-art-24` | | Bevollmächtigter / Produkthersteller | `bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25` | | Unklare Rolle / Rollenwechsel möglich | `anbieter-werden-art-25` | ## Wichtiger Hinweis Die Rollenzuordnung bestimmt den gesamten weiteren Prüfverlauf. Falsche Rolleneinschätzungen können dazu führen, dass wesentliche Pflichten übersehen werden. Im Zweifel sind alle in Betracht kommenden Rollen zu prüfen. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten. ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition - Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025) - Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation - Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten - Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz ## Triage zu Beginn 1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)? 2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)? 3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen? 4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig? 5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)? ## Output-Template — Pruefergebnis **Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich ``` PRUEFERGEBNIS — PERSOENLICHER ANWENDUNGSBEREICH ROLLEN ART 3 [DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT] [AKTENZEICHEN] Gepruefte Norm(en): [Art. 3 Nr. 3/4 Rn. 12] Ergebnis: [ ] Anforderung erfuellt [ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich: 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM] [ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG] Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO] Naechster Skill: [FOLGE-SKILL] Geprueft: [NAME], [DATUM] ```