--- name: kassenwahl-kuendigung-bindungsfrist-wahltarif description: "Kassenwahlrecht nach § 175 SGB V: Bindungsfrist, Kündigung, Sonderkündigungsrecht, Wahltarife und Kostenbeteiligung im Krankenkassen-/Krankenversicherungsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Kassenwahl: Kündigung, Bindungsfrist und Wahltarif ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: SGB V §§ 27, 39, 92, 109, 137, 295, 301, RisikoStruktAusglV, SGB IV, SGB X, SGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Skill-Zweck Dieser Skill regelt das **Kassenwahlrecht in der GKV**: Wie kann man die Kasse wechseln, wann greift das Sonderkündigungsrecht, was sind Wahltarife und wie ist die Bindungsfrist zu beachten? ## Rechtlicher Rahmen - **§ 175 SGB V** – Ausübung des Kassenwahlrechts, Bindungsfrist, Kündigung - **§ 53 SGB V** – Wahltarife: Selbstbehalt, Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung, Tarifsonderbedingungen - **§ 173 SGB V** – Wahlrecht, offene Kassen - **§ 174 SGB V** – Einschränkungen des Wahlrechts - **§ 242 SGB V** – Zusatzbeitrag und Sonderkündigungsrecht - BSG B 1 KR 14/17 R (Wahltarife und Bindungsfristen) ## Kündigungsregeln GKV | Situation | Frist | Rechtsgrundlage | |-----------|-------|----------------| | Ordentliche Kündigung | 2 Monate zum Monatsende | § 175 Abs. 4 Satz 1 | | Bindungsfrist (Neuzugang) | Mindestens 18 Monate Mitgliedschaft | § 175 Abs. 4 Satz 2 | | Sonderkündigung Zusatzbeitragserhöhung | 1 Monat Frist | § 175 Abs. 4 Satz 5 i.V.m. § 242 | | Wahltarif Selbstbehalt | Gesonderte Bindung 3 Jahre | § 53 Abs. 8 | ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Ordentliche Kündigung - Mitgliedschaft mind. 18 Monate? (Bindungsfrist) - Kündigung schriftlich, spätestens am letzten Tag des Kalendermonats der 2-Monats-Frist - Nachweis neuer Mitgliedschaft beifügen (Mitgliedsbescheinigung neue Kasse) - Alte Kasse muss Kündigung bestätigen ### Schritt 2 – Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung - Kasse erhöht Zusatzbeitrag → Sonderkündigungsrecht entsteht - Kündigung innerhalb 1 Monat nach Erhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens - Information durch Kasse: muss schriftlich mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht erfolgen - Ohne Information: Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen bis Kasse nachträglich informiert ### Schritt 3 – Wahltarife (§ 53 SGB V) - Selbstbehalt-Tarif: Versicherter zahlt bis Schwellenwert selbst; dafür Beitragsrabatt - Beitragsrückgewähr: Keine Leistungsinanspruchnahme → anteilige Rückerstattung am Jahresende - Kostenerstattungstarif: Versicherter zahlt Arzt und erhält Erstattung von Kasse - Bindung 3 Jahre: Wahltarif-Kündigung nur bei Beitragserhöhung oder nach 3 Jahren ### Schritt 4 – Wechsel zu PKV - GKV-Mitglied kann bei JAEG-Überschreitung (> 73.800 €/Jahr 2025) zur PKV wechseln - Rückkehr zur GKV: nur bei Unterschreiten der JAEG oder Statuswechsel (→ kv-003) - Beratungspflicht der Kasse: § 175 Abs. 5 SGB V ### Schritt 5 – Mitgliedsbescheinigung und Übergangsversicherung - Neue Kasse bestätigt Mitgliedschaft sofort; auch rückwirkend zum Tag nach Kündigung - Lücke in Versicherung darf nicht entstehen - Wenn neue Kasse ablehnt (z.B. Satzungsleistungen): Auffangpflichtversicherung ## Typische Fallen - **Wahltarif und Kündigung der Kasse**: Kassenentaustritt beendet Wahltarif; Rückforderung bei Selbstbehalt-Tarif beachten. - **18-Monats-Frist nach Kassenwechsel**: Beginnt neu nach jedem Kassenwechsel. - **Familienversicherung und Kassenwechsel**: Familienmitglieder versichern sich automatisch bei Hauptmitglied mit. - **Elektronische Kündigung**: Nur per Kassen-App oder gesicherter Verbindung zulässig; einfache E-Mail reicht nicht. ## Output-Formate - Kündigungsschreiben (Muster) - Sonderkündigungsrechts-Schreiben - Wahltarif-Vergleichstabelle - Widerspruch gegen Kündigung-Ablehnung - Mitgliedsbescheinigung-Anforderung ## Quellen - [§ 175 SGB V – Kassenwahlrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html) - [§ 53 SGB V – Wahltarife](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html) - [§ 242 SGB V – Zusatzbeitrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__242.html) - [BSG Kassenwechsel-Rechtsprechung](https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html) - [dejure.org § 175 SGB V](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/175.html) - [GKV-Spitzenverband Kassenwahl](https://www.gkv-spitzenverband.de)