--- name: statusfeststellung-und-krankenversicherung description: "Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV: Scheinselbstständigkeit, sozialversicherungsrechtliche Folgen für die Krankenversicherung und Nachzahlungsrisiken im Krankenkassen-/Krankenversicherungsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Statusfeststellung und Krankenversicherung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: SGB V §§ 27, 39, 92, 109, 137, 295, 301, RisikoStruktAusglV, SGB IV, SGB X, SGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Skill-Zweck Wer als selbstständig gilt, muss sich selbst krankenversichern. Wenn der Status als scheinselbstständig festgestellt wird, drohen erhebliche Nachzahlungen. Dieser Skill klärt **Statusfeststellung, Krankenversicherungsfolgen und Abwehrstrategien**. ## Rechtlicher Rahmen - **§ 7 SGB IV** – Beschäftigungsbegriff: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit - **§ 7a SGB IV** – Anfrageverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) - **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V** – Pflichtversicherung bei Beschäftigung - **§ 25 SGB IV** – Verjährung von Beitragsansprüchen: 4 Jahre (vorsätzlich: 30 Jahre) - **§ 28p SGB IV** – Betriebsprüfung durch DRV - BSG B 12 KR 14/14 R (Statusfeststellung Honorarärzte), BSG B 12 R 11/18 R (Kriterien Selbstständigkeit) ## Statuskriterien (BSG-Maßstäbe) | Merkmal Selbstständigkeit | Merkmal Beschäftigung | |--------------------------|----------------------| | Eigene Betriebsstätte | Arbeitsort vorgegeben | | Eigenes unternehmerisches Risiko | Festes Entgelt, kein Risiko | | Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber | | Eigene Mitarbeiter | Allein tätig im fremden Betrieb | | Freie Zeiteinteilung | Arbeitszeitvorgaben | ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) - Freiwilliges Anfrageverfahren bei DRV Bund - Antragsteller: Auftraggeber oder Auftragnehmer - DRV prüft Einzelfall: Gesamtbild der Tätigkeit entscheidend - Bindende Entscheidung für alle Sozialversicherungsträger ### Schritt 2 – Scheinselbstständigkeit und KV-Folgen - Feststellung Beschäftigungsverhältnis: rückwirkende KV-Pflichtversicherung - Nachzahlung: KV-Beiträge für gesamten Zeitraum der Beschäftigung - AN-Anteil (7,3 %): zahlt Beschäftigter; AG-Anteil (7,3 %): zahlt Auftraggeber - Wenn private KV während falscher Selbstständigkeit: PKV-Beiträge keine Anrechnung; GKV-Nachzahlung trotzdem ### Schritt 3 – Verjährung und Schutz - 4 Jahre ab Ende des Jahres der Beitragsfälligkeit (§ 25 SGB IV) - Bei Vorsatz: 30 Jahre; schwierige Abgrenzung - Betriebsprüfung durch DRV: bis 4 Jahre rückwirkend; bei Verstößen auch länger ### Schritt 4 – Widerspruch gegen Statusfeststellungsbescheid - Widerspruch bei DRV möglich; dann Klage beim SG - Argumente: Gesamtbild zeigt Selbstständigkeit; Einzelmerkmale unzureichend gewichtet - Einstweiliger Rechtsschutz: bei hohen Nachzahlungen ### Schritt 5 – Honorarärzte und Sonderfälle - BSG B 12 KR 14/14 R: Honorarärzte in Klinik häufig als Beschäftigte eingestuft - Hebammen, Rettungsdienstpersonal: zunehmend als abhängig Beschäftigte bewertet - Plattformarbeit: BSG prüft zunehmend App-Fahrer etc. ## Typische Fallen - **Ein-Auftraggeber-Falle**: Ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber ist starkes Indiz für Abhängigkeit. - **Frühzeitige Anfrage vergessen**: Ohne Anfrageverfahren kein Vertrauensschutz; DRV kann rückwirkend feststellen. - **PKV-Versichert als Scheinselbstständiger**: PKV-Beiträge laufen weiter; GKV-Nachzahlung kommt zusätzlich; keine Erstattung der PKV-Beiträge. - **Arbeitgeberhaftung**: Auftraggeber muss AG-Anteil nachzahlen; strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz. ## Output-Formate - Statusfeststellungsantrag DRV - Selbstständigkeitsmerkmale-Dokumentation - Widerspruch gegen Statusfeststellungsbescheid - Nachzahlungs-Ratenantrag - Statusrisiko-Bewertungsmatrix ## Quellen - [§ 7 SGB IV – Beschäftigungsbegriff](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html) - [§ 7a SGB IV – Anfrageverfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html) - [BSG B 12 KR 14/14 R](https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html) - [DRV Statusfeststellung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de) - [§ 25 SGB IV – Verjährung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html) - [dejure.org § 7 SGB IV](https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/7.html)