--- name: berater-drohende-fruehwarnsystem description: "Berater: Verhandlung, Vergleich und Eskalation im Plugin krisenfrueherkennung starug im Krisenfrueherkennung Starug." --- # Berater: Verhandlung, Vergleich und Eskalation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Berater: Verhandlung, Vergleich und Eskalation - **Normen-/Quellenanker:** StaRUG. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Berater** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Beraterhaftung und Warnpflichten § 102 StaRUG - **§ 102 StaRUG:** Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer sind verpflichtet, ihre Mandantin auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds und auf die Pflichten der Geschäftsleiter hinzuweisen, wenn ihnen entsprechende Anhaltspunkte erkennbar werden (Stand prüfen). - **Adressat der Warnung:** Geschäftsführung; bei führungsloser Gesellschaft Gesellschafter. - **Inhalt der Warnung:** Hinweis auf möglichen Eröffnungsgrund (§§ 17, 18, 19 InsO), Antragspflicht § 15a InsO, Zahlungsverbot § 15b InsO und § 1 StaRUG-Pflichten. - **Dokumentation:** Schriftlich, zeitnah, mit Empfangsbestätigung; Warnung erst nach erkennbaren Anhaltspunkten, nicht vorsorglich (Mandatsverlust-Risiko). - **Haftung bei Unterlassen:** Schadensersatz wegen Verletzung der Beraterpflicht — Anspruchsgrundlage § 280 BGB, § 311 BGB iVm Beratervertrag; bei Steuerberater/WP auch § 826 BGB möglich. - **Verhandlung Vergleich:** Bei drohendem Insolvenzantrag oft Stillhalteabkommen mit Banken und Großgläubigern (Standstill); StaRUG-Plan oder Sanierungsmoderator §§ 94 ff. StaRUG als Vermittlungsform. - **Praxis:** Berater-Warnung gehört zu den ersten Dokumenten in der Mandatsakte, sobald Anhaltspunkte erkennbar sind; ohne Warnung droht Mit-Haftung bei späteren Schäden. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 1 StaRUG - § 102 StaRUG - § 93 AktG - § 43 GmbHG - § 73 StaRUG - § 26 StaRUG - § 29 StaRUG - § 31 StaRUG - § 30 StaRUG - § 49-59 StaRUG - § 9 StaRUG - § 76 StaRUG ### Leitentscheidungen - BGH IX ZR 285/14 - BGH IX ZR 56/22 - BGH II ZR 206/22 - BGH IV ZR 66/25