--- name: fruehwarnsystem-architektur-zwei-jahres-horizont description: "StaRUG-konformes Fruehwarnsystem mit 24-Monats-Horizont architektieren: Unternehmen will § 1 StaRUG Krisenfrueherkennung implementieren. Normen: § 1 StaRUG (Frueherkennungspflicht), IDW S 6 (Sanierungsstandard), IDW PS 340 n.F. (Risikomanagement-Prüfung). Prüfraster: Risiko-Inventar, KPI-Kaskade,..." --- # Frühwarnsystem-Architektur mit Zwei-Jahres-Horizont ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen Ein Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG ist kein Excel-Sheet in einer Schublade — es ist eine lebende Governance-Struktur. IDW PS 340 n.F. und IDW S 6 geben die fachlichen Standards vor. Wer diesen Rahmen nicht in die operative Unternehmenssteuerung integriert, erfüllt die gesetzliche Pflicht nur auf dem Papier — und steht im Haftungsfall ohne belastbaren Nachweis da. --- ## Rechtsgrundlagen - § 1 StaRUG (Krisenfrüherkennungspflicht) - § 91 Abs. 2 AktG (Risikoüberwachungssystem für AG) - IDW PS 340 n.F. (Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme, Stand 2020) - IDW S 6 (Anforderungen an Sanierungskonzepte, Stand 2018) - IDW S 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, Stand 2021) - § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit) --- ## Pflichten ### 1. Rechtliche Anforderungen an das Frühwarnsystem Ein § 1 StaRUG-konformes Frühwarnsystem muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: **Formale Anforderungen:** - Schriftlich dokumentiert und von der Geschäftsführung förmlich beschlossen - Klar definierte Verantwortlichkeiten (wer meldet was an wen bis wann) - Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung (mindestens jährlich) - Nachweis der tatsächlichen Anwendung (Protokolle, Berichte) **Inhaltliche Anforderungen (IDW PS 340 n.F.):** - Risikoidentifikation, Risikobewertung und Risikoüberwachung - Festlegung von Risikotoleranzgrenzen und Eskalationsschwellen - Integration in die Unternehmensplanung (kein separates Silo) - Bestandsgefährdungsrisiken besonders hervorheben ### 2. IDW PS 340 n.F. — Kernelemente IDW PS 340 n.F. (Neufassung 2020) verlangt: | Element | Inhalt | |---|---| | Risikoidentifikation | Vollständige Erfassung aller wesentlichen Risiken (intern + extern) | | Risikobewertung | Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe quantifizieren | | Risikoaggregation | Gesamtrisikoprofil — Wechselwirkungen berücksichtigen | | Risikoüberwachung | KPIs, Meilensteine, Plan-Ist-Abweichungen | | Berichterstattung | Regelkreis von GF zum Aufsichtsorgan | --- ## Templates ### Muster: Risiko-Inventar (Tabellenstruktur) ``` Risiko-Inventar — [Firma GmbH] — Stand: [Datum] Nr. | Risikokategorie | Risikobeschreibung | Eintrittswsk. | Schaden EUR | Risikoscore | Verantwortlich | KPI | Schwelle ROT ----|----------------|-------------------|--------------|------------|------------|---------------|-----|------------- R01 | Liquidität | Refinanzierungsrisiko: Hausbankkredit läuft [Datum] aus | Mittel | [Betrag] | Hoch | CFO | Kredit-Restlaufzeit | < 6 Monate R02 | Umsatz | Kundenkonzentration: Kunde X = [x]% Umsatz | Niedrig | [Betrag] | Mittel | CSO | Umsatzanteil Top-1-Kunde | > 25 % R03 | Personal | Schlüsselpersonenrisiko: Geschäftsführer [Name] | Niedrig | [Betrag] | Mittel | GF | Nachfolgeplanung | Nicht vorhanden ``` ### Muster: Frühwarnsystem-Beschluss der Geschäftsführung ``` Beschluss der Geschäftsführung — Frühwarnsystem § 1 StaRUG Gesellschaft: [Firma GmbH] Datum: [TT.MM.JJJJ] Die Geschäftsführung beschließt: 1. Das vorliegende Frühwarnsystem (Systemhandbuch vom [Datum]) wird als verbindliche Governance-Struktur eingeführt. 2. Verantwortlich für Pflege und Reporting: [Name, Funktion]. 3. Die KPI-Schwellenwerte gemäß Anlage 1 gelten ab sofort. 4. Abweichungen von Stufe 2 (Gelb) werden unverzüglich protokolliert. 5. Das System wird jährlich, erstmals zum [Datum], überprüft. [Unterschriften GF] ``` --- ## Fallstricke 1. **Frühwarnsystem auf Papier ist kein Frühwarnsystem** — im Haftungsfall wird geprüft, ob das System tatsächlich gelebt wurde. Fehlende Reports, keine Protokolle, keine Eskalationen: Indizienbeweis für Pflichtverletzung. 2. **Schwellenwerte zu weit gefasst** schützen nicht. Wer "ROT erst ab Zahlungsunfähigkeit" definiert, hat kein Frühwarnsystem, sondern ein Brandmeldesystem nach dem Brand. 3. **Keine Integration in Planungsprozess** — das Frühwarnsystem muss mit der operativen Planung verbunden sein. Eigenständige Silo-Lösung ohne Rückkopplung erfüllt IDW PS 340 n.F. nicht. 4. **Outsourcing an Steuerberater ohne eigene Überwachung** reicht nicht. Der Steuerberater liefert Daten, die GF muss sie auswerten und auf Abweichungen reagieren. 5. **Jährliche statt rollierende Überprüfung** ist zu grob. Das Risiko-Inventar muss nach wesentlichen Veränderungen ad hoc überprüft werden. --- ## Aktuelle Leitentscheidungen — Fruehwarnsystem und § 1 StaRUG - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Paragrafenkette Fruehwarnsystem § 1 StaRUG (Pflicht zur Fruehwarnung) → § 102 StaRUG (Rechtsberater-Warnpflicht) → § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht GF) → § 93 AktG (Vorstandshaftung) → § 91 Abs. 2 AktG (Fruehwarnsystem-Pflicht AG) → § 15a InsO (Antragspflicht bei erkannter ZU/Ueberschuldung) ## Triage — Fruehwarnsystem 1. **Kennzahlen-Set?** Welche Kennzahlen werden in welchem Rhythmus erhoben? (Liquiditaet, EBIT, Forderungslaufzeit, Eigenkapital-Quote) 2. **Ampelsystem vorhanden?** Gruene, gelbe, rote Schwellen definiert? 3. **Eskalationskette?** Wer wird bei roten Ampeln informiert? GF → Aufsichtsrat → Anwalt? 4. **Historische Daten?** 2 Jahre Ruckschau für Trend-Erkennung vorhanden?