--- name: fruehwarnsystem-behoerden-gericht-und-registerweg description: "Fruehwarnsystem: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg im Plugin krisenfrueherkennung starug im Krisenfrueherkennung Starug." --- # Fruehwarnsystem: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Fruehwarnsystem: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg - **Normen-/Quellenanker:** StaRUG. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Fruehwarnsystem** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG — Architektur - **Pflichtanspruch (§ 1 StaRUG):** - Adressat: Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger (GmbH, AG, UG, SE, GmbH & Co. KG bei Haftungsbeschränkung). - Pflichtumfang: **fortlaufende** Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen und **geeignete Gegenmaßnahmen**. - Zeithorizont: orientiert sich an § 18 InsO (24 Monate Prognose). - Keine direkte Sanktion in § 1 StaRUG selbst — aber haftungsrelevant nach § 43 GmbHG / § 93 AktG. ## Pflichtbausteine eines Frühwarnsystems - **Liquiditätsplanung:** - 13-Wochen-Liquidität (operativ, wöchentlich). - 24-Monats-Liquidität (strategisch, monatlich). - Direkte Methode bevorzugt; Sensitivitätsanalysen Best/Base/Worst. - **Ergebnis- und Bilanzplanung:** - GuV-Forecast 24 Monate, Bilanzplanung. - Kovenanten-Monitor (Working Capital, EBITDA, Debt-Service-Coverage, Equity Ratio). - **Risiko-Management:** - Risikoinventar (Markt-, Kredit-, Operationelle Risiken). - Risk-Map mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. - Frühindikatoren (Order Intake, Kundenbonität, Lieferantenkredite). - **Governance:** - Reporting-Frequenz an Geschäftsleitung mind. monatlich; an Aufsichtsrat mindestens quartalsweise. - Eskalationswege bei Auffälligkeiten. ## Behörden- und Gerichtsweg - **Restrukturierungsgericht (§ 34 StaRUG):** Landgericht am Sitz des OLG zuständig. - **StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG:** beim Restrukturierungsgericht, Voraussetzung für Restrukturierungsbeauftragten § 73 StaRUG und Stabilisierungsanordnungen § 49 ff. StaRUG. - **Register:** Restrukturierungssache wird **nicht öffentlich** bekannt gemacht (im Gegensatz zur Insolvenz) — Vertraulichkeit erhalten. - **Steuerliche Seite:** § 3a EStG Sanierungsgewinn (Restrukturierungsplan zählt zu „sonstigen Maßnahmen zur Schuldenüberwindung" — Verifikation Stand BMF-Schreiben). ## Beraterwarnpflicht § 102 StaRUG - Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer mit Mandatsbezug zu Jahresabschluss oder Rechnungslegung müssen den Mandanten auf erkennbare Insolvenzgründe **hinweisen**. - Hinweis schriftlich, dokumentiert, datiert. - Verletzung kann zu Beraterhaftung führen — Schadensersatz § 280 BGB. ## Risikoampel - ROT: keine Frühwarnung, eingetretene Krise → § 15a InsO greift, Haftung droht. - GELB: Frühwarnsystem rudimentär, Reaktionspflicht steigt. - GRÜN: Frühwarnsystem dokumentiert, regelmäßig aktualisiert, Reaktionsfähigkeit gegeben.