--- name: krisenstadien-stakeholder-strategie-ergebnis-liquiditaet description: "IDW-S-6-Krisenstadien diagnostizieren und Handlungskorridore bestimmen: Berater oder GF will Krisenstadium und passende Massnahmen ermitteln. Normen: IDW S 6 (Sanierungsstandard: Stakeholder-, Strategie-, Produkt-, Ertrags-, Liquiditaetskrise), § 1 StaRUG. Prüfraster: Erkennungsmerkmale je Stadiu..." --- # Krisenstadien-Diagnostik — IDW S 6 Stadienlehre ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen Die Stadienlehre des IDW S 6 ist mehr als ein akademisches Ordnungsraster. Sie ist das Diagnose-Werkzeug, das den Zeitpunkt der Krisenintervention bestimmt — und damit auch den Zeitpunkt, ab dem § 1 StaRUG greift, ab dem Berater warnen müssen und ab dem der Geschäftsführer sein Pflichtenprofil neu kalibrieren muss. Wer das Stadium falsch einschätzt, handelt zu spät — und verliert den Zugang zu den effektiven Sanierungswerkzeugkästen. --- ## Rechtsgrundlagen - IDW S 6 Tz. 12 ff. (Stadienmodell der Unternehmenskrise) - § 1 StaRUG (Früherkennungspflicht — schon ab Stakeholderkrise relevant) - § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit — Liquiditätskrise als Schwelle) - § 17 InsO (eingetretene Zahlungsunfähigkeit) - § 19 InsO (Überschuldung) - § 29 Abs. 2 StaRUG (Zugangsschwelle: drohende ZU muss vorliegen) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. --- ## Pflichten ### 1. Das fünfstufige Stadienmodell IDW S 6 unterscheidet fünf Krisenstadien, die in der Praxis selten trennscharf sind und sich überlappen können: ``` STADIUM 1: STAKEHOLDERKRISE Definition: Vertrauensverlust bei wesentlichen Stakeholdern (Gesellschafter, Banken, Schlüsselkunden, Lieferanten, Mitarbeiter) Zeitlicher Vorlauf vor Insolvenz: typisch 3-8 Jahre StaRUG-Relevanz: § 1 StaRUG grundsätzlich schon auslösbar STADIUM 2: STRATEGIEKRISE Definition: Erosion des strategischen Wettbewerbsvorteils (Marktposition, Technologievorsprung, Kundenloyalität) Zeitlicher Vorlauf: typisch 2-6 Jahre StaRUG-Relevanz: § 1 StaRUG-Pflicht klar ausgelöst, wenn existenzgefährdend STADIUM 3: PRODUKT-/ABSATZKRISE Definition: Nachfragerückgang, Marktanteilsverlust, Preisverfall ohne korrigierende strategische Reaktion Zeitlicher Vorlauf: typisch 1-4 Jahre StaRUG-Relevanz: Erhöhte Eskalationspflicht, § 102 StaRUG für Berater STADIUM 4: ERTRAGSKRISE Definition: Nachhaltig negatives EBIT/EBITDA, Verlustakkumulation, Eigenkapitalverzehr Zeitlicher Vorlauf: typisch 6-24 Monate StaRUG-Relevanz: Drohende ZU oft in Sichtweite, StaRUG-Zugang prüfen STADIUM 5: LIQUIDITÄTSKRISE Definition: Zahlungsunfähigkeit droht oder ist eingetreten; Kreditlinien erschöpft, Zulieferer auf Vorkasse Zeitlicher Vorlauf: Wochen bis Monate StaRUG-Relevanz: Letztes Fenster für StaRUG; danach InsO-Pflicht ``` ### 2. Die kritische Schwelle: Wann wird aus Krise ein Insolvenzgrund? ``` ERTRAGSKRISE → Überschuldungsrisiko (§ 19 InsO): Wenn Verluste das Eigenkapital aufgezehrt haben und negative Fortführungsprognose vorliegt. LIQUIDITÄTSKRISE → Drohende ZU (§ 18 InsO): Wenn die Liquiditätsplanung (24 Monate) zeigt, dass Verbindlichkeiten überwiegend wahrscheinlich nicht bedient werden können. LIQUIDITÄTSKRISE → Eingetretene ZU (§ 17 InsO): Wenn fällige Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können und dies nicht nur vorübergehend ist. ``` --- ## Vorgehen ### Schritt 1: Stadien-Schnelldiagnose (Checkliste) **Stadium 1 — Stakeholderkrise:** - [ ] Gesellschafter äußern grundsätzliche Kritik am Management? - [ ] Bank hat Kreditgespräch intensiviert oder Konditionen verschlechtert? - [ ] Schlüsselkunden haben Aufträge reduziert oder Rahmenverträge nicht verlängert? - [ ] Schlüsselmitarbeiter haben das Unternehmen verlassen? - [ ] Lieferanten verlangen verschärfte Zahlungsbedingungen? **Stadium 2 — Strategiekrise:** - [ ] Marktanteil sinkt seit mind. zwei Jahren? - [ ] Wettbewerber haben technologischen Vorsprung aufgeholt oder überholt? - [ ] Kundenzufriedenheitswerte (NPS, Reklamationsquote) verschlechtern sich? - [ ] Kernprodukte/Dienstleistungen haben keine klare Differenzierungsstrategie mehr? - [ ] Das Geschäftsmodell wurde in den letzten fünf Jahren nicht adaptiert? **Stadium 3 — Absatzkrise:** - [ ] Umsatzrückgang > 10 % in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen? - [ ] Auftragsbestand sinkt unter Normalreichweite? - [ ] Preisreduzierungen erforderlich, um Aufträge zu gewinnen? - [ ] Produktionsauslastung unter 70 %? **Stadium 4 — Ertragskrise:** - [ ] EBIT seit mehr als zwei Quartalen negativ? - [ ] EBITDA-Marge unter Branchendurchschnitt? - [ ] Eigenkapitalquote unter 15 %? - [ ] Verlustvorträge übersteigen 25 % des Stammkapitals? - [ ] Working Capital steigt trotz sinkender Umsätze? **Stadium 5 — Liquiditätskrise:** - [ ] Kreditlinien zu mehr als 80 % ausgelastet? - [ ] Finanzamt oder Sozialversicherungsträger werden verzögert bezahlt? - [ ] Lieferanten auf Vorkasse oder Avale? - [ ] Liquiditätsreichweite unter sechs Monate? - [ ] Covenant-Verletzung eingetreten oder droht? ### Schritt 2: Stadium einordnen und Handlungsprogramm ableiten | Stadium | Sofortmaßnahmen | Sanierungsträger | StaRUG-Werkzeug | |---|---|---|---| | Stakeholderkrise | Kommunikation, Governance | Management, ggf. PE | Nicht nötig | | Strategiekrise | Strategieüberprüfung, Restrukturierung | Management + Berater | Nicht nötig | | Absatzkrise | Vertrieb, Pricing, Portfolio | Management + Berater | Präventiv prüfen | | Ertragskrise | Kostenstruktur, Working Capital | GF + Restrukt.-Berater | § 1 StaRUG aktiv | | Liquiditätskrise | Cash-Management, Notfallplan, Gläubiger | GF + RA + Insolvenzrechtler | §§ 29 ff. StaRUG oder § 15a InsO | ### Schritt 3: Diagnose dokumentieren ``` STADIUM-DIAGNOSE-PROTOKOLL Gesellschaft: [Firma] Datum: [TT.MM.JJJJ] Erstellt: [GF / Berater] Erkanntes Krisenstadium: [Stadium 1-5] Grundlage der Einschätzung: [ ] Analyse BWA / Liquiditätsplan [ ] Kundengespräche [ ] Bankgespräch [ ] Berater-Einschätzung (IDW S 6) [ ] Sonstiges: [___] Überlappende Stadien: [ja / nein] — Details: [___] Handlungsmaßnahmen: 1. [Maßnahme, verantwortlich, Frist] 2. [Maßnahme, verantwortlich, Frist] Eskalation: Gesellschafter informiert: [ja / nein / geplant bis] Berater einbezogen: [ja / nein / geplant] StaRUG-Prüfung initiiert: [ja / nein / geplant] Unterschrift GF: ___________________ Datum: ___________ ``` --- ## Fallstricke 1. **Stadium zu spät erkannt** — die häufigste und teuerste Fehlleistung. Stakeholder- und Strategiekrise werden als "normales Marktgeschehen" abgetan, bis die Liquiditätskrise plötzlich da ist. 2. **Stadiensprünge unterschätzen** — in wirtschaftlich turbulenten Phasen kann ein Unternehmen mehrere Stadien in wenigen Monaten überspringen (z.B. externe Schocks wie Lieferkettenkrisen). 3. **Keine Aktualisierung der Diagnose** — das Stadium ist dynamisch. Was heute Ertragskrise ist, kann in drei Monaten Liquiditätskrise sein. Monatliche Re-Diagnose ist Pflicht. 4. **Beschönigung gegenüber Gesellschaftern** — wer das Stadium herunterstuft, um schlechte Nachrichten zu vermeiden, verletzt § 1 StaRUG (Unterrichtungspflicht) und riskiert die persönliche Haftung. 5. **Verwechslung mit Insolvenzeröffnungsgrund** — das Stadium der Krise ist nicht dasselbe wie ein Insolvenzeröffnungsgrund. Auch in Stadium 4 kann noch keine Insolvenzantragspflicht bestehen, wenn die Fortführungsprognose positiv ist. --- ## Weitere Leitentscheidungen — Krisenstadien und Stakeholder - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Triage — Krisenstadien-Einordnung 1. **Krisenstadium?** Stakeholderkrise (Vertrauen) → Erfolgskrise (EBIT) → Liquiditaetskrise (Cashflow) → Insolvenzgefahr. 2. **Fruehzeitige Stakeholder-Einbindung?** Bank, Hauptlieferanten, FA, PSV frueizeitig kontaktieren. 3. **Vertraulichkeit?** Stakeholder-Informationen ohne NDA riskant (Weitergabe, Bonitaetsschaden). 4. **Eskalationskette?** GF → Aufsichtsrat → Anwalt → Bank → FA je nach Stadium.