--- name: mandantenkommunikation-redteam description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Krisenfrueherkennung Starug." --- # Mandantenkommunikation ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Kommunikation Krisenfrüherkennung § 1 StaRUG — Pflichtinhalte - **§ 1 Abs. 1 Satz 1 StaRUG (Stand prüfen):** Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Entwicklungen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können, fortlaufend überwachen. - **§ 1 Abs. 1 Satz 2 StaRUG:** Bei Erkennen einer bestandsgefährdenden Entwicklung sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. - **§ 1 Abs. 1 Satz 3 StaRUG:** Den zur Überwachung berufenen Organen ist unverzüglich Bericht zu erstatten — schriftliche Form empfohlen. - **Konsequenzen bei Pflichtverletzung:** § 43 GmbHG (Innenhaftung), § 826 BGB (Außenhaftung in Ausnahmefällen), strafrechtlich § 15a Abs. 4, 5 InsO bei verspätetem Antrag. - **Was an die Mandantin gehört (Pflichtbausteine):** Welche Kennzahlen werden überwacht? Welche Schwellen lösen Alarm aus? Wer berichtet wem in welcher Frequenz? Welche Maßnahmen sind bereits beschlossen? - **Honorar:** Bei laufender Begleitung empfiehlt sich Mandatsvereinbarung mit Stunden- oder Monatspauschalhonorar — RVG-Tabelle deckt diese Beratung nicht ab.