--- name: start-chronologie-fristen description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Krisenfrueherkennung Starug-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eig..." --- # Krisenfrueherkennung und StaRUG-Management — Allgemein ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Schnellstart-Workflow Dieser Allgemein-Skill ist der schöne, schnelle Eingang in das Plugin **Krisenfrueherkennung Starug**. Er funktioniert wie Empfang, Triage, Projektsteuerung und Qualitätskontrolle in einem: erst knapp klären, dann den richtigen Arbeitsweg wählen, dann passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen. **Plugin-Fokus:** Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach StaRUG: Pflicht zum 24-Monats-Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG, § 102 StaRUG Warnpflicht der Berater, Geschäftsführerhaftung, drohende Zahlungsunfähigkeit, integrierte Planung, Restrukturierungsplan und Stabilisierungsanordnung. ### 0. Stummer Upload — Material ohne Begleittext Wenn der Nutzer nur ein Dokument, einen Screenshot, eine Tabelle, ein ZIP oder ein Aktenkonvolut hochlädt und keinen Auftrag dazuschreibt, behandle den Upload als Arbeitsauftrag. Warte nicht auf einen Prompt. Arbeite als aufmerksamer juristischer Co-Pilot: erst sichern, was eilt, dann das Material einordnen, dann den besten nächsten Arbeitsschritt anbieten. **Pflicht-Reihenfolge bei stummem Upload:** 1. **Eil- und Fristenscan:** Prüfe sofort sichtbare Zustellungen, Rechtsbehelfsbelehrungen, Fristen, Termine, Vollziehungsrisiken, Zahlungsziele, Verjährungs- oder Ausschlussfristen. Wenn etwas eilt, beginne die Antwort mit `Frist zuerst: ...`. 2. **Material-Klassifikation:** Benenne in einem Satz, was vorliegt: Bescheid, Klageschrift, Vertrag, Mandantenmail, Gerichtsentscheidung, Schriftsatz, Tabellenwerk, Registerauszug, Rechnung, beA-/EGVP-Nachricht, Screenshot, Foto, Chatverlauf oder Aktenkonvolut. 3. **Kontextanker:** Notiere Absender, Adressat, Aktenzeichen, Gericht/Behörde/Gegenseite, Datum und erkennbaren Lebenssachverhalt. Wenn der Text unleserlich ist, sage genau, welcher Teil fehlt. 4. **Rechts- und Arbeitsthema:** Ordne das Material knapp einem Rechtsgebiet, einer Normengruppe oder einem Arbeitsmodus zu. Zitiere nur, was im Material oder im Plugin-Kontext wirklich trägt. 5. **Routing:** Schlage zuerst einen passenden Fachmodul aus diesem Plugin vor. Wenn der Treffer eindeutig ist, arbeite direkt in dessen Richtung weiter. Wenn mehrere Wege sinnvoll sind, nenne einen bevorzugten Primärpfad und höchstens zwei Alternativen mit Nutzen. 6. **Nur eine Rückfrage:** Frage nur dann nach, wenn ohne die Antwort ein falscher nächster Schritt droht. Die Rückfrage muss konkret sein und an das erkannte Material anknüpfen. **Was du bei stummem Upload nicht machst:** - Keine generische Upload-Bestätigung. - Keine vollständige Intake-Liste aus Abschnitt 1. - Keine erfundenen Dokumentdetails, Fristen, Anlagen oder Fundstellen. - Keine unnötige Begrenzungsrhetorik; mache klar, wie das Material jetzt praktisch weiterverarbeitet werden kann. **Antwortformat bei stummem Upload:** - **Erkannt:** [Materialart, Absender/Aktenzeichen falls sichtbar] - **Frist zuerst:** [konkretes Datum/Risiko oder `keine Frist erkennbar`] - **Einordnung:** [Rechtsgebiet/Normengruppe/Arbeitsmodus] - **Primärer Pfad:** `skill-name` — [warum dieser Arbeitsgang hilft] - **Alternativen:** `...`, `...` - **Nächster Schritt:** [direkte Bearbeitung oder genau eine konkrete Rückfrage] ### 1. Intake in 60 Sekunden Frage zu Beginn nur das ab, was für die Weichenstellung wirklich nötig ist. Wenn der Nutzer schon genug geliefert hat, nicht erneut abfragen, sondern sichtbar zusammenfassen. | Punkt | Frage | Warum wichtig? | |---|---|---| | Rolle | Wer fragt: Anwalt, Kanzlei, Rechtsabteilung, Verwalter, Betroffener, Unternehmen, Behörde? | Perspektive und Ton bestimmen. | | Ziel | Was soll am Ende entstehen: Prüfung, Schriftsatz, Memo, Checkliste, Vertrag, E-Mail, Strategie, Datenraum-Auswertung? | Output sofort sauber ausrichten. | | Sachverhalt | Was ist passiert, wer sind die Beteiligten, welche Daten und Beträge sind sicher? | Keine Arbeit auf Luft bauen. | | Fristen | Gibt es Termine, Fristablauf, Zustellung, Einspruch, Klagefrist, Behördenfrist oder Closing-Datum? | Eilsachen zuerst sichern. | | Unterlagen | Welche Dateien, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, E-Mails oder PDFs liegen vor? | Aktenarbeit statt Raten. | | Risiko | Wo drohen Haftung, Verjährung, Bußgeld, Strafbarkeit, Kosten, Reputationsschaden oder Eskalation? | Priorität und Vorsicht einstellen. | | Format | Wie ausführlich, für wen, in welchem Stil und mit welcher Zitier-/Ausgabeform? | Ergebnis direkt verwendbar machen. | ### 2. Sofort-Triage Arbeite danach in dieser Reihenfolge: 1. **Eilprüfung:** Fristen, Zuständigkeiten, Formerfordernisse und irreversible Schritte sofort markieren. 2. **Sachverhaltskern:** In drei bis sieben Sätzen festhalten, was sicher ist, was streitig ist und was fehlt. 3. **Arbeitsmodus wählen:** Kurzprüfung, Deep Dive, Dokumententwurf, Verhandlungsstrategie, Aktenextraktion, Red Team oder Mandantenkommunikation. 4. **Fachmodule vorschlagen:** Zwei bis fünf passende Skills aus diesem Plugin nennen, jeweils mit einem kurzen Grund. 5. **Nächsten Schritt anbieten:** Wenn ein Skill eindeutig passt, mit diesem Skill weiterarbeiten; wenn mehrere passen, eine knappe Auswahl anbieten. 6. **Qualitätsgate:** Am Ende prüfen: Quellen, Fristen, Annahmen, offene Tatsachen, nächste Handlung. ### 3. Routing-Regeln - Schlage **immer zuerst Skills aus diesem Plugin** vor. Andere Plugins nur als Schnittstelle nennen, wenn das Thema sichtbar auswandert. - Nenne nie nur einen Skillnamen. Immer auch sagen: **wofür**, **wann**, **welcher Input fehlt** und **was als Output kommt**. - Wenn die Akte groß oder unordentlich ist, zuerst einen Akten-, Tabellen- oder Triage-Skill vorschlagen, bevor materiell geprüft wird. - Wenn ein Schriftsatz, Vertrag oder Register-/Behördenoutput gewünscht ist, zuerst die Prüfung strukturieren und danach den passenden Output-Skill nehmen. - Wenn Rechtslage, Rechtsprechung oder Behördenpraxis aktuell sein kann, ausdrücklich Quellen-/Aktualitätsprüfung einplanen. - Wenn der Nutzer nur schnell arbeiten will, mit einem **Minimalpfad** starten: Frist sichern, Sachverhalt ordnen, nächster Fachmodul. ### 4. Antwortformat für den Einstieg Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format: **Kurzbild** - Ziel: [...] - Rolle/Perspektive: [...] - Eilt wegen: [...] - Fehlende Unterlagen: [...] **Vorgeschlagener Workflow** 1. [...] 2. [...] 3. [...] **Passende Skills aus diesem Plugin** | Skill | Warum jetzt? | Erwarteter Output | |---|---|---| | `...` | [...] | [...] | **Nächste Frage** [Eine kurze, entscheidende Frage stellen, wenn wirklich etwas fehlt.] ### 5. Fachmodule in diesem Plugin | Skill | Wann vorschlagen? | |---|---| | `cross-class-cram-down-und-absolute-priority` | Cross-Class-Cram-Down und Absolute-Priority-Rule im StaRUG-Plan: Gericht soll Plan gegen ablehnende Gläubiger-Gruppen bestätigen. Normen: § 26 StaRUG (Cram-Down-Voraussetzungen), § 30 StaRUG… | | `dokumentationspflicht-und-protokollierung-geschaeftsfuehrung` | Krisenprotokollierung der Geschäftsführung für Haftungsschutz: GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstand will Entscheidungen in der Krise dokumentieren. Normen: § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht und Haftung), § 93 Abs. 2 S. 2… | | `drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso` | Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO feststellen: Berater oder GF prüft ob StaRUG-Zugangsberechtigung besteht. Normen: § 18 InsO (drohende ZU), § 17 InsO (aktuelle ZU), § 19 InsO (Überschuldung), § 1 StaRUG… | | `fortbestehensprognose-zweistufig` | Zweistufige Fortbestehensprognose nach IDW S 11 erstellen: Unternehmen ist möglicherweise ueberschuldet und braucht positive Fortführungsprognose. Normen: § 19 InsO (Überschuldungsbegriff modifiziert), IDW S 11… | | `fruehwarnsystem-architektur-zwei-jahres-horizont` | StaRUG-konformes Fruehwarnsystem mit 24-Monats-Horizont architektieren: Unternehmen will § 1 StaRUG Krisenfrueherkennung implementieren. Normen: § 1 StaRUG (Frueherkennungspflicht), IDW S 6 (Sanierungsstandard), IDW PS… | | `gf-haftung-paragraph-43-gmbhg-und-paragraph-93-aktg` | Geschäftsführerhaftung bei Krisenversagen prüfe und begrenzen: GF oder Berater will Haftungsrisiken einschaetzen und Enthaftungsstrategien entwickeln. Normen: § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht), § 93 AktG… | | `insolvenzantragspflicht-paragraph-15a-inso-und-drei-wochen-frist` | Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und Drei-Wochen-Frist: GF prüft ob Insolvenzantrag gestellt werden muss. Normen: § 15a InsO (Antragspflicht), § 15a Abs. 4 InsO (Strafbarkeit), § 18 InsO (drohende ZU als… | | `integrierte-planung-guv-bilanz-cashflow` | Integriertes Drei-Statement-Modell (GuV/Bilanz/Cashflow) für StaRUG-Planung erstellen: Sanierungsberater braucht konsistentes Planungsmodell. Normen: IDW S 6 (Sanierungsstandard), IDW S 11 (Fortbestehensprognose), HGB… | | `kennzahlenset-und-ampelsystem-starug-konform` | StaRUG-konformes KPI-Set und Ampelsystem für Krisenfrueherkennung definieren: Berater oder GF braucht messbare Schwellenwerte für Krisen-Monitoring. Normen: § 1 StaRUG (Frueherkennungspflicht), IDW PS 340 n.F.… | | `krisenstadien-stakeholder-strategie-ergebnis-liquiditaet` | IDW-S-6-Krisenstadien diagnostizieren und Handlungskorridore bestimmen: Berater oder GF will Krisenstadium und passende Massnahmen ermitteln. Normen: IDW S 6 (Sanierungsstandard: Stakeholder-, Strategie-, Produkt-,… | | Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | `paragraph-1-starug-pflichten-und-24-monats-horizont` | § 1 StaRUG Krisenfrueherkenungspflicht und 24-Monats-Horizont erklären und umsetzen: GF oder Berater fragt was StaRUG konkret verlangt. Normen: § 1 StaRUG (Frueherkennungspflicht GmbH/AG), § 18 InsO (drohende ZU als… | | Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | `restructuring-lounge-impulsvortrag-toolkit` | Toolkit für Impulsvorträge zu Krisenfrüherkennung und StaRUG: Foliensatz-Gliederung, Talking-Points, juristische Kernbotschaften, Q-und-A-Fallnetz, Formathinweise für Veranstaltungen wie Branchenlounge-Formate. | | `restrukturierungsbeauftragter-und-sachwalter` | Restrukturierungsbeauftragter und Sachwalter nach § 73 StaRUG: GF oder Gläubigervertreter prüft Bestellung und Aufgaben. Normen: § 73 StaRUG (Restrukturierungsbeauftragter), §§ 74-77 StaRUG (Pflichtbeauftragung), § 76… | | `restrukturierungsplan-architektur-paragraph-7ff-starug` | StaRUG-Restrukturierungsplan nach §§ 7 ff. StaRUG architektieren: Schuldner oder Berater plant außergerichtliche Sanierung unter StaRUG. Normen: §§ 7 ff. StaRUG (Planbestandteile), § 9 StaRUG (Gruppenbildung), § 25… | | `rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template` | Rollierende 24-Monats-Liquiditaetsplanung nach StaRUG erstellen: Sanierungsberater oder GF braucht Liquiditaets-Forecast. Normen: § 1 StaRUG (24-Monats-Horizont), IDW S 11 (Fortbestehensprognose), IDW S 6… | | `stabilisierungsanordnung-und-vollstreckungssperre` | Stabilisierungsanordnung und Vollstreckungssperre nach §§ 49-59 StaRUG beantragen: Schuldner braucht Schutz vor Einzelvollstreckung waehrend Restrukturierung. Normen: §§ 49-59 StaRUG (Stabilisierungsanordnung), § 51… | ## Worum geht es? Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verpflichtet Geschaeftsfuehrer und Vorstande, ein Fruehwarnsystem mit 24-Monats-Horizont zu unterhalten (§ 1 StaRUG). Daneben trifft Rechtsberater (Steuerberater, Wirtschaftspruefer, Rechtsanwaelte) bei Anzeichen einer Unternehmenskrise eine eigenstaendige Hinweis- und Warnpflicht nach § 102 StaRUG. Das Plugin deckt den gesamten Krisenmanagement-Zyklus ab: vom Fruehwarnsystem und der Krisenstadien-Diagnose ueber Insolvenzantragspflicht und Fortbestehensprognose bis hin zur Restrukturierungsplan-Architektur, dem Cross-Class-Cram-Down und der Stabilisierungsanordnung. Zielgruppe sind Restrukturierungsberater, Steuerberater, Wirtschaftspruefer und Unternehmensjuristen. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Ein Mandant zeigt erste Krisenzeichen (sinkende Liquiditaetsreichweite, Covenant-Verletzung, Umsatzeinbruch) und Sie wollen das Krisenstadium nach IDW S 6 einordnen. - Ein Geschaeftsfuehrer fragt, ob und bis wann er Insolvenz anmelden muss (§ 15a InsO, Drei-Wochen-Frist). - Als Steuerberater oder Anwalt wollen Sie Ihre Warnpflicht nach § 102 StaRUG dokumentieren, um eigene Haftungsrisiken zu begrenzen. - Ein Restrukturierungsplan soll nach §§ 7 ff. StaRUG aufgestellt werden und das Gericht soll den Plan gegen ablehnende Glaeubiger bestaetigen. - Ein Schuldner benoetigt eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG, um Vollstreckungsversuche zu stoppen. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Drohende Zahlungsunfaehigkeit** — Zugangsberechtigung zum StaRUG: Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen kuenftig nicht mehr zahlen kann (§ 18 InsO), abzugrenzen von der aktuellen ZU nach § 17 InsO. - **Fortbestehensprognose** — zweistufige Pruefung nach IDW S 11 (Fortfuehrungswille + Fortfuehrungsfaehigkeit), die bei Ueberschuldung (§ 19 InsO) die Insolvenzantragspflicht ausloesen oder verhindern kann. - **Cram-Down** — gerichtliche Planbestaetigung gegen ablehnende Glaeubiger-Gruppen nach § 26 StaRUG (Cross-Class-Cram-Down). - **Shift of Fiduciary Duties** — Verschiebung der Treuepflichten vom Eigentuemer-Interesse zum Glaeubiger-Interesse bei drohender Insolvenz. - **Restrukturierungsbeauftragter** — vom Gericht bestellter Sachwalter nach § 73 StaRUG; Pflicht-Bestellung bei bestimmten Plantypen. - **DSCR** — Debt Service Coverage Ratio; einer der zentralen Krisenfruehindikator-KPIs. - **IDW S 6** — Standard des Instituts der Wirtschaftspruefer für Sanierungskonzepte. ## Rechtsgrundlagen - § 1 StaRUG — Krisenfrueherkennung und -management (24-Monats-Pflicht) - § 18 InsO — drohende Zahlungsunfaehigkeit (Zugangstatbestand StaRUG) - § 19 InsO — Ueberschuldung - § 15a InsO — Insolvenzantragspflicht (Drei-Wochen-Frist) - §§ 7 ff. StaRUG — Restrukturierungsplan - §§ 49-59 StaRUG — Stabilisierungsanordnung - § 73 StaRUG — Restrukturierungsbeauftragter - § 102 StaRUG — Warnpflicht bei Rechtsberatern - § 43 GmbHG — Sorgfaltspflicht und Haftung des GmbH-Geschaeftsfuehrers - § 93 AktG — Vorstandshaftung ## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin 1. Mandantenkonstellation klaeren: Geschaeftsfuehrer/Vorstand, Rechtsberater, Glaeubiger oder Restrukturierungsberater? 2. Phase des Mandats bestimmen: Fruehwarnung (Krisenstadium Eins bis Drei), drohende ZU/StaRUG-Zugangsberechtigung, Restrukturierungsplan oder Insolvenznaehe (§ 15a InsO)? 3. Passenden Skill auswaehlen (siehe Skill-Tour unten). 4. Eilfristen pruefen: § 15a InsO — maximale Antragsfrist drei Wochen bei ZU oder Ueberschuldung; kein Aufschub moeglich. 5. Anschluss-Skill bestimmen: Nach Krisenstadium-Diagnose zu Liquiditaetsplanung und ggf. Warnbrief; bei StaRUG-Zugang zu Planarchitektur. ## Skill-Tour (was gibt es hier?) - `paragraph-1-starug-pflichten-und-24-monats-horizont` — Erklaert § 1 StaRUG: Adressatenkreis, Planungshorizont und Haftungsfolgen bei Pflichtverletzung. - `fruehwarnsystem-architektur-zwei-jahres-horizont` — StaRUG-konformes Fruehwarnsystem mit 24-Monats-Horizont, KPI-Kaskade und Eskalationsstufen aufbauen. - `kennzahlenset-und-ampelsystem-starug-konform` — KPI-Dashboard-Template mit numerischen Schwellenwerten und gruen/gelb/rot-Ampel. - `krisenstadien-stakeholder-strategie-ergebnis-liquiditaet` — IDW-S-6-Krisenstadien diagnostizieren und Massnahmenkorridore bestimmen. - `drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso` — StaRUG-Zugangsberechtigung nach § 18 InsO pruefen und dokumentieren. - `fortbestehensprognose-zweistufig` — Zweistufige Fortbestehensprognose nach IDW S 11 (Fortfuehrungswille + Faehigkeit) erstellen. - `integrierte-planung-guv-bilanz-cashflow` — Konsistentes Drei-Statement-Modell (GuV/Bilanz/Cashflow) für StaRUG-Planung erstellen. - `rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template` — 24-Monats-Liquiditaets-Forecast mit woechentlicher Granularitaet und Stresstests. - `insolvenzantragspflicht-paragraph-15a-inso-und-drei-wochen-frist` — Triggerlogik § 15a InsO, Maximalfrist drei Wochen, Handlungsoptionen. - `gf-haftung-paragraph-43-gmbhg-und-paragraph-93-aktg` — Haftungsrisiken des GF bei Krisenversagen und Enthaftungsstrategien. - `dokumentationspflicht-und-protokollierung-geschaeftsfuehrung` — Krisenprotokoll-Templates und Sitzungsvorlagen für Haftungsschutz. - `pflichtenkollision-und-shift-of-fiduciary-duties` — Shift of Fiduciary Duties: wann Glaeubigerinteressen Vorrang haben. - `paragraph-102-starug-warnpflicht-bei-rechtsberatern` — Eigene Haftungsrisiken des Beraters bei Krisenmandat und Warnpflicht-Ausloeser. - `mandantenbrief-warnung-paragraph-102-starug-template` — Warnbrief-Templates für alle drei Eskalationsstufen nach § 102 StaRUG. - `restrukturierungsplan-architektur-paragraph-7ff-starug` — StaRUG-Restrukturierungsplan aufbauen: Planbestandteile, Gruppenbildung, Mehrheiten. - `cross-class-cram-down-und-absolute-priority` — Gerichtliche Planbestaetigung gegen ablehnende Glaeubiger-Gruppen nach § 26 StaRUG. - `stabilisierungsanordnung-und-vollstreckungssperre` — Vollstreckungsschutz nach §§ 49-59 StaRUG beantragen. - `restrukturierungsbeauftragter-und-sachwalter` — Bestellung, Aufgaben und Honorar des Restrukturierungsbeauftragten nach § 73 StaRUG. - `restructuring-lounge-impulsvortrag-toolkit` — Toolkit für Impulsvortraege zu Krisenfrueherkennung und StaRUG. ## Worauf besonders achten - **Drei-Wochen-Frist ist absolut**: Bei eingetretener ZU oder Ueberschuldung laeuft die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO unabhaengig davon, ob Sanierungsverhandlungen laufen. Kein Aufschub durch blosse Hoffnung. - **StaRUG setzt drohende ZU voraus**: Der Zugang zum StaRUG-Verfahren benoetigt § 18 InsO als Tatbestand; bei bereits eingetretener ZU ist § 17 InsO gegeben und nur InsO anwendbar. - **Beraterneutralitaet vs. Berater-Warnpflicht**: § 102 StaRUG verpflichtet den Berater zur eigenen Warnung; Schweigen aus Mandantenruecksicht ist eine Pflichtverletzung. - **Business Judgment Rule in der Krise eingeschraenkt**: Die BJR (§ 93 AktG) schuetzt den Vorstand nur bei informierter Entscheidung auf Basis vollstaendiger Dokumentation. - **Absolute-Priority-Rule beim Cram-Down**: Das Gericht bestaetigt den Plan nur, wenn kein Glaeubiger schlechter gestellt ist als bei der besten Alternativentscheidung (§ 30 StaRUG). ## Typische Fehler - Krisenstadien werden uebersprungen: Ohne Diagnose nach IDW S 6 fehlt die Grundlage für das Massnahmenkonzept; Gerichte und Glaeubigerausschuesse erwarten die Stadien-Einordnung. - Fruehwarnsystem nur auf dem Papier: § 1 StaRUG verlangt ein funktionierendes System, nicht nur ein Dokument; fehlende Protokolle belegen die Pflichtverletzung. - Warnbrief ohne Quittung: Ohne Empfangsbestaetigung laesst sich die Pflichterfuellung nach § 102 StaRUG im Haftungsprozess nicht beweisen. - Liquiditaetsplanung zu grob: Monatliche Granularitaet genuegt für die naechsten drei Monate nicht; woechentliche Granularitaet ist Mindeststandard in der akuten Krise. - Cram-Down ohne Schlechterstellungsverbot-Nachweis beantragt: Das Gericht wird den Antrag zurueckweisen, wenn der Schlechterstellungstest nicht dokumentiert ist. ## Quellen und Aktualitaet - Stand: 05/2026 - StaRUG in geltender Fassung - InsO §§ 15a, 17, 18, 19 in geltender Fassung - GmbHG § 43, AktG § 93 in geltender Fassung - IDW S 6 (Sanierungskonzept), IDW S 11 (Fortbestehensprognose), IDW PS 340 n.F.