--- name: immobilienleasing-erbbaurecht-und-grundbuch description: "Immobilienleasing: Erbbaurecht, Grundbucheintragung, Bilanzierung, steuerliche Zurechnung und Besonderheiten gegenüber Mietkauf im Leasingrecht." --- # Immobilienleasing: Erbbaurecht und Grundbuch ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtlicher Rahmen - §§ 535 ff. BGB: Leasingvertrag als atypischer Mietvertrag - § 94 BGB: Gebäude als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks - §§ 873, 925 BGB: Eigentumsübergang Grundstücke (Auflassung + Grundbucheintragung) - ErbbauRG: Erbbaurecht als Alternative zu vollem Eigentum - § 108 InsO: Leasingvertrag über unbewegliche Sachen läuft in Insolvenz fort - BMF-Leasingerlasse (1971/1972): Gelten für Immobilienleasing mit Anpassungen - IFRS 16: Aktivierungspflicht auch für Immobilien ## Eigentumsstruktur ### Voller Eigentumsübergang (LG kauft Grundstück) - LG erwirbt Grundstück von Lieferant/Verkäufer - Eigentumsübergang: Auflassung (§ 925 BGB) + Grundbucheintragung (§ 873 BGB) - LG ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen - LN erhält schuldrechtliches Nutzungsrecht (Leasingvertrag) ### Erbbaurecht - Alternative: LG erwirbt Erbbaurecht (§§ 1 ff. ErbbauRG) - Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen (Erbbaugrundbuch) - LG wird Inhaber des Erbbaurechts; Grundeigentümer (Gemeinde, Kirche etc.) behält Grundstück - Vorteil: Geringere Investitionskosten für LG ### LN-Nutzungsrecht - Schuldrechtliches Nutzungsrecht aus Leasingvertrag; nicht im Grundbuch - § 108 InsO: Bei Insolvenz LN läuft Vertrag fort; bei Insolvenz LG auch ## Grundbuch und Absicherung des LN ### Vormerkung (§ 883 BGB) - LN kann sich eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen, wenn im Vertrag eine Kaufoption vereinbart ist - Schutz vor Veräußerung an Dritte ### Dienstbarkeit - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) oder Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) zugunsten des LN möglich - Dingliches Nutzungsrecht: stärker als schuldrechtlicher Vertrag; überdauert Eigentümerwechsel ## Bilanzierung: Immobilienleasing ### HGB (BMF-Erlass, § 39 AO) - Wie bei Mobilienleasing: wirtschaftliches Eigentum bestimmt Bilanzierung - BMF-Sondererlasse für Immobilien: Eigenheiten bei Grundstück (kein AfA auf Grund und Boden) vs. Gebäude ### IFRS 16 - Immobilien-Leasingverträge: Vollständige Aktivierung als RoU-Asset und Verbindlichkeit - Keine Ausnahme für Immobilien (auch keine geringwertige Ausnahme) - Besonders relevant für Einzelhandel (viele Filialmietverträge), Bürogebäude, Lager ## Steuerliche Besonderheiten - AfA auf Gebäude: § 7 IV EStG: 3 % (Gebäude nach 31.12.2022), 2,5 % (davor); auf Anschaffungskosten - Grund und Boden: Keine AfA (§ 11c EStDV) - Wirtschaftliches Eigentum beim LN: LN nimmt Gebäude-AfA vor - Vermietung eines Gebäudes durch LG: Grundsätzlich steuerpflichtig; Option zur USt nach § 9 UStG ## Insolvenz: § 108 InsO Immobilien § 108 I InsO: Mietverhältnisse über unbewegliche Sachen laufen mit Wirkung für die Masse fort, wenn Insolvenzeröffnung nach Übergabe. **Wichtige Schutzwirkung für LN**: Auch wenn LG insolvent ist, läuft Leasingvertrag über das Gebäude fort → LN kann das Gebäude weiter nutzen. Einschränkung: Wenn Refinanzierer Grundschuld oder Hypothek hat (§§ 1113 ff. BGB) und LN kein dingliches Nutzungsrecht → Refinanzierer kann nach Zwangsversteigerung Räumung verlangen. ## Prüfprogramm 1. Grundbucheintragung: Wer ist Eigentümer? Erbbaurecht vorhanden? 2. Nutzungsrecht LN: Schuldrechtlich oder dinglich (Dienstbarkeit, Vormerkung)? 3. Bilanzierung: BMF-Erlass (wirtschaftliches Eigentum) oder IFRS 16? 4. § 108 InsO: Schutz des LN bei Insolvenz LG? 5. AfA: Gebäude vs. Grund/Boden; wer nimmt AfA? 6. Grundpfandrecht: Rangverhältnis zu Refinanzierer-Grundschuld? ## Typische Fallen - Keine Absicherung des LN im Grundbuch → Kauf durch Dritte gefährdet Nutzungsrecht - § 108 InsO: Verwalter kündigt Leasingvertrag über Immobilie ohne Beachtung der InsO-Schutzregel - AfA auf Grund und Boden irrtümlich mitgenommen → steuerliche Korrektur - Erbbaurecht: Erbbauzins-Erhöhungsklausel übersehen → Kostensteigerung ## Normen und Quellen - § 94 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/94.html - §§ 873, 925 BGB (Eigentumsübergang Grundstück): https://dejure.org/gesetze/BGB/873.html - ErbbauRG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbbaureg/ - § 883 BGB (Vormerkung): https://dejure.org/gesetze/BGB/883.html - § 108 InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__108.html - § 7 EStG (AfA Gebäude): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html - IFRS 16: https://eur-lex.europa.eu ## Output-Formate - **Eigentumsstruktur-Diagramm**: LG, LN, Grundbuch, Erbbaurecht - **Grundbuch-Check**: Eigentümer, Lasten, Vormerkung, Grundpfandrechte - **IFRS-16-Immobilien**: Erstansatz, RoU, Leasingverbindlichkeit - **AfA-Berechnung**: Gebäude vs. Grund/Boden, Aufteilung