--- name: restrukturierung-stundung-leasing description: "Leasingrestrukturierung: Stundung, Ratensenkung, Stillhaltevereinbarung, Schuldnerberatung, Rangrücktritt und Sanierungsbeitrag des LG im Leasingrecht." --- # Restrukturierung: Stundung und Stillhaltevereinbarung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Restrukturierungsoptionen ### 1. Stundung (§ 271 II BGB) - LG stundet fällige und/oder künftige Leasingraten - Stundung = Hinausschieben der Fälligkeit; keine Erlass der Schuld - Zinsabgrenzung: Gestundete Raten verzinsen sich weiter (Vereinbarung notwendig) **Klausel**: „Die Leasingraten [Monate] sind gestundet. Ab dem [Datum] sind die gestundeten Raten in gleichen monatlichen Raten nachzubezahlen. Laufende Verzinsung mit [%] p.a." ### 2. Ratensenkung / Prolongation - Verlängerung der Leasinglaufzeit bei gleichzeitiger Senkung der monatlichen Rate - Gesamtbetrag steigt (mehr Zinsen) - Für LN: Liquiditätsentlastung kurzfristig - Für LG: Vertragslaufzeit länger → höhere Zinsmarge ### 3. Stillhaltevereinbarung (Standstill) - LG verpflichtet sich, für definierte Zeit keine Kündigung auszusprechen und keine Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten - Gegenleistung: LN liefert Informationen (monatliches Reporting), erhält neues Sanierungskonzept - Befristet: Typisch 3–6 Monate ### 4. Zinsstundung - Nur Zinsanteil gestundet; Tilgungsanteil läuft weiter - Kapitalbasis bleibt erhalten ## Sanierungsbeitrag des Leasinggebers ### Unter welchen Bedingungen? - LN ist sanierungsfähig und sanierungswürdig - Sanierungskonzept liegt vor (IDW S6-Standard oder vergleichbar) - Andere Gläubiger beteiligen sich ebenfalls (Pari-passu-Prinzip) - Fortführung als Going Concern wahrscheinlicher als Liquidation ### Formen des Sanierungsbeitrags - Teilaussetzung der Raten - Abschläge auf Restforderungen (Haircut) - Verlängerung ohne Zinsaufschlag - Aufnahme in Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) ## Rechtliche Absicherung ### Dokumentationspflicht - Alle Änderungen schriftlich; Änderungsvereinbarung zum Leasingvertrag - Vertragstext: Ursprungsvertrag bleibt bestehen; nur modifiziert - Zwingendes Schriftformgebot bei ursprünglichem Schriftformerfordernis (§ 550 BGB analog) ### Kein Novation - Restrukturierung = Modifikation, kein Neuvertrag - Sonst: Abtretungsklausel, Eigentumslage etc. neu zu regeln ### Rangrücktritt (bei Insolvenz) - Wenn LG auf Forderungen vorübergehend verzichtet: Rangrücktritt kann steuerliche und InsO-Folgen haben - Forderungsverzicht → Zufluss beim LN (§ 11 EStG)? - Insolvenz: Rangrücktritt = Nachrangforderung (§ 39 I Nr. 5 InsO) ## Steuerliche Aspekte - Stundung: Keine unmittelbaren steuerlichen Folgen für LG - Forderungsverzicht (Haircut): LG realisiert Verlust; LN hat Betriebseinnahme (§ 11 EStG) - Insolvenzplan: Steuerrechtliche Behandlung nach § 3a EStG (Sanierungsgewinne steuerfrei unter Bedingungen) ## Prüfprogramm 1. Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des LN (IDW S6)? 2. Andere Gläubiger: Beteiligen sie sich? Pari-passu-Verhandlung? 3. Stillhaltevereinbarung: Laufzeit, Reporting-Pflichten, Kündigungsrecht? 4. Dokumentation: Schriftliche Änderungsvereinbarung? 5. Steuerpflichtiger Forderungsverzicht für LG oder LN? 6. Rangrücktritt: Nötig? InsO-Folgen? ## Typische Fallen - Mündliche Stundung ohne schriftliche Fixierung → Beweisproblem - Kündigung trotz laufender Stillhaltevereinbarung → Pflichtverletzung → Schadensersatz - Forderungsverzicht ohne § 3a EStG-Prüfung → Sanierungsgewinn steuerpflichtig - Einseitiger Sanierungsbeitrag LG ohne Beitrag anderer Gläubiger → LG-benachteiligend ## Normen und Quellen - § 271 BGB (Fälligkeit): https://dejure.org/gesetze/BGB/271.html - §§ 217 ff. InsO (Insolvenzplan): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__217.html - § 39 InsO (Nachrangforderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__39.html - § 3a EStG (Sanierungsgewinn): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3a.html - IDW S6 (Sanierungsgutachten): https://www.idw.de - BGH-Rechtsprechung zu Sanierungsbeitrag und Anfechtungsrisiko nur nach Livecheck mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Quelle zitieren ## Output-Formate - **Stillhaltevereinbarungs-Muster**: Vollständige Vorlage mit Reporting-Anhang - **Stundungsvereinbarungs-Muster**: Rate, Zinsen, Nachzahlungsplan - **Sanierungsbeitrags-Matrix**: Optionen LG – Bedingungen – Konsequenzen - **Steuer-Memo**: Forderungsverzicht § 3a EStG und § 11 EStG