--- name: start-up-equipment-leasing-covenants description: "Start-up Equipment-Leasing: Kreditwürdigkeitsprüfung, Financial Covenants, persönliche Bürgschaft, Anlaufrisikoklauseln und typische Verhandlungspunkte im Leasingrecht." --- # Start-up Equipment-Leasing: Covenants und Risikoabsicherung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Bonitätsprüfung bei Start-ups ### Herausforderungen - Keine Unternehmenshistorie → keine historischen Finanzberichte - Negativer oder kein Cashflow → klassische Kreditwürdigkeitsprüfung scheitert - Hohe Unsicherheit → LG kalkuliert hohes Ausfallrisiko ein ### Unterlagen, die LG verlangt - Businessplan mit Finanzplanung (mind. 3 Jahre) - Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug - Gesellschafterstruktur und Gesellschafter-Bonität - Ggf. Investoren-Letters (VC-Commitment) - Kontoauszüge der letzten 3 Monate ## Sicherungsmechanismen des LG ### 1. Anzahlung / Sonderzahlung - LG verlangt erhöhte Anzahlung (z.B. 3 Monatsraten voraus) - Reduziert das Ausfallrisiko in der kritischen Anlaufphase ### 2. Bürgschaft der Gesellschafter/Gründer - Persönliche Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB): Gründer bürgen für Leasingverpflichtungen - Selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 773 BGB): LG kann sofort gegen Bürgen vorgehen - AGB-Wirksamkeit: Bürgschaft in AGB? Gegenüber Verbrauchern/Gründern strenge Anforderungen ### 3. Financial Covenants Typische Covenants: - Mindesteigenkapital (z.B. Eigenkapital > 0 oder > definierter Betrag) - Maximalverschuldung (Debt/Equity Ratio) - Mindest-Cashflow (EBITDA > X) - Jahresabschluss fristgerecht vorzulegen Bei Verletzung: Kündigungsrecht des LG oder Sonderkündigungsrecht. ### 4. Abtretung von Forderungen / Rechten - Start-up tritt Kundenverträge oder Fördergelder als Sicherheit ab - § 398 BGB: Abtretung möglich, wenn Forderungen bestimmt oder bestimmbar ### 5. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen - GmbH-Anteile können verpfändet werden (§ 1274 BGB i.V.m. § 15 IV GmbHG: notarielle Form) - LG erhält Stimmrechte bei Pfandfall (ggf. in Pfandvertrag) ## Anlaufrisikoklauseln ### Verlängerter Rücktritt - Wenn Start-up erste Kundenzahlung nicht erhält: LG kann von Vertrag zurücktreten - Selten; eher: Anpassungsklausel ### Change of Control - Wenn Gründer das Unternehmen verlassen oder verkaufen: LG hat Sonderkündigungsrecht oder Nachbesicherungspflicht tritt ein ### Reporting-Pflichten - Quartalsberichte (P&L, Cashflow) - Sofortige Mitteilung von Covenant-Verletzungen - Benachrichtigung bei wesentlichen Änderungen (Geschäftsführer, Investoren, Haftungsumfang) ## Verhandlungspositionen des Start-ups ### Gründer-Bürgschaft begrenzen - Höchstbetrag vereinbaren - Akzessorietät erhalten (Bürgschaft erlischt mit Hauptforderung) - Nachhaftung ausschließen: Bürgschaft endet mit Vertragsbeendigung ### Covenants anpassen - An realistische Unternehmensplanung (nicht an Erwachsenen-Unternehmen-Standards) - Cure Period: Zeit zur Heilung einer Covenant-Verletzung ### Sicherheitenrückgabe - Sicherheiten werden freigegeben wenn Track Record aufgebaut (z.B. nach 12 Monaten ohne Rückstand) ## Prüfprogramm 1. Bonitätslage: Businessplan, Finanzplanung, Gesellschafterstruktur? 2. Sicherheiten: Anzahlung, Bürgschaft, Covenants, Forderungsabtretung? 3. Bürgschaft: Selbstschuldnerisch, Höchstbetrag, Privatperson? 4. Covenants: Realistisch für Start-up? Cure Period? 5. Change of Control: Klausel vorhanden? Wann ausgelöst? 6. Verhandlung: Sicherheitenrückgabe vereinbart? ## Typische Fallen - Bürgschaft ohne Höchstbetrag → unbegrenzte persönliche Haftung der Gründer - Covenants zu streng → Verletzung bei erster Schwankung → sofortige Kündigung - Keine Cure Period → sofortige Kündigung bei technischer Covenant-Verletzung - Forderungsabtretung zu weit gefasst → Start-up kann eigene Forderungen nicht mehr einziehen ## Normen und Quellen - §§ 765–778 BGB (Bürgschaft): https://dejure.org/gesetze/BGB/765.html - § 773 BGB (selbstschuldnerische Bürgschaft): https://dejure.org/gesetze/BGB/773.html - § 398 BGB (Abtretung): https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html - § 15 IV GmbHG (Verpfändung GmbH-Anteile): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html - § 307 BGB (AGB-Inhaltskontrolle Bürgschaft): https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html - BGH IX ZR 48/15 (Bürgschaft AGB): https://www.bgh.de ## Output-Formate - **Covenant-Template**: Financial Covenants für Start-up-Leasingvertrag - **Bürgschafts-Vorlage**: Selbstschuldnerische Bürgschaft mit Höchstbetrag - **Reporting-Pflichten-Anlage**: Quartalsbericht-Format - **Verhandlungsmatrix**: LG-Anforderungen vs. Start-up-Gegenvorschläge