--- name: fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel im Legistik (Gesetzgebungstechnik): 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?" --- # Fristen- und Risikoampel ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Legistische Fristen und Risiken (Ampelraster) - **Rot — Kabinettstermine, Ressortabstimmung:** Frist regelmäßig durch GGO (§§ 44 ff.) gesteuert: 4 Wochen Ressortbeteiligung (§ 45), 6 Wochen Länder-/Verbändeanhörung (§ 47), 1 Woche Kabinettsvorlage. - **Rot — Bundesrat-Erstdurchgang (Art. 76 Abs. 2 GG):** 6 Wochen Stellungnahme; bei besonderer Eilbedürftigkeit 3 Wochen. - **Rot — Verkündung (Art. 82 GG):** Erst Verkündung im BGBl, dann Inkrafttreten; Inkrafttreten "am Tag nach Verkündung" bei fehlendem Datum (§ 4 G über die Verkündung von Rechtsverordnungen). - **Gelb — Umsetzungsfristen Richtlinien:** Versäumnis löst Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 AEUV aus; direkte Wirkung der Richtlinie zugunsten des Bürgers ab Fristablauf möglich (EuGH). - **Gelb — HdR-Konformität:** Verfassungs- und unionsrechtliche Konformität als Pflichtprüfung (Art. 76 GG, Kompetenztitel; AEUV; Unionsrechtsvorrang). - **Gelb — Bestimmtheitsgebot:** Bei Eingriffsverwaltung Art. 20 Abs. 3 GG; bei strafrechtlich-administrativen Normen Art. 103 Abs. 2 GG. - **Praxis-Tipp:** Wesentlichkeitstheorie beachten (Parlamentsvorbehalt): grundrechtsrelevante Materien gehören in Gesetz, nicht in Rechtsverordnung; "wesentlich" ist regelmäßig prüfungsschwerpunkt für GG-Verträglichkeit.