--- name: legistik-auftragsaufnahme description: "Legistischen Auftrag strukturiert aufnehmen und in operationale Regelungsziele umwandeln. Anwendungsfall Erstkontakt zu einem neuen Vorhaben aus Bundesministerium, Bundestag, Fraktion, Landesministerium, Landtag, Kommune, Kammer oder Hochschule. Klaert Startbahn, Bundesland, Ressort, Fraktion, fo..." --- # Legistik-Auftragsaufnahme > Erster Skill bei jedem neuen legistischen Vorhaben. Vor Normwahl, vor Entwurf, vor allem. ## Eingaben - politische Vorgabe (Koalitionsvertrag, Kabinettsbeschluss, Landtagsantrag, Bürgermeisterbeschluss, Aufsichtsweisung) - Auftraggeber oder fachlicher Zulieferer (Hausleitung, Fachreferat, Fraktion, Gruppe, Abgeordnete, Land, Kommune, Kammer, Hochschule) - formaler Initiator und Adressat der Vorgabe (Bundestag, Bundesrat, Landtag, Stadtrat, Kammer-Vollversammlung, Landesregierung, Gemeinderat) - Bundesland und einschlägige Geschäftsordnung, wenn es kein reines Bundesvorhaben ist ## Arbeitsgrundlagen - Art. 76 Abs. 1 GG: Gesetzesvorlagen können durch Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht werden. - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, insbesondere Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages und parlamentarische Antragsformen. - GGO: Regierungsinterne Vorbereitung, Ressortbeteiligung, Rechtsprüfung, Kabinettsvorlagen und Umgang mit Vorlagen aus dem Bundestag/Bundesrat. - Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache und Struktur von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien. - Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Geschäftsordnung des Landtags und Verkündungsrecht des jeweiligen Bundeslandes. - Gemeindeordnung, Kammergesetz, Hochschulgesetz oder Fachgesetz, wenn der Normgeber nicht Parlament oder Regierung ist. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) Art. 76 Abs. 1 GG (Initiativrecht Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat) — Art. 70-74 GG (Gesetzgebungskompetenz) — Art. 80 GG (Rechtsverordnung) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung) — GGO (ministerieller Regierungsweg) — GO-BT und Landtags-Geschäftsordnungen (parlamentarischer Weg) — Landesverfassungen und Verkündungsrecht ## Ausgabe Strukturiertes Auftragsblatt als Markdown, das durch alle weiteren Skills mitgeführt wird. ## Anschluss - `normhierarchie-routing` - welche Norm-Ebene ist richtig - `gesetzgebungskompetenz-pruefen` falls Gesetz - `verordnungsermaechtigung-art80` falls VO - `satzungskompetenz-pruefen` falls Satzung ## Stolperfallen 1. Politische Vorgaben sind oft unscharf - Legist muss klären, nicht erfinden, sondern beim Auftraggeber nachfragen 2. Politik will manchmal nicht eine Norm, sondern eine Geste - dann ist ein Schreiben oder Erlass besser als ein Gesetz 3. Zeitvorgabe prüfen - oft ist eine Formulierungshilfe schneller als ein Referentenentwurf 4. Bei parlamentarischen Vorhaben nicht Ministerium und Parlament verschmelzen: Formale Initiative, fachliche Zuarbeit und politische Verantwortung getrennt dokumentieren 5. Bei Ländern nie mit Bundes-GGO allein arbeiten: Bundesland, Landesverfassung, Landtags-GO und Verkündungsblatt ausdrücklich abfragen ## Anschluss an Ressort-Router Nach Aufnahme von Startbahn; Zielen und Eckdaten unmittelbar weiter zu **`legw-ressort-router`**. Dieser leitet auf den fachlich richtigen Heranfuehrungs-Skill `legw-ressort-` und die ressorteigene Aufgaben- und Spezialkette. Ohne Ressort-Router bleibt die Materie ein blinder Fleck; Politikwissenschaftler bekommen erst dort das Sachfeld-Verstaendnis für Landwirtschaft; Chemie; Bauwesen; Verkehr und Co. Wenn das Vorhaben digital-tauglich werden soll (Rulemap; BMJ-Initiative; SPRIND), zusaetzlich Anschluss an **`legw-rmap-grundlagen`** (didaktischer Einstieg in 10 RuleMapping-Skills, abschliessend `legw-rmap-anschluss-an-legw` als Rueckkopplung).