--- name: normhierarchie-routing description: "Richtige Startbahn und Normebene für ein legistisches Vorhaben bestimmen: Bundesgesetz, Landesgesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, parlamentarischer Antrag oder Entschliessungsantrag. Anwendungsfall politische Vorgabe liegt vor und unklar ist, ob Bundesministerium, Bundestag,..." --- # Normhierarchie-Routing > Entscheidet: Wer kann handeln, auf welcher Ebene und in welchem Verfahren? ## Eingabe Auftragsblatt aus `legistik-auftragsaufnahme`. ## Prüfraster ### Vorfrage - Welcher institutionelle Pfad? | Pfad | Wann naheliegend? | Nächster Skill | |---|---|---| | Bundesministerium / Bundesregierung | Bundeskompetenz, Regierungsprogramm, Kabinettspfad, Rechtsverordnung des Bundes | `referentenentwurf-bauen`, `gesetzesentwurf-kabinett`, `verordnungsermaechtigung-art80` | | Bundestag / Fraktion / Abgeordnete | Parlamentarischer Gesetzentwurf, Änderungsantrag, Entschließungsantrag oder Antrag | `formulierungshilfe-bauen` | | Landesministerium / Landesregierung | Landeskompetenz, Landesvollzug, Landesverordnung, Landesgesetz | `referentenentwurf-bauen`, danach landesspezifische Kabinetts-/Landtagsprüfung | | Landtag / Landtagsfraktion | Landesparlamentarischer Antrag oder Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtags | `formulierungshilfe-bauen` | | Kommune / Kammer / Hochschule / sonstige Körperschaft | Selbstverwaltungs- oder Fachsatzung, Beschlussvorlage, Bekanntmachung | `satzungskompetenz-pruefen` | Wenn ein Vorhaben nur eine politische Position, Prüfbitte oder Aufforderung an Regierung/Verwaltung enthält, kann ein Antrag oder Entschließungsantrag richtiger sein als ein Gesetz. ### A - Ist es überhaupt eine zu kodifizierende Materie? Wenn die politische Vorgabe nur Verwaltungspraxis aendern soll, reicht ein Erlass / eine Verwaltungsvorschrift. Kein Norm-Schritt noetig. ### B - Wenn Gesetz: Bund oder Land? 1. Prüfung **ausschließliche Gesetzgebung Bund** (Art. 71 und 73 GG): auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Staatsangehoerigkeit, Wahrungseinheit, Bundeseisenbahnen, Luftverkehr, Postwesen, Telekommunikation, Bundeskriminalpolizei, Zoelle, Schutz deutsches Kulturgut. 2. Prüfung **konkurrierende Gesetzgebung** (Art. 72 und 74 GG): Bürgerliches Recht, Strafrecht, Gerichtsverfassung, Aufenthaltsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehr, öffentliche Fürsorge, Recht der Wirtschaft, etc. Prüfung **Erforderlichkeitsklausel** Art. 72 Abs. 2 GG bei den dort genannten Materien. 3. Wenn weder Art. 71 noch Art. 73 noch Art. 74: **Landeszuständigkeit** Art. 70 Abs. 1 GG (Auffangkompetenz). Bei Landeszuständigkeit: - Bundesland ausdrücklich benennen. - Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung und Geschäftsordnung des Landtags als Prüfquellen markieren. - Prüfen, ob eine landesrechtliche Verordnung oder Satzung genügt oder ein Landesgesetz erforderlich ist. ### C - Wenn Gesetz oder Rechtsverordnung? - **Wesentlichkeitstheorie BVerfG**: Grundrechtsrelevante Regelungen müssen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Faustregel: Wer betrifft den Bürger in seinen Grundrechten erheblich, muss als Gesetz geregelt werden. - **Strafgesetz und Bußgeldgesetz**: nur Gesetz (Art. 103 Abs. 2 GG iVm Wesentlichkeitstheorie). - **Detailregelungen technischer Art**: Rechtsverordnung kommt in Betracht. ### D - Wenn Rechtsverordnung Bund: Gibt es Ermaechtigungsgrundlage Art. 80 GG? Prüfen mit Skill `verordnungsermaechtigung-art80`. Wenn keine ausreichende Ermaechtigung vorhanden: zunächst Gesetz aendern, um Ermaechtigung zu schaffen, dann VO erlassen. ### E - Wenn Satzung: Gibt es Satzungskompetenz? - Kommunale Satzungen: Selbstverwaltungsgarantie Art. 28 Abs. 2 GG plus Gemeindeordnung des Landes plus ggf. spezielle Fachgesetze (z.B. BauGB für Bebauungspläne, KAG für Beitragssatzungen, BImSchG für Laermsatzungen). - Berufsstaendische Satzungen: Kammerngesetz (z.B. BRAO, BAeO, IHK-Gesetz) plus Vorbehalt des Gesetzes BVerfG E 33 / 125 (Facharzt). - Hochschulsatzungen: Hochschulgesetz Land plus Selbstverwaltung Art. 5 Abs. 3 GG. - Sozialversicherungsträger: Satzungsbefugnis nach SGB IV. - Rundfunkanstalten: Rundfunkstaatsvertrag plus Landesrundfunkgesetze. ### F - Wenn Mehrebenen-Vorhaben Manchmal braucht es: Bundesgesetz (Rahmen), Bundesverordnung (Details), Landesgesetz (Umsetzung), Verwaltungsvorschrift (Vollzug). Dann ist eine Tabelle der Ebenen zu erstellen. ### G - Wenn parlamentarischer Antrag ohne Normtext Ein Antrag, Entschließungsantrag oder Prüfauftrag ist naheliegend, wenn: - das Parlament die Regierung zu einem Bericht, Entwurf oder Verhalten auffordern soll, - ein politischer Alternativvorschlag ohne sofortigen Normtext gebraucht wird, - die Gesetzgebungskompetenz unsicher ist und zuerst ein Prüfauftrag sinnvoller ist, - eine Oppositionsfraktion ein Thema parlamentarisch sichtbar machen will. Dann zu `formulierungshilfe-bauen` routen, aber als Antrag/Entschließungsantrag, nicht als Normtext. ## Arbeitsgrundlagen - Art. 70-74 GG: Kompetenzverteilung Bund/Länder. - Art. 76-78 GG: Bundesgesetzgebungsverfahren und Einbringungswege. - Art. 80 GG: Anforderungen an Rechtsverordnungsermächtigungen. - Art. 28 Abs. 2 GG: Kommunale Selbstverwaltung als Ausgangspunkt für Satzungen. - Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht. - GO-BT und Landtags-Geschäftsordnungen: parlamentarische Vorlagen, Anträge und Änderungsanträge. - Landesverfassungen und Verkündungsrecht: landesspezifischer Pfad. - EU-Recht: Anwendungsvorrang und Umsetzungsbedarf im jeweiligen Fachskill prüfen. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) Art. 70-74 GG — Art. 76-78 GG — Art. 80 GG — Art. 28 Abs. 2 GG — Art. 31 GG — Art. 1 Abs. 3 GG — Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG — Art. 100 GG — Art. 288 AEUV — GO-BT — jeweilige Landesverfassung und Landtags-GO ## Ausgabe - Entscheidung institutionelle Startbahn - Entscheidung Norm-Ebene oder parlamentarischer Antragstyp - drei Sätze Begründung - offene landesspezifische oder geschäftsordnungsrechtliche Punkte - Verweis auf nächsten Skill `gesetzgebungskompetenz-pruefen`, `verordnungsermaechtigung-art80`, `satzungskompetenz-pruefen`, `referentenentwurf-bauen` oder `formulierungshilfe-bauen` ## Stolperfallen - Goldplating durch Wahl der falschen Ebene (Bund regelt, was Land regeln duerfte): prüfen unter `goldplating-vermeiden` - Wesentlichkeitstheorie wird oft übersehen, wenn das Ministerium "schnell per VO" regeln will - Subsidiaritaetsprinzip EU bei Kompetenzfragen mitdenken