--- name: referentenentwurf-bauen description: "Vollständigen Referentenentwurf des Bundes oder Landes aufbauen. Anwendungsfall legistischer Auftrag ist aufgenommen, Startbahn und Normebene sind bestimmt und ein Bundes- oder Landesministerium braucht Entwurfstext und Begründung. Klaert Bundesressort oder Landesministerium, Bundesland, Landesve..." --- # Referentenentwurf bauen ## Normenanker Arbeitsfokus: **Referentenentwurf bauen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 14 Abs. 1 GG` — Eigentum. - `Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG` — Bodenrecht/raumbezogene Kompetenz. - `§ 1 Abs. 3 BauGB` — Erforderlichkeit der Bauleitplanung. - `§ 1 Abs. 7 BauGB` — Abwägungsgebot. - `§ 9 BauGB` — Festsetzungen. - `§ 535 Abs. 1 BGB` — Mietvertrag. - `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskosten. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Normklarheit. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Aufbau eines Referentenentwurfs ### Profilwahl: Bund oder Land? Vor dem Aufbau immer festlegen: | Profil | Pflichtangaben | Maßstab | |---|---|---| | Bundesreferentenentwurf | Bundesministerium, Referat, Federführung, Mitzeichner, Bearbeitungsstand, Ressortabstimmung, NKR-Beteiligung | GGO, HdR, Kabinetts- und Bundesratsweg | | Landesreferentenentwurf | Bundesland, Landesministerium, Federführung, Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Landtags- und Verkündungsweg | Landesrechtlicher Stil; HdR nur als Orientierung, soweit landesrechtlich passend | Wenn das Vorhaben nicht von einem Ministerium kommt, sondern aus Bundestag, Fraktion, Landtag oder Opposition, nicht diesen Skill erzwingen. Dann zu `formulierungshilfe-bauen` routen. ### Vorblatt Das Vorblatt vor dem eigentlichen Entwurfstext. Sieben bis acht Abschnitte (alphabetisch in der GGO geregelt): - **A. Problem und Ziel** - was ist das Problem, was soll erreicht werden - **B. Lösung** - die im Entwurf gewählte Lösung in drei Sätzen - **C. Alternativen** - welche Alternativen wurden erwogen, warum verworfen - **D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand** - was kostet es den Haushalt - **E. Erfüllungsaufwand** - Bürger, Wirtschaft, Verwaltung (Bund / Land / Gemeinde) - **F. Weitere Kosten** - z.B. Preiseffekte - **G. Weitere Folgen** - oekologisch, sozial, demografisch, gleichstellungspolitisch - **H. Befristung** und Evaluierung ### Eingangsformel "Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" (bei Bundesgesetz, regulaer) Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen: "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:" ### Artikel und Paragrafen Bei Änderungsgesetzen: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 ... Pro Artikel je ein Stammgesetz, das geändert wird. Innerhalb des Artikels: - "Paragraf X wird wie folgt geändert:" - "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..." - "2. Folgender Absatz wird angefügt: ..." Bei Stammgesetzen (neuen Vollgesetzen): Paragraf 1, Paragraf 2 etc. ### Änderungsbefehle - Standardformulierungen - "wird wie folgt geändert" - "wird durch folgenden Satz ersetzt" - "wird folgender Satz angefügt" - "wird folgender Paragraf eingefügt" - "wird aufgehoben" - "wird gestrichen" - "wird die Angabe ... durch die Angabe ... ersetzt" ### Inkrafttretensregel Letzter Artikel. Standardformel: "Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft." Oder gestaffeltes Inkrafttreten: "Artikel 1 tritt am ... in Kraft. Artikel 2 tritt am ... in Kraft." ### Schlussformel "Berlin, den ... Der Bundespräsident ... Die Bundeskanzlerin ... Der Bundesminister ..." Bei Landesgesetzen und Landesverordnungen die landesspezifische Eingangs- und Schlussformel verwenden. Wenn sie nicht bekannt ist, als offenen Prüfpunkt ausweisen statt eine Bundesformel zu übertragen. ## Inhaltliche Standardstruktur eines Paragrafen 1. **Anwendungsbereich / Definition** 2. **Grundregel** (Pflicht, Erlaubnis, Verbot) 3. **Ausnahmen** 4. **Sanktionen / Rechtsfolgen** bei Verstoß (oder Verweis ins Bußgeldrecht) 5. **Verfahren** (Antrag, Bescheid, Rechtsmittel) 6. **Übergangsregelung** in eigenem Paragrafen am Ende des Stammgesetzes ## Prüfliste - [ ] Vorblatt vollständig (alle Abschnitte A bis H) - [ ] Eingangsformel passt zum Gesetz (Zustimmungserfordernis korrekt) - [ ] Bund/Land-Profil und zuständiges Ressort sauber dokumentiert - [ ] Bei Landesentwurf: Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, Landtagsweg und Verkündungsblatt geprüft - [ ] Änderungsbefehle in Standardform - [ ] Inkrafttreten klar geregelt - [ ] Schlussformel passend - [ ] HdR-Sprach- und Rechtsförmlichkeitsregeln eingehalten; bei Begriffen zusätzlich `terminologie-konsistenz` nutzen - [ ] Keine Verweisschleife (siehe `zirkelschluss-pruefen`) - [ ] Terminologie konsistent (siehe `terminologie-konsistenz`) ## Arbeitsgrundlagen - GGO: Vorarbeiten, Beteiligungen, Rechtsprüfung, Ressortabstimmung, Kabinett und Bundesratsweg für Bundesentwürfe. - Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache, Änderungsbefehle, Aufbau von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. - Art. 76 GG: Einbringungsweg von Regierungsvorlagen im Bund. - Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung und Landtags-Geschäftsordnung: maßgeblich für Landesentwürfe. - Art. 20 Abs. 3 GG und Bestimmtheitsgebot: Normtext muss klar, vollziehbar und widerspruchsfrei sein. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) GGO (Bundesreferentenentwurf, Ressortabstimmung, Beteiligung, Kabinett) — Art. 76 Abs. 1 GG (Einbringungsrecht Bundesregierung) — HdR (Rechtsförmlichkeit, Änderungsbefehle) — Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (Zitiergebot in Rechtsverordnungen) — Landesverfassung und Landes-Geschäftsordnung bei Landesentwürfen ## Ausgabe Markdown-Datei mit dem kompletten Entwurfstext, bereit für Bundes- oder Landes-Ressortabstimmung, einschließlich Profilvermerk und offenen landesspezifischen Prüfpunkten. ## Anschluss - `begruendung-allgemein-und-besonders` - `synopse-erstellen` - `xml-paralleldarstellung` - `dokumente-rendern-docx-pdf` (am Ende, erzeugt lieferfertiges DOCX und PDF im offiziellen HdR-Layout)