--- name: rmap-anschluss-an description: "Brueckenskill: Wie verzahnt sich die Rulemap-Arbeit mit der uebrigen Legistik-Werkstatt (Auftragsaufnahme; Ressort-Router; Heranfuehrung; Ressortaufgaben; Sachfeld-Spezialfelder; normhierarchie-routing; verfassungsmaessigkeit-quercheck; europarechtskonformitaet; folgenabschaetzung). Output Ketten..." --- # Anschluss der Rulemap-Arbeit an die Legistik-Werkstatt > Skill aus der Rulemap-Subkette der Legistik-Werkstatt. Schliesst die Normsetzung an die Rulemapping-Methode an (Rulemapping-Group; Prof. Breidenbach; SPRIN-D). ## Eingaben - Auftragsblatt aus legistik-auftragsaufnahme - Ergebnis aus legw-ressort-router - Sachfeld-Kompass aus legw-- ## Kern der Methode Die Rulemap-Skills bilden eine eigene Subkette; sie werden nach der Ressort- und Sachfeld-Klaerung in das Werkstatt-eingehaengt. Die Quercheckskills (verfassungsmaessigkeit; europarechtskonformitaet) wirken weiter; die rmap-Skills liefern zusaetzlich die maschinenlesbare Fassung. ## Pruefpunkte Pruefen: ist die Werkstattkette vollstaendig durchlaufen? Sind Querprueferei und Rulemap-Erstellung sauber verzahnt? Liegt am Ende ein Aktenstand mit Text- und Logikfassung der Norm vor? ## Normenanker Arbeitsfokus: **Anschluss der Rulemap-Arbeit an die Legistik-Werkstatt**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung. - `Art. 76 Abs. 1 GG` — Gesetzesinitiative. - `Art. 77 Abs. 1 GG` — Gesetzesbeschluss. - `Art. 80 Abs. 1 GG` — Verordnungsermächtigung. - `Art. 84 Abs. 1 GG` — Verwaltungsvollzug. - `§ 42 Abs. 1 GGO` — Gesetzgebungsvorhaben. - `§ 43 Abs. 1 GGO` — Ressortabstimmung. - `§ 44 Abs. 1 GGO` — Gesetzesfolgen. - `§ 45 GGO` — Beteiligung. - `§ 46 GGO` — Rechtsförmlichkeit. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Abgrenzung Abgrenzung zur klassischen Legistik-Kette: Die legw-rmap-Skills schliessen die Normsetzung an die Rulemap-Methode an. Sie ersetzen nicht die normhierarchische Pruefung, die verfassungs- oder europarechtliche Quercheckung oder die Begruendung; sie liefern die Bruecke von der Norm zur maschinenlesbaren Entscheidungslogik. ## Quellen Stand 06/2026 Quellen Stand 06/2026: Rulemapping-Group (Berlin; gegruendet von Prof. Dr. Stephan Breidenbach; Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIN-D als Investor; Equity-Runde April 2025; eingesetzt im BMJ). Methodenbeschreibung unter rulemapping.com und rulemapping.org; Builder kostenlos verfuegbar. Begleitend: Bundesregierung-Modernisierungsagenda Oktober 2025; SPRIND-Projektseite. Plus Bestandsquellen: gesetze-im-internet.de; bundestag.de; bundesregierung.de; bmj.de; normenkontrollrat.bund.de; bundesverfassungsgericht.de; bundesgerichtshof.de; eur-lex.europa.eu.