--- name: rmap-grundlagen description: "Grundlagen der Rulemapping-Methode: Law as Code; Rulemap als visuelles Entscheidungsmodell; Wenn-Dann-Logik mit Tatbestand; Rechtsfolge; Ausnahme; Verweisung. Akteure (Rulemapping-Group; Prof. Breidenbach; SPRIN-D-Förderung; BMJ als Anwender). Ziel: Norm parallel als Text und als Rulemap entwerfe..." --- # Rulemapping - Grundlagen und Begriffe > Skill aus der Rulemap-Subkette der Legistik-Werkstatt. Schliesst die Normsetzung an die Rulemapping-Methode an (Rulemapping-Group; Prof. Breidenbach; SPRIN-D). ## Eingaben - Normvorhaben oder bestehende Norm - Ergebnis aus legistik-auftragsaufnahme - Sachfeld-Kompass aus legw-- ## Kern der Methode Rulemapping ist eine Methode, juristische Logik in strukturierte digitale Entscheidungsmodelle (Rulemaps) zu ueberfuehren. Die Methode wurde von Prof. Dr. Stephan Breidenbach entwickelt und wird durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIN-D gefoerdert. Sie wird unter anderem im Bundesministerium der Justiz eingesetzt und bildet vollstaendige Wenn-Dann-Logik einer Norm ab; einschliesslich Tatbestaenden; Rechtsfolgen; Ausnahmen und Verweisen. ## Pruefpunkte Pruefen: passt die Methode zum Vorhaben? Komplexitaet hoch genug für Rulemap? Anschluss an Vollzugs-IT erforderlich? Welche Aufsichtsentscheidung soll spaeter automatisierbar sein? ## Normenanker Arbeitsfokus: **Rulemapping - Grundlagen und Begriffe**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung. - `Art. 76 Abs. 1 GG` — Gesetzesinitiative. - `Art. 77 Abs. 1 GG` — Gesetzesbeschluss. - `Art. 80 Abs. 1 GG` — Verordnungsermächtigung. - `Art. 84 Abs. 1 GG` — Verwaltungsvollzug. - `§ 42 Abs. 1 GGO` — Gesetzgebungsvorhaben. - `§ 43 Abs. 1 GGO` — Ressortabstimmung. - `§ 44 Abs. 1 GGO` — Gesetzesfolgen. - `§ 45 GGO` — Beteiligung. - `§ 46 GGO` — Rechtsförmlichkeit. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Abgrenzung Abgrenzung zur klassischen Legistik-Kette: Die legw-rmap-Skills schliessen die Normsetzung an die Rulemap-Methode an. Sie ersetzen nicht die normhierarchische Pruefung, die verfassungs- oder europarechtliche Quercheckung oder die Begruendung; sie liefern die Bruecke von der Norm zur maschinenlesbaren Entscheidungslogik. ## Quellen Stand 06/2026 Quellen Stand 06/2026: Rulemapping-Group (Berlin; gegruendet von Prof. Dr. Stephan Breidenbach; Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIN-D als Investor; Equity-Runde April 2025; eingesetzt im BMJ). Methodenbeschreibung unter rulemapping.com und rulemapping.org; Builder kostenlos verfuegbar. Begleitend: Bundesregierung-Modernisierungsagenda Oktober 2025; SPRIND-Projektseite. Plus Bestandsquellen: gesetze-im-internet.de; bundestag.de; bundesregierung.de; bmj.de; normenkontrollrat.bund.de; bundesverfassungsgericht.de; bundesgerichtshof.de; eur-lex.europa.eu.