--- name: rmap-vollzugstauglichkeit description: "Bruecke von der Rulemap in den Verwaltungsvollzug: Antragsverfahren; Bescheidstruktur; Akteneinsicht; Widerspruch und Klage; Schnittstelle zu Fachverfahren (z.B. Genehmigungsverfahren mit mehreren Fachbehoerden). Output Vollzugskarte mit Akteuren; Schnittstellen; IT-Anforderungen. Anschluss legw-..." --- # Vollzugstauglichkeit der Rulemap im Verwaltungsverfahren > Skill aus der Rulemap-Subkette der Legistik-Werkstatt. Schliesst die Normsetzung an die Rulemapping-Methode an (Rulemapping-Group; Prof. Breidenbach; SPRIN-D). ## Eingaben - Rulemap mit validierten Pfaden - Beschreibung des Verwaltungsverfahrens (Bundes-; Landes-; Kommunalebene) ## Kern der Methode Eine Rulemap wirkt erst im Verwaltungsverfahren. Die Vollzugstauglichkeit fragt: welche Behörde welche Stufe; welcher Bescheid; welche Begruendung; welche Rechtsmittelbelehrung; welcher Antrag; welche Schnittstellen zu Fachverfahren (BImSchG-Verfahren; Wind-Genehmigung; OZG-Service). Die SPRIND-Argumentation: Genehmigungsverfahren von Jahren auf Wochen verkuerzen; Parallelarbeit mehrerer Aemter. ## Pruefpunkte Pruefen: wo bleibt die Letztverantwortung beim Menschen (Art. 22 DSGVO)? Sind alle Beteiligungsrechte abgebildet (Drittbeteiligung; UVP)? Bleibt die Aktenfuehrung nachvollziehbar? ## Normenanker Arbeitsfokus: **Vollzugstauglichkeit der Rulemap im Verwaltungsverfahren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutzgrundsätze. - `Art. 6 Abs. 1 DSGVO` — Rechtsgrundlage. - `Art. 22 DSGVO` — automatisierte Entscheidungen. - `Art. 35 DSGVO` — Datenschutz-Folgenabschätzung. - `§ 3 OZG` — Nutzerkonten/Portalverbund live prüfen. - `§ 5 EGovG` — elektronische Aktenführung live prüfen. - `Art. 3 KI-VO` — Begriffe. - `Art. 6 KI-VO` — Hochrisiko-Systeme. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Abgrenzung Abgrenzung zur klassischen Legistik-Kette: Die legw-rmap-Skills schliessen die Normsetzung an die Rulemap-Methode an. Sie ersetzen nicht die normhierarchische Pruefung, die verfassungs- oder europarechtliche Quercheckung oder die Begruendung; sie liefern die Bruecke von der Norm zur maschinenlesbaren Entscheidungslogik. ## Quellen Stand 06/2026 Quellen Stand 06/2026: Rulemapping-Group (Berlin; gegruendet von Prof. Dr. Stephan Breidenbach; Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIN-D als Investor; Equity-Runde April 2025; eingesetzt im BMJ). Methodenbeschreibung unter rulemapping.com und rulemapping.org; Builder kostenlos verfuegbar. Begleitend: Bundesregierung-Modernisierungsagenda Oktober 2025; SPRIND-Projektseite. Plus Bestandsquellen: gesetze-im-internet.de; bundestag.de; bundesregierung.de; bmj.de; normenkontrollrat.bund.de; bundesverfassungsgericht.de; bundesgerichtshof.de; eur-lex.europa.eu.